Arbeit kündigen?

3 Antworten

Bist du in der Probezeit einer Ausbildung?

Falls nicht, hast du immer eine Kündigungsfrist einzuhalten. Der Urlaub bleibt erhalten; so baust du den dir bis zu deinem Ausscheiden zustehenden Urlaub ab. Eventuell verbleibende.Rest-Tage werden ausbezahlt, wenn du sie nicht auch noch nehmen darfst.


Wissen2350 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 22:50

Ich bin Werkstudent und ich hab keine Frist ! So steht es im Vertrag und hab auch gefragt

RobertLiebling  22.05.2025, 22:53
@Wissen2350

Ungewöhnlich.

Dann kündige doch einfach erst nach dem Urlaub. Für dich ändert sich dadurch ja nix.

Der genehmigte Urlaub kann nicht wieder gestrichen werden. Ob er aber auch bezahlt wird, haengt davon ab, ob es sich um bereits erworbene Urlaubsansprueche oder um einen noch gar nicht erworbenen Teilanspruch handelt (wegen des Ausscheidens vor dem 1. Juli) und ob du schon laenger als 6 Monate dort arbeitest oder nicht.

Wie hoch ist denn dein jaehrlicher Urlaubsanspruch, wie viel davon hast du bereits genommen und seit wann genau arbeitest du dort?


Wissen2350 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 07:50

Ich arbeite seid 01.06.2024 da und habe 8 Tage im Jahr, da ich nur zwei Tage die Woche arbeite (Werkstudent)

DerCaveman  23.05.2025, 08:57
@Wissen2350

Wenn du in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen und auch keinen Resturlaub aus dem vergangenen Jahr mehr uebrig hast, belaeuft sich dein aktueller Urlaubsanspruch auf 3,33 Tage. Das reicht eigentlich nicht fuer 2 Wochen Urlaub, sondern nur fuer eineinhalb Wochen.

Allerdings wurde dir der Urlaub bereits genehmigt und das Urlaubsentgelt wurde dir entweder bereits ausgezahlt oder haette dir gem. § 11 Abs. 2 BUrlG bereits ausgezahlt werden muessen. Da du schon laenger als 6 Monate dort arbeitest, kann das zu viel erhaltene Urlaubsentgelt gem. § 5 Abs. 3 BUrlG nicht von dir zurueck verlangt werden.

Im Ergebnis bedeutet das, dass dir der Urlaub nicht gestrichen werden kann und du die 4 Urlaubstage auch vollstaendig bezahlt bekommen musst.

Gibt kein bezahlten Urlaub mehr.


DerCaveman  23.05.2025, 01:41

Die Urlaubsgenehmigung kann nicht zurueckgenommen werden und ob der Urlaub vollstaendig bezahlt wird oder nicht, haengt von verschiedenen Faktoren ab, die uns (noch?) gar nicht bekannt sind.