4 Stunden nachsitzen wegen n wort?
Hallo ich hab eine frage.
ich habe zu einem Mitschüler aus meiner stufe das n wort gesagt und habe nun 4 stunden nachsitzen. Ist das erlaubt? Nur wegen einer beleidigung.
danke schon im voraus :)
13 Antworten
Also ich denke zuerst mal kommt es darauf an, auf was für einer Schule du bist. Aber eigentlich ist nachsitzen generell erst für größere Vergehen(Fahrradschloss...). Beim Nachsitzen soll man merken das das, was man getan hat, nicht richtig war. Bevor man aber nachsitzen DARF, MÜSSEN die Eltern informiert werden. Außerdem darf man höchstens 2 Schulstunden nachsitzen. Bei einer Beleidigung bekommt man allerhöchstens Ärger oder man muss einen Text abschreiben. Sprich am besten mit deinem Lehrer/in nochmal.
Ich hoffe ich konnte helfen:)
ja ich weiß(danke für den Kommentar), weil die Hälfte meiner Familie dort wohnt. Aber auch dort müssen die Eltern informiert werden und ALLERHÖCHSTENS 2 Stunden nachsitzen. --> das ist aus dem Internet kopiert: Das Nachsitzen muss stets inhaltlich begründet sein und darf nicht willkürlich angeordnet werden. Ein Lehrer darf beispielsweise nicht spontan entscheiden, dass Schüler nachsitzen, weil sie sich in der Pause geprügelt haben.(https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/nachsitzen-und-andere-strafen-was-duerfen-lehrer/)
Natürlich ist es erlaubt!
Es handelt sich um eine Disziplinarmaßnahme! Du hast ordentlich Mist gebaut und musst dementsprechend auch die Konsequenzen für dein Handeln tragen!
Im Grunde genommen bist du sogar noch relativ glimpflich davongekommen, da es sich bei dem Wort um eine äußerst rassistische Beleidigung handelt. Du kannst also von Glück sprechen das du nicht von der Schule suspendiert wurdest oder wenn dein Mitschüler auf eine Anzeige verzichtet!
Wegen einer Disziplinarmaßnahmen nachsitzen ist in baden Württemberg nicht erlaubt
Ich glaub du verstehst nicht ganz, das nachsitzen IST die Disziplinarmaßnahme! Du hast dich daneben benommen, trag die Konsequenzen dafür!
Das ist nicht in Ordnung solche Beleidigungen zu verwenden.Wenn ich Lehrerin wäre hätte ich dich von der Schule fliegen lassen.Sowas geht gar nicht.Manche denken, dass ist ein Scherz, ist es aber nicht.Sowas kann einen hart treffen.
Wenn du wegen einer Beleidigung einen Schüler rauswerfen würdest, dann bin ich froh, dass du keine Lehrerin/Schuleitern bist. Jemandem nicht einmal die Chance zugeben, um aus Fehlern zu lernen, das ist eine Einstellung, die wird uns noch große Probleme bereiten.
- wegen einer Beleidigung ist es in ganz Deutschland nicht erlaubt einen schüler von der schule zu werfen.
- ich fragte nicht was sie machen würden sondern was legal ist.
Ja, ist es. Dabei hätte es dafür auch eine Ordnungsmaßnahme geben können. Du bist echt glimpflich davon gekommen.
Is eine ordnungswidrigrichkeit aber keine Straftat
Nein. Laut StGB ist es eine Straftat. Ich würde deinem Mitschüler als Lehrerin zu einer Anzeige raten.
Wenn Du einem Schüler gegenüber das N-Wort gebrauchst, dann ist das eine Straftat, nämlich Beleidigung gemäß §185 StGB. Dafür kann ein Gericht bis zu 2 Jahren Haftstrafe verhängen.
So gesehen, ist es eine lächerlich geringe Strafe, wenn Du nur 4 Stunden nachsitzen musst. Jedenfalls verstößt die Strafe gegen kein geltendes Recht und ist legal. Bevor Du jemand beleidigst, solltest Du vorher überlegen, was das für Folgen haben kann.
Das ist nicht in jedem Bundesland so.
Die Eltern müssen nicht überall informiert werden und in Sachsen haben die Lehrer weitgehend freie Hand.