Wie viel Nachsitzen darf angeordnet werden?
Hallo, ich gehe momentan in die 8. Klasse an einem Gymnasium in RLP.
Meine Mathe Lehrerin meint wenn wir drei mal die Hausaufgaben vergessen, müssen wir zwei mal die Woche für vier Wochen nachsitzen, sprich insgesamt 8 mal. Wenn man aus jeglichen Grund nicht Nachsitzen kann (zb. Arzt Termin…) wird das ganze um eine Woche verlängert. Ist das Rechtens? Oder ist das nicht erlaubt?
Liebe Grüße und Danke schonmal!
5 Antworten
bei euch ist das Nachsitzen verpflichtend an das Nacharbeiten versäumter Unterrichtsinhalte geknüpft. "Nacharbeiten von Versäumtem" § 96 Absatz 1 Schulordnung.
Wenn man nun mal betrachtet, dass es um 3 Hausaufgaben geht und dafür 8 Schulstunden veranschlagt werden, also 6 Zeitstunden, wären das 2 Zeitstunden pro Hausaufgabe. Ich denke, dass das unverhältnismäßig sein könnte und die angedrohte Zeit halbiert werden könnte. 1 Zeitstunde pro versäumte Hausaufgabe (4 Schulstunden).
Daher würde ich Widerspruch einlegen. Oder falls Geld keine Rolle spielt einen gerichtlichen Eilantrag stellen, der das Nachsitzen bis zu einer erneuten Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit erst mal aufschieben würde. So dass erst mal nichts passiert und es dann ggf. halbiert wird.
Das ist jedenfalls ziemlich heftig. Das Nacharbeiten sollte dem Zweck dienen, dass du die Hausaufgaben, die du vergessen hattest, nacharbeitest.
An meiner Schule (schon etwas länger her) haben es die Lehrer:innen unterschiedlich gehandhabt. Zum Einen gab es eine Liste, in die (fast) alle Lehrer:innen Striche eingetragen haben (fürs Zuspätkommen, Hausaufgaben vergessen, Heft/Buch nicht dabei). Nach sechs Strichen bekam man einen Elternbrief. Nach drei Briefen in einem Halbjahr musste man einmal für eine Doppelstunde nachsitzen.
Bei einem anderen Lehrer musste man nach dreimal Hausaufgaben oder Unterrichtsmaterial vergessen, bzw. Zuspätkommen eine volle Zeitstunde nachsitzen.
In beiden Fällen war es aber so, dass man die vergessenen Hausaufgaben sowieso bis zur nächsten Stunde nachreichen musste, ohne dass der Strich dafür gelöscht wurde (zusätzlich zu den neuen Hausaufgaben), ansonsten gab es einen weiteren Strich.
Also acht Schulstunden Nachsitzen für dreimal Hausaufgaben vergessen ist definitiv nicht angemessen und ich würde sehr stark vermuten, dass es in der Form nicht legal ist.
Frag sie aber mal, ob ihr die vergessenen Hausaufgaben auch so nachreichen müsst und ob dafür der entsprechende Eintrag gelöscht wird. Wenn ihr die Hausaufgaben eh nachholen müsst, ohne dass der Eintrag gelöscht wird, fragt sich, was ihr beim Nachsitzen machen sollt.
Die Frage würde ich ihr so oder so stellen und auch fragen, was ihr machen müsst, wenn ihr die versäumten Hauaufgaben beim Nachsitzen erledigt habt. Warum sollt ihr noch weitere Stunden nachsitzen, wenn ihr das Versäumte schon aufgeholt habt? Was sollt ihr in der Zeit machen? Und was ist der pädagogische Sinn dahinter?
Nachsitzen ist erlaubt, damit versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt wird. Wenn die Aufgaben erledigt sind, fällt aus meiner Sicht die rechtliche Grundlage weg. Alles was über das Nachholen hinausgeht, klingt für mich eher nach einer Strafmaßnahme und steht rechtlich auf ganz wackligen Füßen.
Ein wichtiger Punkt ist meiner Meinung nach noch, dass so viele Stunden Nachsitzen die Leistungen in anderen Fächern massiv beeinträchtigen würden, da ihr ja eh noch die laufenden Hausaufgaben erledigen und für Klassenarbeiten lernen müsst.
Noch ein letzter Tipp: Schreib eine E-Mail an die Schulleitung und frag, ob Nachsitzen in der geschilderten Form an eurer Schule erlaubt ist. Das kannst du auch machen, wenn du deine Lehrerin nicht selbst ansprechen möchtest. Sollte die geschilderte Form gegen rechtliche Grundlagen verstoßen, wird die Schulleitung vermutlich sagen, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hat und entweder die betreffende Lehrerin, oder das ganze Kollegium instruieren, wie sie das Nachsitzen handhaben und den Schüler:innen gegenüber kommunizieren sollen.
Das unangenehme Nachsitzen kann man einfach umgehen, indem man keine Hausaufgaben vergisst ;-)
Sicher ist das rechtens.
In Rheinland-Pfalz gibt es keine festgelegte Regelung für Nachsitzen, aber es sollte verhältnismäßig und gerecht sein. Eine sehr strenge Strafe, wie das Nachsitzen für vergessene Hausaufgaben über längere Zeit, könnte unangemessen sein. Du kannst das Gespräch mit der Lehrerin suchen, die Schulleitung um Klärung bitten oder Unterstützung von Eltern oder Vertrauenslehrern einholen, wenn du das Gefühl hast, dass die Maßnahme zu streng ist.
Das müsstest du einmal mit der Schulleitung oder einem Lehrer abklären mit dem du dich gut verstehst.
Ich hätte jetzt mal behauptet, dass derartiges nicht erlaubt ist, jedenfalls nicht als Erziehungsmaßnahme, aber als Nacharbeitszeit.