§34a, Fachkraft oder Polizeiausbildung – wie am besten starten?

2 Antworten

Ein Polizist kann jederzeit in den privaten Sicherheitssektor wechseln. Er muss nur sein Dienstverhältnis kündigen.


LEDERERtraining  02.05.2025, 23:44

Aber erst nach abgeschlossener Ausbildung - mindestens im mittleren Polizeivollzugsdienst.
Ebenfalls muss der (waffentragende) Zolldienst, der Justizvollzugsdienst und Feldjäger der Bundeswehr keine weitere Qualifikation, um im privaten Sicherheitsgewerbe zu arbeiten.

LEDERERtraining  03.05.2025, 21:16
@wiki01

Natürlich ist Kündigen jederzeit möglich. Nichtsdestotrotz gilt erst eine abgeschlossene Ausbildung in den genannten Berufen als Erlaubnis, ohne U40 oder Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten.

In der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) wirst Du recht früh ohnehin die Sachkundeprüfung absolvieren müssen, da das Unternehmen ansonsten kein Geld mit Dir verdienen kann, weil Du erst mit dem Anschluss der Ausbildung dasselbe eigenständig tun darfst, was die mit der 34a Sachkunde tun dürfen.
Die Servicekraft (2 Jahre) ist eine noch schlechter Wahl!
Wenn Du aber tatsächlich zur Polizei gehen möchtest, bringt Dir die Sachkunde oder die Ausbildung im privaten Sicherheitsgewerbe gar nichts.
Dann lieber gleich zur Polizei!
Alles Gute für Deine berufliche Zukunft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

LEDERERtraining  02.05.2025, 23:41

Und wenn Du den Polizeidienst - nach absolvierter Ausbildung - quittieren solltest und in den Sicherheitsdienst wechselst, brauchst Du keine Sachkunde mehr zu absolvieren!