Zeitarbeit, Kündigung, Vertrag?

3 Antworten

Im Arbeitsvertrag steht der Vertrag ist nicht wirksam wenn ich am ersten Arbeitstag nicht antrete bzw gilt nicht als zustandegekommen.

Das sind Klauseln aus einem der beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit (BAP und iGZ).

Wenn Du also am 1. Arbeitstag unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheinst, dann ist erst gar kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen; Du musst dann auch nicht kündigen.

Bezüglich der Zeitarbeitsfirma hat das keine rechtlichen Konsequenzen für Dich.

Wie das bezüglich eines Anspruchs auf ALG1 oder ALG2 aussieht, ist eine ganz andere Frage.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Keine Ahnung, warum machst du das denn, Jobcenter? Du bietest da deine Energie an und die sagt, es hat Konsequenzen? Mach was du meinst, wenn die dich nicht brauchen, liegt es nicht an dir.

Du musst garnicht hingehen, der Vertrag kommt an den Punkt nicht zu Stande. Das war bloß eine Zicke mit Erziehungskonsequenzen

Die Konsequenz ist vermutlich eine Sperre beim Jobcenter, da du den Job aus von Dir zu vertreten Gründen nicht mehr hast.