Habe neuen Arbeitsplatz angefangen, Vertrag aber noch nicht unterschrieben. Was wären die Konsequenzen falls ich morgen nicht mehr auftauche?


07.12.2021, 01:53

Kleine Ergänzung: Ich fühle mich nicht sonderlich moralisch der Firma oder den Kollegen verpflichtet, möchte nur nicht vor Gericht gezogen werden.

4 Antworten

Ihr hattet euch darauf geeinigt, das Arbeitsverhaeltnis einzugehen. Du hast dann auch angefangen, dort zu arbeiten und der Arbeitgeber hat dich auch nicht nach Hause geschickt. Somit ist bereits ein Arbeitsvertrag geschlossen worden.

Man koennte sich jetzt darueber streiten, ob dies auf der Grundlage des Vertragsangebots geschehen ist (das dir ja anscheinend bereits vorlag, als du die Arbeitsstelle angetreten hast) oder auf Grundlage der allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Grundsaetzlich unterliegt das Arbeitsverhaeltnis nun aber entweder der gesetzlichen Kuendigungsfrist oder der vertraglich vereinbarten.

Wenn du jetzt unentschuldigt der Arbeit fern bleibst und dem Arbeitgeber dadurch ein nachweisbarer Schaden entsteht, der bei vertragsgemaessen Verhalten nicht entstanden waere, kann er dafuer von dir Ersatz verlangen. Das Gehalt fuer die Tage, an denen du gearbeitet hast, darf er aber nicht einbehalten.

Der vernuenftigste Weg waere jetzt ein Aufhebungsvertrag. Wahrscheinlich wird der Arbeitgeber damit einverstanden sein. Was will er auch mit einem nicht motivierten Arbeitnehmer, der in ein paar Tagen sowieso wieder weg sein wird? Wenn aber nicht, bleibt dir nur die fristgemaesse Kuendigung.

LilBroomstick 
Fragesteller
 07.12.2021, 01:56

Danke für die Antwort, wenn auch schade. Habe mich bezüglich einer Auftragsaufhebung bereits in Kontakt gesetzt mit der Firma, warte aber noch auf Antwort.

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Verträge unterliegen nicht der Schriftform!

Das heißt, ein Vertrag kommt nicht erst durch ein unterschriebenes Exemplar.

Auch ein Arbeitsvertrag kommt durch die übereinstimmende Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Wenn du bereits eine Woche gearbeitet hast, dürften die Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis ebenfalls erfüllt sein.

Du möchtest wissen:

Darf die Zeitarbeitsfirma legal gegen mich vorgehen wegen Nichterscheinen oder Arbeitsverweigerung?

Sie kann nur legal gegen dich vorgehen. Illegale Methoden lassen sich kaum mit unserer Rechtsprechung vereinbaren.

In einem Vertrag werden die Pflichten und Ansprüche der Vertragsparteien geregelt.

So muss dich die Zeitarbeitsfirma auch dann entlohnen, wenn sie dich nicht "verleihen" kann.

Im Gegenzug hat sie aber auch einen Anspruch darauf, dass du ihr deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden, um überhaupt eine Zulassung zu erhalten. Da die Firma ihre Beschäftigung unmittelbar bei den Sozialversicherungen, z.B. Krankenkasse anmeldet kann man sicher annehmen.

Du kannst dich aber nicht bei der Lohnzahlung auf Ansprüche beziehen, wenn du bei den Pflichten die Rechtsmäßigkeit des Vertrags anzweifelst.

Nicht entschuldigtes Nichterscheinen, sowie die unbegründete Arbeitsverweigerung verstoßen eindeutig gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen und sind abmahnfähig.

Entstehen der Firma Schäden, etwa durch die Beschaffung von Ersatz, kann sie ggf. auch Schadenersatz verlangen.

Ist der Arbeitnehmer allerdings vorübergehend gesundheitlich nicht in der Lage zu arbeiten und legt dem Arbeitgeber eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung vor ist dies kein Kündigungsgrund. Auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt.

Angestellte, die mehr kosten als einbringen, will jedes Unternehmen loswerden.

Am schnellsten geht das durch einen neu geschlossenen Vertrag, dem sog. Aufhebungsvertrag.

Da ein Aufhebungsvertrag freiwillig geschlossen und drohende Arbeitslosigkeit billigend in Kauf genommen wurde, verhängt das Jobcenter in der Regel eine 3-monatige Sperre des Leistungsbezug.

Für Leute, die möglichst schnell und unkompliziert aus einem Arbeitsvertrag wollen/müssen, ist der Aufhebungsvertrag eine gute Option.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du solltest mündlich deine Kündigung ankündigen und schriftlich kündigen. In der Zeitarbeit hat man sowieso nur ein paar Tage Kündigungsfrist.

du hast angefangen zu arbeiten, also ist der Vertrag zustande gekommen. Du musst ihn auf jeden Fall unterschreiben und zurückschicken

Du hast einen Vertrag, wen auch keinen schriftlichen. Es gilt alles, was bei jedem Arbeitsvertrag gilt.