Anspruch auf Kindergeld 1 Jahr Pause / arbeiten?

5 Antworten

Ich habe im Internet gelesen, dass man, wenn man die Grenze von ca. 10k € im Jahr nicht überschreitet, einen Anspruch auf Kindergeld hat bis 21 Jahre. Stimmt das?

Stimmt natürlich nicht, da bereits seit 2012 die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch der Eltern ganz abgeschafft wurden!

Du mußt für den Kindergeldanspruch der Eltern nur eine dieser 4 Voraussetzungen hier erfüllen:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 12ff:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Also am wenigsten aufwändig ist der Punkt 2 für dich mit der Meldung bei deiner Berufsberatung ;-))

Ich habe im Internet gelesen, dass man, wenn man die Grenze von ca. 10k € im Jahr nicht überschreitet, einen Anspruch auf Kindergeld hat bis 21 Jahre...

Ausnahme: Einschränkungen beim Kindergeldanspruch bis max. zum 21. Lj. sowie einer geringfügigen Beschäftigung mit max. 538€ mtl. Bruttolohn gibt es nur bei "Arbeitsuchend" gemeldet wie folgt:

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Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
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anonym1234268 
Fragesteller
 21.05.2024, 11:03

Hallo! Also kann ich mich als arbeitssuchend melden, währenddessen auf 520€ arbeiten? und weiter Kindergeld beziehen? Und dann wie gewohnt nächstes Jahr studieren?

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Kindergeldanspruch ab dem 18. Lebensjahr:

Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:

  • während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
  • während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html#BJNR010050934BJNG023403140

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren

. Machst du einfach nur nichts und bist auch nicht auf der Suche nach einer Ausbildung etc wird das mit dem Kindergeld für deine Eltern nichts.


siola55  21.05.2024, 13:45

Machst du einfach nur nichts und bist auch nicht auf der Suche nach einer Ausbildung etc wird das mit dem Kindergeld für deine Eltern nichts...

...wenn er sich jedoch als "Arbeitssuchend" meldet, ist ein Kindergeldanspruch für die Eltern möglich, falls er nur geringfügig auf 538-Euro-Basis hinzuverdient bis max. zum 21. Lebensjahr!

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Von Experte siola55 bestätigt

Wenn man nichts macht bekommt man kein Kindergeld. Aber das ist dann einfach Dumm, weil man einfach sich als Ausbildungssuchend melden kann bei der Bundesagentur für Arbeit. Dann erhält man einfach das Kindergeld weiter und findet eine gute Stelle

Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich, sofern sich das Kind in Ausbldung befindet oder ausbildungssuchend ist.

Für "ein Jahr Pause" dürfte kein Kindergeldanspruch bestehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

siola55  21.05.2024, 13:49

...oder wenn er sich jedoch als "Arbeitssuchend" meldet, ist ein Kindergeldanspruch für die Eltern möglich, falls er nur geringfügig auf 538-Euro-Basis hinzuverdient bis max. zum 21. Lebensjahr!

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Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.

Wenn Du ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres nicht ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung bist, besteht auch erst einmal kein Anspruch mehr auf Kindergeld.


siola55  22.05.2024, 08:22

...ausser er meldet sich arbeitssuchend mit einem Hinzuverdienst von max. 538€ als geringfügige Beschäftigung, dann besteht Kindergeldanspruch für die Eltern bis längstens zum 21. Lebensjahr ;-)

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