Ab wann ist Nachsitzen erlaubt?

2 Antworten

Das kommt auf das Bundesland an. Es gibt welche, da ist es garnicht erlaubt. Es darf nur nachgearbeitet werden, wenn aus welchen Gründen auch immer Unterricht nachgeholt werden soll (z. B. NRW und Berlin). Das kann wegen zu großer Unruhe in einer Klasse sein, aber genauso wenn jemand aus dem Unterricht verwiesen wurde oder man wegen Krankheit gefehlt hat.

Allgemein gilt: Üblicherweise darf das Nachsitzen nicht an dem Tag stattfinden, an dem es angeordnet wurde. Die Eltern müssen nämlich VORHER darüber informiert werden. Schließlich müssen sie wissen, warum ihre Kinder nicht zum üblichen Zeitpunkt aus der Schule kommen. Da Handys in Schulen oft ausgeschaltet sein müssen, sind die Kinder auch nicht erreichbar. Ein weiterer Grund ist, dass es an dem Zag familiäre Termine geben könnte. Darauf muss vonseiten der Schule Rücksicht genommen werden.

https://www.familie.de/schulkind/schule/nachsitzen-immer-noch-eine-erziehungsmassnahme/

Letztlich ist das eine individuelle Entscheidung des Lehrers, ABER auch des Schülers. Ich sage immer, wenn der Schüler zum Nachsitzen geht, dann hat ER es dem Lehrer erlaubt.

Gruß Matti