Hilfe Anzeige wegen Belästigung?


17.08.2022, 16:39

Und noch eine zweite Frage: was wenn mein Freund sauer ist dass jetzt irgendwelche random Typen im Internet Nacktfotos von mir sehen? Und wie bekomme ich diese Fotos wieder aus dem Netz weil das hat schon über 3000 Aufrufe 😭

und thx für die Hilfe von euch ✨💕

6 Antworten

Hi unbedingt anzeigen und mit deinen Eltern reden und einem Freund.

Du solltest ihn aufjedenfall Anzeigen. Mit seinen und deinen Eltern sprechen und am besten mit deiner Vertrauensperson.

So was geht überhaupt nicht :(

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Die Raben haben es mir geflüstert.

Du solltest dringend Anzeige erstatten.

  • Unerlaubt Bilder veröffentlicht (Persönlichkeitsrecht an eignen Bildern)
  • Hausfriedensbruch (auch wenn er einen Schlüssel hätte liegt kein Notfall vor)

Sichere die Bilder vom Account bzw mach ein Bild vom Account.

Informiere die Eltern wenn du noch Minderjährig bist.

SternderMeere 
Fragesteller
 17.08.2022, 16:42

Danke und ja ich bin minderjährig (14)

kannst du mir erklären Wrm mir das mit fu**ing 14 passiert?!

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baka2305  17.08.2022, 16:44

Das kann ich nicht. Der Urheber ist nur selten dümmlich.

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Soll ich den Typen jetzt anzeigen?

Ähm...wenn dich stört, dass er ungefragt Nacktfotos von dir erstellt und diese veröffentlicht, dann wäre das schon eine geeignete Handlung, ja.

Weil das geht doch nicht oder?

Warum sollte das nicht gehen?

Ist doch recht offensichtlich ein grober Rechtsverstoß. (Mindestens nach § 201a StGB.)

Mina2106  17.08.2022, 16:40

Was nach Paragraph 170 a StGB wieder eingestellt wird aua Mangel an beweisen!

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Destranix  17.08.2022, 16:41
@Mina2106

Ein Paragraph 170a StGB existiert nicht.

Davon abgesehen liegen ja recht deutliche Beweise vor (die Nacktfotos und vermutlich auch Zeugenaussagen zum Betreten des Zimmers, etc.).

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Mina2106  17.08.2022, 16:44
@Destranix

Falsch erstmal gibt's dieses Paragraph und zweitens kannst wenn überhaupt anzeigen dass er den Schlüssel benutzt hat und weil darauf den Fingerabdrücke und man kann ihn dazu besichtigen die Wohnung eingebrochen zu haben!

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Destranix  17.08.2022, 16:47
@Mina2106
Falsch erstmal gibt's dieses Paragraph

Wirklich? Dann bitte ich um Zitat und Link.

Der Artikel ist nach meinen Recherchen 1973 aufgehoben worden:

https://beck-online.beck.de/Print/CurrentDoc?vpath=bibdata/komm/schoenkekostgb_30/stgb/cont/schoenkekostgb.stgb.p170a.htm&printdialogmode=CurrentDoc&hlword=

und zweitens kannst wenn überhaupt anzeigen dass er den Schlüssel benutzt hat und weil darauf den Fingerabdrücke und man kann ihn dazu besichtigen die Wohnung eingebrochen zu haben!

Das ja wohl eher nicht, wenn er regelmäßig in der Wohnung ist und deshalb auch einen Schlüssel hat. Aber prinzipiell ausschließen würde ich den tatbestand des Hausfriedensbruches auch nicht, bin aber auch Laie.

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Mina2106  18.08.2022, 15:31
@Destranix

Ja dann ist es halt der Paragraph 368 Absatz 4 strafgesetzbuch

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Destranix  18.08.2022, 15:38
@Mina2106

Auch ein solcher existiert nicht.

Meinst du das ernst? Kann man dir evtl. irgendwie helfen?

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RicardaLulz  12.11.2022, 16:12
@Mina2106

Dieser Paragraph existiert so nicht.

Wir werden Ihr Herz stehlen.

MfG Medjed

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