Darf mir mein Arbeitgeber kündigen wenn ich Ihm mitgeteilt habe, dass ich wg. Knie - OP und anschließender Kur ca. drei Monate ausfallen werde?
Dazu sei gesagt, dass ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag habe!
Den hat der AG mir immer wieder versprochen....:(
6 Antworten
Für Dein Problem ist es irrelevant, ob Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast oder nicht.
Entscheidend ist, ob Du in einem Kleinbetrieb arbeitest (mit nicht mehr als - umgerechnet - 10 dauerhaft beschäftigten Vollzeitarbeitskräfte,) und ob das Arbeitsverhältnis schon länger als 6 Monate besteht.
Wenn Du in einem Kleinbetrieb arbeitest, ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, das sozial ungerechtfertigte Kündigungen verbietet (also Kündigungen, die nicht betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt sind). In diesem Fall hätte der Arbeitgeber also keine Probleme, Dir zu kündigen.
Auch wenn Du in einem größeren Betrieb arbeitest, hast Du den Kündigungsschutz nach dem Gesetz noch nicht in den ersten 6 Monaten - was ja aber, wie Du schreibst, auf Dich nicht zutrifft. Nach den 6 Monaten könnte Dir der Arbeitgeber hier nur unter sehr erschwerten Voraussetzungen wegen der Erkrankung kündigen.
Und was ist hiermit; dort steht, Formfreiheit, also auch mündlicher Vertrag.
MfG
Und was hat das mit der Frage nach der Berechtigung einer Kündigung zu tun???
Einen schriftlichen Arbeitsvertrag brauchst du nicht unbedingt. Dann gelten die Mindestvorschriften nach dem BGB.
Natürlich kann er dir nicht einfach unbegründet kündigen.
wegen einer op und reha darf er das nicht, aber wenn du keinen arbeitsvertrag hast wird er wahrscheinlich schon irgend was anderes finden um dir zu kündigen
aber wenn du keinen arbeitsvertrag hast
Selbstverständlich gibt es einen Arbeitsvertrag - wenn auch "nur" einen mündlichen; aber das spielt für diese Frage hier ohnehin keine Rolle!
Gehe auf kommentieren unter meiner Antwort oder auf bearbeiten unter Deiner Frage und beantworte Folgendes:
- Vollzeit oder Teilzeit?
- Seit wann beschäftigt?
- Schon einmal Lohn erhalten?
MfG
johnnymcmuff
Direkt wegen Deiner Ankündigung kann er Dich nicht kündigen aber das heißt nicht , das man nicht gekündigt werden kann, wenn man krank ist.
Auch Deine Ankündigung zu Deiner OP und Reha kann er Dir nicht negativ anlasten.
Das ist durchaus trotzdem möglich.
Schau mal hier rein:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem1
Da kein schriftlicher Vertrag vorliegt gelten die Gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitsrecht/ Kündigung usw.
Hat er Dir das schon angedroht oder warum fragst Du?
MfG
Johnnymcmuff
den Arbeitsvertrag hat der AG immer wieder rausgeschoben...
Bin dort in Teilzeit seit Oktober 2014 beschäftigt, Lohn jeden 1. auf dem Konto.