Übernahme nach Zeitarbeit?

4 Antworten

Die Konditionen, die Ent- und Verleiher eingegangen sind, stehen im Rahmenvertrag (soweit vorhanden) sowie im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag.

Es ist durchaus anzunehmen, da in der Regel davon ausgegangen wird, dass die Einstellung aufgrund des vorangegangenen Einsatzes maßgeblich war.

Das kann man höchstens umgehen, in dem man im Entleihbetrieb erst einen Vertrag unterschreibt & dann bei der Leihfa. kündigt

Somit gibt es keine Handhabe mehr für Auslösen-Provisionen etc

Bei uns hat man das so geregelt, daß bei Neubedarf bei neue Leiharbeiter dieser Fa. kommen konnten & man auf Provisionen verzichtet

Da ich selbst mal für eine Zeitarbeitsfirma als Personaldisponent gearbeitet habe:
Die meisten Personalvermittler haben feste Verträge mit den anmietenden Firmen.

Darin enthalten ist im Regelfall ein Absatz, dass durch die Agentur auch dann noch ein Anspruch auf Provision besteht, wenn die Firmen einen zuvor geliehenen Arbeitnehmer innerhalb von 3-6 Monaten nach Verlassen der Zeitarbeitsagentur fest einstellen.

Ohne eine solche Regelung würden die Leute in Absprache mit dem neuen Arbeitgeber sonst einfach bei der Agentur kündigen und sich eine Woche später fest einstellen lassen, die Agentur würde also quasi nie Provisionen bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kann ich mir nicht vorstellen. Du bist doch nach Beendigung deines Zeitarbeitsvertrages doch quasi Freiwild.

Die Regelung, dass da eine Vermittlungsprovision gezahlt werden muss, wäre mir neu.