Auflösungsvertrag oder neuen Arbeitsvertrag zuerst unterschreiben?

4 Antworten

PS: Ich bin in der Probezeit und gekündigt worden, damit das verständlich ist.

Ich persönlich würde in dem Fall überhaupt keinen Aufhebungsvertrag eingehen, denn wir reden hier von der Probezeit.

In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden gem. § 622 Abs. 3 BGB.

Du braucht also gar keinen Aufhebungsvertrag. Einfach heute selbst kündigen und nur den Arbeitsvertrag unterschreiben.


DerCaveman  01.07.2025, 07:34
Einfach heute selbst kündigen und nur den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Genau so! Aber nicht zum 14. Juli kuendigen, sondern zum 15. und den Beginn des neuen Arbeitsverhaeltnisses nicht fuer den 15. Juli vereinbaren, sondern fuer den 16. Juli.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 08:07

Hier ist mein Vertrag

https://imgur.com/a/mGMUQIw

Kann ich heute noch bis zum 15. Juli kündigen ?

Mungukun  01.07.2025, 09:08
@HanneXlove
Hier ist mein Vertrag
https://imgur.com/a/mGMUQIw
Kann ich heute noch bis zum 15. Juli kündigen ?

Mit dem Vertrag nein. Da kannst du nur zum Monatsende kündigen.

Der Vertrag stellt sich schlechter als es die gesetzliche Regelung ohne vertragliche Bestimmung wäre. Dieser Schlechterstellung hast du aber ja beim Abschluss des Arbeitsvertrages zugestimmt.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 09:12
@Mungukun

OK das heißt also jetzt: Arbeitsvertrag vom neuen AG unterschreiben, abgeben und dann den Aufhebungsvertrag unterschreiben lassen ?

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 07:42

OK also soll ich dann jetzt eine Kündigung bis zum 15. Juli schreiben und das dann vor Ort abgeben ?

Das Krankenhaus ist zum glück weniger als 1km entfernt

Könnte gleich eine schreiben und heute noch abgeben.

Nun ist meine Frage, sollte ich zunächst den neuen Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber unterschreiben und danach erst den Auflösungsvertrag ?

Ja, allerdings sollte der neuer Arbeitvertrag bzw. das Datum des Beginns unter den Vorbehalt der Auflösung des alten Arbeitsvertrags geschlossen werden.

Woher ich das weiß:Recherche

Erst neuen Arbeitsvertrag.


DerCaveman  01.07.2025, 07:11

Nur bloed, wenn dann der Aufhebungsvertrag doch nicht zustande kommt.

Mungukun  01.07.2025, 07:15
@DerCaveman
Nur bloed, wenn dann der Aufhebungsvertrag doch nicht zustande kommt.

Es ist genauso blöd, wenn der Arbeitsvertrag nach dem Aufhebungsvertrag nicht zu Stande kommt.

DerCaveman  01.07.2025, 07:20
@Mungukun

Darum wuerde ich den Beginn beim neuen Arbeitsvertrag nur vorbehaltlich des Zustandekommens eines Aufhebungsvertrags vereinbaren.

Mungukun  01.07.2025, 07:25
@DerCaveman

Ich persönlich würde in dem Fall überhaupt keinen Aufhebungsvertrag eingehen, denn wir reden hier von der Probezeit.

PS: Ich bin in der Probezeit und gekündigt worden, damit das verständlich ist.

In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden gem. § 622 Abs. 3 BGB.

Der FS braucht also gar keinen Aufhebungsvertrag. Einfach heute selbst kündigen und nur den Arbeitsvertrag unterschreiben.

DerCaveman  01.07.2025, 07:31
@Mungukun

Ja, das ist jetzt eine voellig andere Situation als anfangs. Dass hier mit vierzehntaegiger Frist gekuendigt werden kann, wurde erst spaeter mitgeteilt und macht den ganzen Quatsch ueberfluessig.

In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden gem. § 622 Abs. 3 BGB

Genau das war anfangs nicht bekannt. Zwar steht da etwas von einer Probezeit, nicht aber auch, dass hier auch die gesetzliche "Probezeitkuendigungsfrist" gilt. Vielmehr wurde etwas von einer Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses am 31. Juli geschrieben. Das liess vermuten, dass hier eine von der gesetzlichen Frist des § 622 Abs. 3 BGB abweichende Kuendigungsfrist vereinbart wurde.

DerCaveman  01.07.2025, 09:01
@Mungukun

Und schon wieder hat sich die Situation grundlegend geaendert. Nun ist klar, dass bei ihr doch nicht die gesetzliche Frist von 2 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag gilt, sondern eine vertragliche von 2 Wochen zum Monatsende.

Also kann sie doch nicht mehr zum 15. Juli kuendigen, sondern fruehestens zum 31. Juli. Dann endet ihr Arbeitsverhaeltnis aber sowieso und somit waere eine weitere Kuendigung Bloedsinn.

So ist es halt immer, wenn wichtige Infos nur kleckerweise kommen und/oder wir aus vorhandenen Teilinfos vorschnell falsche Schluesse ziehen.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 07:09

OK Dankeschön schonmal gut zu wissen.
Hätte man mir es nicht gestern mitgeteilt wäre ich in einer schwierigen Situation geraten wenn ich zuerst den Aufhebungsvertag unterzeichnet hätte.

amormutuus  01.07.2025, 07:14
@HanneXlove

So hab ich es immer gemacht, wollte erst mal sicher und schriftlich die Zusage und den Arbeitsvertrag.

Achte darauf, dass die Zeiten passen.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 07:14
@amormutuus

Ja, besser ist es und macht auch deutlich mehr sinn.

PS: Ich bin in der Probezeit und gekündigt worden, damit das verständlich ist.

Welche Kündigungsfrist ist denn dort vereinbart?


HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 07:17

2 Wochen Kündigungsfrist

DerCaveman  01.07.2025, 07:18
@HanneXlove

Dann kannst du doch heute noch zum 15. Juli kuendigen und den neuen Arbeitsvertrag zum 16. Juli schliessen.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 07:19
@Antitroll1234

Ich gehe mal davon aus damit das Krankenhaus für mich im Monat Juli nicht mehr zahlt oder die damit rechnen das ich eh Krank mache, hatte der Direktor so zu mir gesagt das man einen Auflösungsvertrag machen könnte.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 07:19
@DerCaveman

Ich habe eh noch bis zum 31. Juli, dann brauche ich doch nicht extra kündigen. Bin ja schon entlassen worden.

DerCaveman  01.07.2025, 07:21
@HanneXlove

Aber du willst doch schon vor dem 31. Juli dort aufhoeren. Was hindert dich dann daran, fristgemaess zum 15. Juli zu kuendigen?

Antitroll1234  01.07.2025, 07:21
@HanneXlove

Ergibt doch keinen Sinn, Du willst einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, der ungewiss ist ob der AG sich darauf einlässt, kannst aber regulär sowieso zum 15.07. kündigen.

Merkst selbst oder?

btw ein Aufhebungsvertrag enthält oft negativ auswirkende Bedingungen.

DerCaveman  01.07.2025, 07:26
@HanneXlove
Ich gehe mal davon aus damit das Krankenhaus für mich im Monat Juli nicht mehr zahlt ...

Das muss dich bis zum Ende des Arbeitsverhaeltnisses bezahlen.

... oder die damit rechnen das ich eh Krank mache

Hast du das denn vor? Dann koennte dein Arbeitgeber die AU tatsaechlich anzweifeln und u,U. beim Arbeitsgericht auch Recht bekommen. Aber wenn du gar nicht krank "machst", ist es doch egal, was die vermuten.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 07:41
@Antitroll1234

Sorry, das ist das erste mal das ich mit so etwas zu tun habe, daher bin ich noch Anfänger da drinne.

OK also soll ich dann jetzt eine Kündigung bis zum 15. Juli schreiben und das dann vor Ort abgeben ?

Das Krankenhaus ist zum glück weniger als 1km entfernt

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 07:42
@DerCaveman

Sorry, das ist das erste mal das ich mit so etwas zu tun habe, daher bin ich noch Anfänger da drinne.

OK also soll ich dann jetzt eine Kündigung bis zum 15. Juli schreiben und das dann vor Ort abgeben ?

Das Krankenhaus ist zum glück weniger als 1km entfernt

DerCaveman  01.07.2025, 07:44
@HanneXlove
OK also soll ich dann jetzt eine Kündigung bis zum 15. Juli schreiben und das dann vor Ort abgeben ?

Genau so! Aber lass dir den Eingang des Kuendigungsschreibens auf einer mitgebrachten Kopie mit Datum und Uhrzeit bestaetigen oder nimm einen neutralen Zeugen mit, der die Uebergabe im Zweifelsfall bezeugen kann.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 07:46
@DerCaveman

Ich werde leider niemanden haben, der mit mir um diese Zeit kommt.

Was ich aber machen könnte ist, indem ich mit meinem Smartphone Sprachrekorderapp aktiviere und unsere Stimme aufnehme, indem ich der Arbeiterin dort sage, bis so und so möchte ich kündigen.

Danke schonmal.

DerCaveman  01.07.2025, 07:51
@HanneXlove

Wenn man sich dort tatsaechlich weigern sollte, dir den Empfang des Schreibens zu quittieren, wird man dir eine solche Sprachaufnahme ganz sicher erst recht nicht gestatten. Zumal die ohnehin nur eine aeusserst geringe Beweiskraft haette.

Aber wahrscheinlich wird man dir den Empfang ja sowieso quittieren. Alles andere waere ziemlich ungewoehnlich, auch wenn man dort nicht zum Quittieren verpflichtet ist.

Antitroll1234  01.07.2025, 07:52
@HanneXlove
OK also soll ich dann jetzt eine Kündigung bis zum 15. Juli schreiben und das dann vor Ort abgeben ?

Ich würde weder eine Kündigung noch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bevor ich nichts schriftliches vom neuen AG hätte.

Sobald dort der AV unterschrieben ist, würde ich kündigen und den neuen AV erst nach den möglichen 14 Tagen Frist beginnen. Deinem neuen AG ist auch klar, dass Du beim alten AG an Fristen gebunden bist.

DerCaveman  01.07.2025, 08:09
@HanneXlove

Also gilt bei dir gar nicht die gesetzliche Kuendigungsfrist von 14 Tagen zu jedem beliebigen Kalendertag, sondern die vertragliche von 14 Tagen zum Monatsende. Somit kannst du heute auch nicht zum 15. Juli kuendigen, sondern fruehestens zum 31. Juli. Dann geht's also doch nur mit Aufhebungsvertrag.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 08:11
@DerCaveman

OK also nochmals für mich zu verstehen:

Ich warte jetzt nur ab, dass ich von meinem neuen Arbeitgeber den Arbeitsvertrag bekomme, unterschreibe und sicher dann abgebe

....und danach den Aufhebungsvertrag unterschreibe ?

Verstehe bzw. handel ich so richtig ?

Antitroll1234  01.07.2025, 08:14
@HanneXlove

Schließe doch einfach einen Arbeitsvertrag mit Beginn zum 01.08. ab, dann kann es dir völlig egal sein ob dein alter AG einen Aufhebungsvertrag zustimmt oder dein potenzieller neuer AG sich bis zum 30.07. Zeit lässt.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 08:22
@Antitroll1234

Dann muss ich aber mit meinem neuen Arbeitgeber sprechen, ob die sich so einverstanden zeigen das ich am 1.8 statt am 15.7 anfangen kann,

hoffe die meckern nicht rum und erteilen mir eine Absage

DerCaveman  01.07.2025, 08:26
@HanneXlove

Du kannst dich nicht zum Antritt des neuen Arbeitsverhaeltnisses am 15. Juli verpflichten, bevor du einen passenden Aufhebungsvertrag geschlossen hast.

Entweder vereinbarst du mit dem neuen Arbeitgeber den Antritt am 15. Juli unter dem Vorbehalt des Zustandekommens eines Aufhebungsvertrags und sonst erst am 1. August, oder du unterschreibst den neuen Arbeitsvertrag erst wenn du den Aufhebungsvertrag in der Tasche hast.

Oder du machst es so, wie von User Antitroll1234 vorgeschlagen, schenkst dir den ganzen Quatsch und schliesst den neuen Arbeitsvertrag erst zum 1. August.

HanneXlove 
Beitragsersteller
 01.07.2025, 08:29
@DerCaveman

Mein Kopf ist echt voll, aber ich fahre heute zum neuen Arbeitgeber und vereinbare so mit Ihnen das ich dann am 1.8 anfange zu arbeiten, damit ich einfach keinen Stress habe.

Hoffe es kommt nicht dazu das man mich nicht mehr will.

Antitroll1234  01.07.2025, 08:30
@HanneXlove
hoffe die meckern nicht rum und erteilen mir eine Absage

Deinem neuen AG ist gewiss klar, dass Du an Fristen bei dem alten AG gebunden bist, so realitätsfern das er das nicht weiß, kann er nicht sein.

Und wenn dein neuer AG nicht in die Kontakte kommt und dir schon längst etwas schriftliches angeboten hat, liegt sn ihm und nicht sn dir.

DerCaveman  01.07.2025, 08:37
@HanneXlove
Hoffe es kommt nicht dazu das man mich nicht mehr will.

Wenn es doch dazu kommen sollte, duerfte der neue Arbeitgeber dich wahrscheinlich sowieso nur voruebergehend als Lueckenbuesser benoetigen und dir danach ohnehin gleich wieder kuendigen (innerhalb der ersten 6 Monate ist das voellig problemlos moeglich).