Tafel trotz Job?
Hallo,
Ich frage für eine Freundin. Sie bezieht momentan noch Bürgergeld und ist Tafelgängerin. Jetzt hat sie eine mündliche Jobzusage wo sie ca 1300 Euro/Monat verdienen wird. Darf sie damit noch zur Tafel gehen? Mit Abzug der Miete bleiben Ihr ja nur noch 800 Euro.
4 Antworten
Laut Düsseldorfer Tabelle steht einer Einzelperson als Arbeitnehmer1320€ selbstbehalt zum Lebensunterhalt zu. Wenn man noch nicht mal soviel hat,darf man ruhigen gewissens zur tafel gehen.
800 sind dennoch genug für eine Person alleine. Bei uns kann jeder zur Tafel gehen, wie es in anderen Städten ist weiß ich nicht ganz.
Also wir sind zu zweit und zahlen keine 800 Euro für Essen im Monat. Klar Storm und Versicherungen müssen auch gezahlt werden, aber dann bleiben immernoch gute 500 Euro übrig und selbst das reicht. Da muss man eben einfach ein bisschen was ändern. Klar kann dir zur Tafel gehen, aber das ist ja nicht Sinn und Zweck der Sache, sondern die soll ja auch schauen ohne sowas zu leben.
800€ sollte zum essen reichen oder?
Die Tafel ist für Leute die ohne Hilfe nichts zu essen hätten. Weniger als finanzspritze für Geringverdiener mit unkontrollierten Konsumverhalten.
Hat sie es denn dann noch nötig, zur Tafel zu gehen? Und hat sie dann noch Zeit, um sich anzustellen? Mit 800.- € kann sie ganz gut über die Runden kommen.
Es wird immer was von Armutsobergrenze von 1200 oder 1250 geredet, da wäre sie ja drüber. Nur die Frage ist ob bei dem Betrag die Miete schon abgezogen oder nicht?