Kann ich noch vom Arbeitsvertrag zurücktreten?
Hallo @ all, ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsvertrag. Ich hatte ein Vorstellungsgespräch, was sehr gut lief und ich bekam die Zusage für den Job. Als ich den Arbeitsvertrag zur Unterschrift erhielt standen da ein paar Dinge drin, die ich gern noch geklärt haben möchte und habe den zukünftigen Arbeitgeber angeschrieben.
Das ist jetzt fast zwei Tage her. Bis heute kam darauf keine Antwort.
Für mich steht fest, das ich den Vertrag ohne die Klärung so nicht unterschreiben kann. Für denn Arbeitgeber scheint aber alles klar zu sein und die Vertragsunterzeichnung nur noch proforma, da er sich nicht meldet.
Muss ich die Stelle aufgrund der mündlichen Zusage nun antreten oder gilt das erst mit Unterzeichnung des Vertrags?
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
In dem Fall (der Arbeitsvertrag sollte schriftlich geschlossen werden) kommt der Arbeitsvertrag erst zustande, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Der Vertrag kann natürlich erst mit der Unterzeichnung gelten. Du hast ja den Arbeitgeber um Klärung gebeten, also ist er jetzt am Zug.
Aus meiner Sicht verlässt sich der Arbeitgeber schon drauf, aber ich denke mal ohne den unterschriebenen Arbeitsvertrag ist das noch nicht bindend.
Was ich aber nicht verstehe ist, warum Du da nicht anrufst und sagst, dass es nun doch noch Klärungsbedarf auf Grund des Vertrags gibt, das ist doch völlig legitim. Gruss
Sende den Vertrag mit notwendigen Erklärungen als Einschreiben zurück.