Sofortiger (vertragswidriger) Rücktritt aus Arbeitsvertrag vor Beginn?

4 Antworten

Schau mal nach, was in dem Vertrag steht, den du unterschrieben hast, insbesondere zum Thema Kündigung.

Vertragsstrafe etc müssen im Vertrag stehen.

Im Zweifel musst du halt normal kündigen und kannst eben erst später beim gewünschten AG anfangen.

Rafcz 
Fragesteller
 25.05.2021, 16:17

Von Vertragsstrafen oder so steht nichts im Arbeitsvertrag. Ich würde letzteres gerne vermeiden und direkt die Woche anfangen bei dem neuen Arbeitgeber. Danke

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Wenn es dem Arbeitgeber gelingt, einen Schaden nachzuweisen, der ihm durch dein vertragswidriges Verhalten entstanden ist und bei vertragskonformem Verhalten nicht entstanden waere, kann er dafuer Ersatz von dir verlangen. Vielleicht braucht er dann fuer die 14 Tage einen Leiharbeiter, der ihn mehr kostet, als er dir haette bezahlen muessen?

du trittst deine Arbeitsstelle gar nicht erst an, machst du dich Schadensersatzpflichtig. Sie hat fest mit dir gerechnet.

unentschuldigtes Fehlen, gleich Arbeitsverweigerung, das KANN mit einer Fristlosen geahndet werden, muss es aber nicht.

eine Krankschreibung in den 1. 4 Wochen die Zeit wird nicht bezahlt.

Die Chefin geht zu einer Zeitarbeitsfirma und bucht einen Ersatz für dich.

Der Kostet doppelt so viel wie du. Die Mehrkosten hast du zu tragen.