Du hast sicher die 34a App der IHK. Diese ist für die 40-stündige Unterrichtung (U40) bei der IHK konzipiert, und deshalb ist immer nur 1 Antwort richtig!
Das ist eine gute Vorbereitung für die Unterrichtung oder um in das Thema reinzukommen.
Diese App wird Dich aber bei weitem nicht ausreichend auf die Sachkundeprüfung vorbereiten.
Für diejenigen, die die U40 absolvieren, ist die App allerdings perfekt.

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In der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (3 Jahre) wirst Du recht früh ohnehin die Sachkundeprüfung absolvieren müssen, da das Unternehmen ansonsten kein Geld mit Dir verdienen kann, weil Du erst mit dem Anschluss der Ausbildung dasselbe eigenständig tun darfst, was die mit der 34a Sachkunde tun dürfen.
Die Servicekraft (2 Jahre) ist eine noch schlechter Wahl!
Wenn Du aber tatsächlich zur Polizei gehen möchtest, bringt Dir die Sachkunde oder die Ausbildung im privaten Sicherheitsgewerbe gar nichts.
Dann lieber gleich zur Polizei!
Alles Gute für Deine berufliche Zukunft!

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Bewerbungen bei der DB Sicherheit als Sicherheitsmitarbeiter

Das mit dem nur Zertifikat und Führungszeugnis ist sicher nicht ganz richtig. Vielleicht haben Sie/hast Du etwas übersehen oder missverstanden, denn die DB hat sehr hohe Bewerbungsstandards.
https://db.jobs/de-de/bewerbungstipps/richtig-bewerben

Da wir bereits viele Ehemalige unserer Kurse bei der DB Sicherheit untergebracht haben, kennen wir das sehr gut.

Es ist ansonsten nicht nachvollziehbar, dass ein polizeiliches Führungszeugnis "OHNE EINTRAGUNG" und die GSSK nicht zu einem Vorstellungsgespräch geführt haben!

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Kostenlose Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO mit Bildungsgutschein | klappt z.T. nicht wegen falscher Auskunft

Es gibt zertifizierte Kurse, und entsprechend zertifizierte Maßnahmeträger / Weiterbildungsinstitute, die genau dafür (nach AZAV) zugelassen sind, um mit einem sog. Bildungsgutschein, der von einem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgegeben werden kann, um an einer Weiterbildungsmaßnahme eines solchen Bildungsinstituts - für die Teilnehmenden kostenfrei - teilzunehmen.

Die Ausgabe des Bildungsgutscheins ist an Bedingungen gebunden, die leider nicht immer allen Mitarbeiter:innen der genannten Behörden gänzlich geläufig sind. Außerdem sind sie häufig mit dem Arbeitsmarkt im Sicherheitsgewerbe überfordert und haben keinerlei Kenntnisse darüber.
So kann es passieren, dass ein/e Vermittler:in/Intergrationsfachkraft behauptet, dass man mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben müsse, "bevor ein Bildungsgutschein ausgegeben werden darf". Das ist definitiv falsch und lässt sich mit einem Auszug aus der entsprechenden Fachlichen Weisung der Bundesagentur zum Bildungsgutschein widerlegen!

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Denn die 3 Jahre benötigt man ausschließlich bei einem nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses nach § 81 Abs. 2, also z.B. einer Umschulung!

Leider sind solche Fehlauskünfte häufiger an der Tagesordnung, als man denkt.
Daher ist es ein Problem, dass die Ausgabe eines Bildungsgutschein stets im persönlichen Ermessen der jeweiligen Integrationsfachkraft liegt.

Die in anderen Beiträgen bereits genannten Kostengründe spielen natürlich auch eine Rolle.

Lasst Euch nicht einschüchtern und kämpft für Euer Recht!

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Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht notwendig, sondern mindestens dieselbe Qualifikation, die man selbst ausbilden möchte, also die IHK-Sachkunde nach § 34a Gewerbeordnung und zusätzlich - wie bereits in einer anderen Antwort hier genannt - die Ausbildereignungsprüfung / AdA-Schein.
Selbstverständlich ist es aber von Vorteil, wenn man eine höhere Qualifikation und darüber hinaus möglichst viel Berufserfahrung in der privaten Sicherheit hat.

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