Sofortiger (vertragswidriger) Rücktritt aus Arbeitsvertrag vor Beginn?
Hallo Leute,
dies ist meine erste Frage auf dieser Plattform, daher hoffe ich, ich bin mit meinen Anliegen hier richtig. Folgendes..
ich habe vor einigen Tagen einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, direkt noch nach dem Bewerbungsgespräch. Nun hatte ich heute ein weiteres Bewerbungsgespräch, was mir viel mehr zugesagt hat. Nun hätte ich morgen meinen ersten Arbeitstag in dem Unternehmen, wo ich nun nicht mehr hin möchte. Ebenso geht es die Woche in dem Unternehmen los, wo ich arbeiten möchte. Ich habe die Chefin heute per Email darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich morgen nicht erscheine und einem anderen Arbeitgeber zugesagt habe. Sie wies mich daraufhin, dass ich mich vertragswidrig verhalte, da die Kündigungsfrist 14 Tage beträgt. Das neue Unternehmen weiß davon natürlich nichts. Welche (realistischen) Konsequenzen drohen mir? Theoretisch könnte ich ja auch einfach unentschuldigt Fehlen, was ja ein Kündigungsgrund ist. Kann man dafür eine Strafe verhängen? Möchte mich jetzt auch nicht ''krank'' schreiben lassen, am Ende passiert mir noch was auf der neuen Arbeit (Unfall, Verletzung oder so).
Vielen Dank!
4 Antworten
Schau mal nach, was in dem Vertrag steht, den du unterschrieben hast, insbesondere zum Thema Kündigung.
Vertragsstrafe etc müssen im Vertrag stehen.
Im Zweifel musst du halt normal kündigen und kannst eben erst später beim gewünschten AG anfangen.
Von Vertragsstrafen oder so steht nichts im Arbeitsvertrag. Ich würde letzteres gerne vermeiden und direkt die Woche anfangen bei dem neuen Arbeitgeber. Danke
Wenn es dem Arbeitgeber gelingt, einen Schaden nachzuweisen, der ihm durch dein vertragswidriges Verhalten entstanden ist und bei vertragskonformem Verhalten nicht entstanden waere, kann er dafuer Ersatz von dir verlangen. Vielleicht braucht er dann fuer die 14 Tage einen Leiharbeiter, der ihn mehr kostet, als er dir haette bezahlen muessen?
du trittst deine Arbeitsstelle gar nicht erst an, machst du dich Schadensersatzpflichtig. Sie hat fest mit dir gerechnet.
unentschuldigtes Fehlen, gleich Arbeitsverweigerung, das KANN mit einer Fristlosen geahndet werden, muss es aber nicht.
eine Krankschreibung in den 1. 4 Wochen die Zeit wird nicht bezahlt.
Die Chefin geht zu einer Zeitarbeitsfirma und bucht einen Ersatz für dich.
Der Kostet doppelt so viel wie du. Die Mehrkosten hast du zu tragen.