Will eine Mietvertrag aufsetzen. Was könnte ich noch unter Bemerkungen zufügen bzw. berücksichtigen?
Zusatzvereinbarung unter Bemerkungen im Mietvertrag:
Die Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen:
1. Umlegbare Kosten gemäß beliegende Jahresabrechnung der Hausverwaltung
2. Plus Grundsteuer.
Die Einbauküche ist nicht im Mietvertrag berücksichtigt. Hierfür gilt die besondere beiliegende Vereinbarung wo die Küche zur Nutzung überlassen wird.
Im Mietvertrag ist eine Staffelmiete über eine jährliche Erhöhung der Kaltmiete jeweils zum 01.11. um 15€ vereinbart. Dies gilt unbefristet bis auf weiteres.
Die Miete als auch die Kaution in Höhe von 3 Monatsmieten ist jeweils zu Monatsbeginn fällig.
Die Kaution kann auch in 3 gleichhohen Raten in den 3 Folgemonaten nach Mietbeginn überwiesen werden.
Insbesondere ist die beiliegende Hausordnung der Hausverwaltung des MFH Grundlage des Mietvertrages.
= Habe ich was vergessen?
4 Antworten
Guten Morgen
Ich würde noch sicher stellen,dass die beiliegende Vereinbarung für die Küche alle Details zu Nutzung, Wartung, Reparaturen und Rückgabe klar regelt.
Und ich würde noch unbedingt einen Passus hinzu fügen, dass ein Übergabeprotokoll den genauen Zustand der Wohnung bei Einzug festhält und als Anlage Teil des Mietvertrags ist. Das ist entscheidend für spätere Abwicklungen.
Durch diese Ergänzungen minimierst du Missverständnisse und schaffst für beide Seiten mehr Rechtssicherheit.
Werde Mitglied bei "Haus & Grund" und nimm eine Vorlage von denen, statt selbst einen zu basteln. Es waere doch dumm, wenn dir der Mietvertrag im Streitfall um die Ohren fliegt, weil er in vielen Punkten unwirksam ist.
Habe eine Vorlage / Mietvertrag von Haus und Grund:
Das was ich ergänzen möchte steht unter besondere Bemerkungen.
Deine Ideen liegen haarscharf neben dem Gesetz und sorgen trotzdem dafür, dass der Mietvertrag ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt oder Mieterschutz ist, wenn dich der Mieter irgendwann ärgern will.
Was interessiert es den Anwalt, ob der Hausverwalter die Kosten aufteilen kann? Es gibt eine Betriebskostenverordnung und sich darauf zu berufen ist rechtssicher.
Die Vereinbarung zur Einbauküche kann ich nicht beurteilen.
Bei der Kaution willst du sicherlich die gesetzliche Regelung. Warum also irgendwas schreiben, das eh selbstverständlich ist und wie von dir geschrieben keiner versteht. Das ist - wie der Verweis auf die Hausordnung - wenn du eine Vorlage hast vermutlich doppelt gemoppelt.
Ich würde auf jeden Fall einen Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) eintragen. Da ist die Grundsteuer auch schon enthalten.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Hier kann mal das nachlesen.