§34a, Fachkraft oder Polizeiausbildung – wie am besten starten?
„Ich möchte eigentlich zur Polizei, interessiere mich aber auch sehr für den privaten Sicherheitsbereich – vor allem für Veranstaltungsschutz oder Objektschutz.
Jetzt frage ich mich:
- Sollte ich erstmal den §34a-Schein machen, um schnell in den Beruf einzusteigen und Berufserfahrung zu sammeln?
- Oder gleich die 3-jährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit machen, um einen anerkannten Abschluss zu haben?
- Oder wäre es sinnvoll, beide nacheinander zu machen – z. B. erst den §34a und dann die Ausbildung (oder umgekehrt)?
- Und wie ist das, wenn ich zuerst die Polizeiausbildung mache – könnte ich danach trotzdem noch zusätzlich in den privaten Sicherheitsbereich wechseln und dort z. B. die Fachkraft-Ausbildung machen?
- Oder wäre es sinnvoll, erst die private Sicherheitsausbildung zu machen, falls es mit der Polizei erstmal nicht klappt?
Ich bin mir gerade unsicher, was langfristig der beste Weg ist – besonders wenn ich mich für beide Bereiche (staatlich & privat) interessiere.
Hat jemand Tipps oder Erfahrungen, wie man das kombinieren oder clever aufbauen kann?“
2 Antworten
Ein Polizist kann jederzeit in den privaten Sicherheitssektor wechseln. Er muss nur sein Dienstverhältnis kündigen.
Natürlich ist Kündigen jederzeit möglich. Nichtsdestotrotz gilt erst eine abgeschlossene Ausbildung in den genannten Berufen als Erlaubnis, ohne U40 oder Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten.
In der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) wirst Du recht früh ohnehin die Sachkundeprüfung absolvieren müssen, da das Unternehmen ansonsten kein Geld mit Dir verdienen kann, weil Du erst mit dem Anschluss der Ausbildung dasselbe eigenständig tun darfst, was die mit der 34a Sachkunde tun dürfen.
Die Servicekraft (2 Jahre) ist eine noch schlechter Wahl!
Wenn Du aber tatsächlich zur Polizei gehen möchtest, bringt Dir die Sachkunde oder die Ausbildung im privaten Sicherheitsgewerbe gar nichts.
Dann lieber gleich zur Polizei!
Alles Gute für Deine berufliche Zukunft!
Und wenn Du den Polizeidienst - nach absolvierter Ausbildung - quittieren solltest und in den Sicherheitsdienst wechselst, brauchst Du keine Sachkunde mehr zu absolvieren!
Aber erst nach abgeschlossener Ausbildung - mindestens im mittleren Polizeivollzugsdienst.
Ebenfalls muss der (waffentragende) Zolldienst, der Justizvollzugsdienst und Feldjäger der Bundeswehr keine weitere Qualifikation, um im privaten Sicherheitsgewerbe zu arbeiten.