Arbeitslosengeld und Bürgergeld?

4 Antworten

Es wird bei Bürgergeld dein Grundbedarf ohne eigenes Einkommen berechnet.

Derzeit wären das min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu käme min.noch deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, also angenommen 554 Euro.

Der Abschlag für normalen Haushaltsstrom usw.muss jeder aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zahlen.

Also angenommen dein Bedarf läge dann bei min. 1117 Euro im Monat und Du würdest 768 Euro ALG - 1 bekommen.

Dann kannst Du ohne zusätzliches Erwerbseinkommen min. 30 Euro Versicherungspauschale absetzen, es blieben dann angenommen nur max. 738 Euro anrechenbares ALG - 1 übrig.

Bedarf min.1117 Euro, abzüglich 738 Euro anrechenbares ALG - 1 = um die 379 Euro ungedeckter Bedarf.

Diese um die 379 Euro stünden dir dann als Aufstockung vom Jobcenter zu, wenn kein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde bestehen würde.

Einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und Bürgergeld findest Du im Internet.

Bei Bürgergeld hättest Du dann bei angenommen 768 Euro ALG - 1 und einem Bedarf von min. 1117 Euro mit der Aufstockung von um die 379 Euro pro Monat min. 1147 Euro zur Verfügung.

Damit musst Du dann Miete und alles weitere bestreiten.

23-jährige Menschen würden bürgergeldmäßig eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bilden, sofern sie bei ihnen leben.

Andernfalls:

https://www.buerger-geld.org/rechner/

Arbeitslosengeld 768 Euro + 563 Euro Bürgergeld?

Nee :)

563 € plus angemessene Miete plus etwaige Mehrbedarfe minus 768 €.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Dom44 
Fragesteller
 24.05.2024, 12:11

Nein ich wohne alleine in meiner eigenen Wohnung.

Aber wie meinst du das mit 563 (+ miete meinst du wohl das die Miete vom Jobcenter bezahlt wird? ) aber wie meinst du das mit minus 768 Euro ?

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Agamemnon712  24.05.2024, 12:15
@Dom44
563 € plus angemessene Miete plus etwaige Mehrbedarfe minus 768 €.

Gesetzlicher Bedarf, den das Jobcenter zahlt: Regelbedarf plus angemessene Miete plus etwaige Mehrbedarfe.

Vom Gesamtbetrag wird das Arbeitslosengeld abgezogen.

Das verbleibende Geld zahlt das Jobcenter aus.

https://www.buerger-geld.org/rechner/

Bei 768 € Arbeitslosengeld ist der Wohngeldanspruch ggf. höher:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

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isomatte  24.05.2024, 16:17
@Agamemnon712

Es wären max. 738 Euro anrechenbares ALG - 1, wenn kein Erwerbseinkommen erzielt wird, denn dann können min. 30 Euro Versicherungspauschale abgesetzt werden.

Für Wohngeld ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.

Wenn er nur 768 Euro ALG - 1 bekäme, blieben nach Zahlung der Warmmiete von 554 Euro nur noch 214 Euro übrig.

Um das zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen, bräuchte er nach Zahlung der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom min.noch 80 % von den derzeit 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Also um die 450 Euro, es würden demnach noch über 230 Euro fehlen, um das zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen.

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isomatte  24.05.2024, 16:11

Ohne weiteres Erwerbseinkommen blieben min. 30 Euro Versicherungspauschale, also bei 768 Euro ALG - 1 ein max.anrechenbares Einkommen von 738 Euro.

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Du wirst nicht beides in voller Höhe bekommen.

Finde dringend raus was du wo beantragen musst und fang damit an, die brauchen ja ne Zeit um das zu prüfen und irgendwelche Unterlagen von dir nach zu fordern.
Denen ist egal ob du zwischendrin lücken hast, oder die zeit nicht selber überbrücken kannst.


Dom44 
Fragesteller
 24.05.2024, 12:12

Habe noch bis 15.8 Zeit und habe heute mir alle Formulare schon zuschicken lassen, das wird ja wohl hoffentlich reichen

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csor77  24.05.2024, 12:14
@Dom44

Kann sein das es in manchen Landkreisen gut und besser läuft, aber ich hab noch nirgendwo von jemanden gehört der eine schnelle unkomplizierte abwicklung gelobt hat.

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