Anspruch auf Kindergeld 1 Jahr Pause / arbeiten?
Hallo, ich würde gerne jetzt, wo mein Abitur zu Ende ist, ein Jahr Pause machen, weil ich nicht weiß, was ich studieren / machen will.
Ich habe mir überlegt, in dieser Zeit Mini-Jobs zu machen oder Praktika auszuüben, um ein wenig in verschiedene Bereiche reinzuschnuppern.
Ich habe im Internet gelesen, dass man, wenn man die Grenze von ca. 10k € im Jahr nicht überschreitet, einen Anspruch auf Kindergeld hat bis 21 Jahre. Stimmt das?
5 Antworten
Ich habe im Internet gelesen, dass man, wenn man die Grenze von ca. 10k € im Jahr nicht überschreitet, einen Anspruch auf Kindergeld hat bis 21 Jahre. Stimmt das?
Stimmt natürlich nicht, da bereits seit 2012 die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch der Eltern ganz abgeschafft wurden!
Du mußt für den Kindergeldanspruch der Eltern nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12ff:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Also am wenigsten aufwändig ist der Punkt 2 für dich mit der Meldung bei deiner Berufsberatung ;-))
Ich habe im Internet gelesen, dass man, wenn man die Grenze von ca. 10k € im Jahr nicht überschreitet, einen Anspruch auf Kindergeld hat bis 21 Jahre...
Ausnahme: Einschränkungen beim Kindergeldanspruch bis max. zum 21. Lj. sowie einer geringfügigen Beschäftigung mit max. 538€ mtl. Bruttolohn gibt es nur bei "Arbeitsuchend" gemeldet wie folgt:
Gruß siola55
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
- während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
- in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
- während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html#BJNR010050934BJNG023403140
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
. Machst du einfach nur nichts und bist auch nicht auf der Suche nach einer Ausbildung etc wird das mit dem Kindergeld für deine Eltern nichts.
Machst du einfach nur nichts und bist auch nicht auf der Suche nach einer Ausbildung etc wird das mit dem Kindergeld für deine Eltern nichts...
...wenn er sich jedoch als "Arbeitssuchend" meldet, ist ein Kindergeldanspruch für die Eltern möglich, falls er nur geringfügig auf 538-Euro-Basis hinzuverdient bis max. zum 21. Lebensjahr!
Wenn man nichts macht bekommt man kein Kindergeld. Aber das ist dann einfach Dumm, weil man einfach sich als Ausbildungssuchend melden kann bei der Bundesagentur für Arbeit. Dann erhält man einfach das Kindergeld weiter und findet eine gute Stelle
Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich, sofern sich das Kind in Ausbldung befindet oder ausbildungssuchend ist.
Für "ein Jahr Pause" dürfte kein Kindergeldanspruch bestehen.
...oder wenn er sich jedoch als "Arbeitssuchend" meldet, ist ein Kindergeldanspruch für die Eltern möglich, falls er nur geringfügig auf 538-Euro-Basis hinzuverdient bis max. zum 21. Lebensjahr!
Dann schau doch bitte mal im Original "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 unter 4.1: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.
Wenn Du ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres nicht ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist, besteht auch erst einmal kein Anspruch mehr auf Kindergeld.
...ausser er meldet sich arbeitssuchend mit einem Hinzuverdienst von max. 538€ als geringfügige Beschäftigung, dann besteht Kindergeldanspruch für die Eltern bis längstens zum 21. Lebensjahr ;-)
Hallo! Also kann ich mich als arbeitssuchend melden, währenddessen auf 520€ arbeiten? und weiter Kindergeld beziehen? Und dann wie gewohnt nächstes Jahr studieren?