Kindergeld bei Zweitausbildung?

2 Antworten

Den Anspruch auf Kindergeld haben die Erziehungsberechtigten und nicht das Kind selbst.

Ob Erst- oder ob Zweitausbildung, spielt für den Anspruch meines Wissens nach keine Rolle.

Das ist Unsinn !

Solange Du noch keine 25 bist, besteht in jeder weiteren Ausbildung auch Anspruch auf Kindergeld.

Ein Elternteil soll es beantragen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen und damit sollte sich das erledigt haben.

Gibst Du im Internet einmal ein, Kindergeld in Zweitausbildung, da kannst Du die Voraussetzungen nachlesen, betrifft dann aber nur einen Nebenjob neben einer weiteren Ausbildung.

Denn wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, darf man in einer weiteren Ausbildung in einem Nebenjob in der Woche nur max.durchschnittlich 20 Stunden arbeiten, sonst wäre das schädlich für den Anspruch.

Das Einkommen hingegen ist schon seit 2012 nicht mehr relevant, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.