Anzeige wegen angeblicher Belästigung?
Hallo zusammen mein Problem ist bei mir in der Klasse gab es ein jungen der ist vom Kopf her etwas geistig behindert so. Damals vor einem halben Jahr ungefähr haben paar Kollegen und ich ihn aus Spaß angerufen. Jetzt ist das Problem ich habe in glaube ich in diesem halben Jahr vielleicht 2 mal angerufen wo er auch drangegangen ist und auch mir mir geredet hat. Heute habe ich von einer Freundin eine Nachricht bekommen wo sie mir gezeigt hat das dieser Junge sowas ich geschrieben hat ,, ja er übertreibt langsam echt und wenn es so weiter geht wird er eine Anzeige bekommen und habe schon mit meiner Lehrerin darüber gesprochen die meinte die Polizei wird sowas schon hinkriegen. Was ich mir jetzt denke ist vielleicht haben andere den über anonym angerufen und er denkt jetzt ich wäre das. Denkt ihr vielleicht da kann was passieren weil habe ich gar nicht mehr angerufen und er unterstellt mit sowas einfach halt.
lg
6 Antworten
eine Aussprache mit dem Jungen ist das beste. LG
dann hast du alles erdenkliche getan, schreib dir auf, wann das Gespräch war, falls du es mal angeben musst. LG
der ist vom Kopf her etwas geistig behindert
Jetzt ist das Problem ich habe in glaube ich in diesem halben Jahr vielleicht 2 mal angerufen
Du hast dich gem § 238 StGB strafbar gemacht.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html
Erschwerend kommt noch hinzu, das die andere Person etwas geistig behindert ist.
Aber ich war ja nicht die Person die ihn die ganze Zeit angerufen hat
Das ist uninteressant. DU hast da mitgemacht und dich somit auch strafbar gemacht. Genauso wie die anderen.
Dabei spielt es keine Rolle, wie oft du es getan hast.
Aber er redet ja von den letzten Tagen wo anrufe getätigt wurden sind aber ich habe den nicht einmal mehr angerufen
Wenn es zur Anzeige kommt, wird ermittelt werden und dann wird auch deine Sache auf den Tisch kommen.
Du hättest dir das vorher überlegen sollen, ob du bei so etwas mit machst.
Ich habe da ja nicht mitgemacht die haben den abends ab und zu angerufen und ich wusste halt davon . Die Person redet von aktuellen Anrufen von den letzten Tagen wo bin ich keine gemacht habe da ich ihn schon seit sehr langer Zeit nicht mehr an angerufen habe
https://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
und ich wusste halt davon
Das ist dann schon wieder eine Straftat gem § 138 StGB. Dann hättest du es melden müssen.
Das stimmt nicht. "Beharrlichkeit" und "schwerwiegende Beeinträchtigung" sind beide als Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt.
Blödsinn und keine Straftat.
Aber kann da nichts passieren vor allem habe ich in wirklich nicht mehr angerufen in den letzten Tagen und der sprach von den letzten Tagen so habe ja auch meine Anrufliste als Beweis so
Nein, weil es keine Nachstellung im Sinne des StGB und Belästigung eine Ordnungswidrigkeit ist.
Du hast zugegeben, ihn angerufen zu haben. Er ist nur zweimal drangegangen, also gab es mehr Anrufe. Das erfüllt den Straftatbestand von Stalking. Ich nehme an Du bist noch minderjährig, damit wird es für Dich keine erstzunehmende Strafe außer vielleicht ein paar Sozialstunden geben.
Ich hoffe inständig, dass die Eltern des Jungen ein Kontaktverbot gegen Dich erwirken. Damit wirst Du die Schule wechseln müssen.
Meine persönliche Meinung: dein Verhalten gegenüber einem Hilfsbedürftigen ist völlig inakzeptabel, Deine Rechtfertigungsversuche sind zynisch. In einem Wort: asozial.
Du hast es falsch verstanden er denkt ich habe ihn in den letzten 2 Tagen die ganze Zeit angerufen was ich nicht getan habe nämlich irgendwelche andere habe ja auch in meiner Telefonliste nachgeschaut wo man sieht das ich kein Anruf an in getätigt habe
Ändert nichts an der Tatsache, dass du und deine Kumpels euch nen Spaß daraus gemacht habt, einem Jungen mit geistiger Einschränkung Telefonstreiche zu spielen.
Kann meinem Vorredner nur zustimmen. Schämt euch.
Aber er redet von aktuellen Anrufen die in den letzten Tagen kamen und habe den nicht angerufen
Nachstellung (sog. Stalking) ist ein ernsthaftes Delikt, dass niemals schon begangen ist, wenn man zweimalig jemanden anruft.
Zitat 238 StGB "......Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich...."
Nachstellung stellt auf Dauerhaftigkeit ab, die bei 2x Anruf definitiv nicht gegeben ist, und schwerwiegend greifen zwei Telefonate auch nicht in die Lebensgestaltung ein.
Der Junge ist zwei mal drangegangen. Die anderern Male waren es die Eltern.
"ein jungen der ist vom Kopf her etwas geistig behindert so."
Wo sollte er denn sonst geistig behindert sein? Am Knie?
Wer im Glashaus sitzt...
Ich habe ihm schonmal gesagt das ich es nicht bin und habe ihm paar Namen gesagt die es sehr wahrscheinlich sind aber der checkt es nicht