Hilfe Anzeige wegen Belästigung?
Ich brauche dringend eure Hilfe! Ich habe gerade so auf TikTok gescrollt und dann sehe ich einfach nackt Fotos von mir auf dem Account von dem Typen der mich die ganze Zeit belästigt! Dann hab ich noch mal genauer geguckt und hab gemerkt dass es heute Nacht war (als ich geschlafen hab) Das hab ich gesehen an meine Uhr die über meinem Bett hängt. Soll ich den Typen jetzt anzeigen?! Weil das geht doch nicht oder? Ich hab irgendwie Angst ich weiß zwar wie er hier reingekommen ist aber wer hat ihm das erlaubt? Seine Eltern sind halt gut mit meinen Eltern befreundet und deswegen haben Sie einen Zweit Schlüssel zu unserem Haus! Ich habe gerade so Angst hab gerade mein Freund angerufen der jetzt sofort kommt… Was soll ich machen? Ich hab so Angst 🥺 ✨😭
Und noch eine zweite Frage: was wenn mein Freund sauer ist dass jetzt irgendwelche random Typen im Internet Nacktfotos von mir sehen? Und wie bekomme ich diese Fotos wieder aus dem Netz weil das hat schon über 3000 Aufrufe 😭
und thx für die Hilfe von euch ✨💕
6 Antworten
Hi unbedingt anzeigen und mit deinen Eltern reden und einem Freund.
Du solltest ihn aufjedenfall Anzeigen. Mit seinen und deinen Eltern sprechen und am besten mit deiner Vertrauensperson.
So was geht überhaupt nicht :(
Du solltest dringend Anzeige erstatten.
- Unerlaubt Bilder veröffentlicht (Persönlichkeitsrecht an eignen Bildern)
- Hausfriedensbruch (auch wenn er einen Schlüssel hätte liegt kein Notfall vor)
Sichere die Bilder vom Account bzw mach ein Bild vom Account.
Informiere die Eltern wenn du noch Minderjährig bist.
Danke und ja ich bin minderjährig (14)
kannst du mir erklären Wrm mir das mit fu**ing 14 passiert?!
Soll ich den Typen jetzt anzeigen?
Ähm...wenn dich stört, dass er ungefragt Nacktfotos von dir erstellt und diese veröffentlicht, dann wäre das schon eine geeignete Handlung, ja.
Weil das geht doch nicht oder?
Warum sollte das nicht gehen?
Ist doch recht offensichtlich ein grober Rechtsverstoß. (Mindestens nach § 201a StGB.)
Falsch erstmal gibt's dieses Paragraph und zweitens kannst wenn überhaupt anzeigen dass er den Schlüssel benutzt hat und weil darauf den Fingerabdrücke und man kann ihn dazu besichtigen die Wohnung eingebrochen zu haben!
Falsch erstmal gibt's dieses Paragraph
Wirklich? Dann bitte ich um Zitat und Link.
Der Artikel ist nach meinen Recherchen 1973 aufgehoben worden:
und zweitens kannst wenn überhaupt anzeigen dass er den Schlüssel benutzt hat und weil darauf den Fingerabdrücke und man kann ihn dazu besichtigen die Wohnung eingebrochen zu haben!
Das ja wohl eher nicht, wenn er regelmäßig in der Wohnung ist und deshalb auch einen Schlüssel hat. Aber prinzipiell ausschließen würde ich den tatbestand des Hausfriedensbruches auch nicht, bin aber auch Laie.
Ja dann ist es halt der Paragraph 368 Absatz 4 strafgesetzbuch
Sofort zur Polizei und anzeigen. Da kommt ne Menge zusammen.
Was nach Paragraph 170 a StGB wieder eingestellt wird aua Mangel an beweisen!