Wenn man angegriffen wird und man schlägt zurück statt die Möglichkeit zu nutzen die Polizei rufen zu lassen kann das als Körperverletzung ausgelegt werden?

6 Antworten

Nein, das ist Notwehr. Warum sollte es dich kümmern, wenn du den Angreifer verletzt? Er wollte dich doch auch verletzen.

LG


ChristianLe85  28.04.2025, 12:45

Das stimmt nur bedingt. Die Körperverletzung ist tatbestandsmäßig erfüllt und für den Fall, dass die Polizei involviert wird, bekommen beide eine Anzeige wegen Körperverletzung. Ob es Notwehr war, entscheidet das Gericht. Das ist dann vom Richter abhängig.

mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 12:37

Ein Anwalt hat mir gesagt wenn man die Möglichkeit hat sollte man die Polizei rufen lassen weil es sonst als Übertriebene Notwehr ausgelegt werden könnte

CyberSamurai  24.04.2025, 12:39
@mobbo

Und du meinst, der Angreifer wartet auf dich, während du die Polizei rufst?

superseegers  24.04.2025, 12:46
@mobbo

Du musst Dich nicht wehrlos verhauen lassen, keine Ahnung, wo Dein Anwalt war, während seine Kommilitonen im Hörsaal saßen.

mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 12:51
@superseegers

Wenn 2 Leute dich angreifen und sie wissen die Polizei ist unterwegs meinst du dann nicht das auch die Täter dann nicht mehr soviel Zeit haben und eher in Panik sind?

mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 12:55

Aber wenn die Täter wissen die Polizei ist unterwegs meinst du nicht das diese dann auch mehr Panik verspüren und sich dann noch lange am Tatort aufhalten?

superseegers  24.04.2025, 12:58
@mobbo

Was hat das damit zu tun?

Niemand muss sich ohne Gegenwehr verhauen lassen. Dafür gibt es den Notwehr-Paragrafen. Ende

Meinte der Anwalt vielleicht, dass man als Unbeteiligter die Polizei rufen soll? Als Beteiligter hat man vermutlich kaum die Zeit, zu telefonieren, während man verdroschen wird, oder?

mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 13:03
@superseegers

Nein man hat als Beteiligter nicht die Zeit die Polizei zu rufen aber rufen zu lassen wenn die Tat an einer Kasse stattfindet

superseegers  24.04.2025, 13:05
@mobbo

Was VERSTEHST Du nicht daran, dass man sich legal gegen einen körperlichen Angriff VERTEIDIGEN darf?

Was soll das dämliche Telefonieren bedeuten und wo es passiert (Kasse), spielt überhaupt keine Rolle.

mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 13:09
@superseegers

Na klar weil wenn es an einer Kasse passiert und der Kassierer oder Kassiererin ist Zeuge warum sollte man nicht die Polizei rufen lassen wenn du selbst die Möglichkeit nicht hast. Warum ist das dann dämliches Telefonieren?

superseegers  24.04.2025, 13:46
@mobbo

Du bist nicht Willens und in der Lage, eine einfache Feststellung zu bejahen oder zu verneinen.

Ich bin hier einfach raus!

Bei Notwehr gilt der Grundsatz "Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen". Gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff darfst du dich mit den Mitteln wehren die notwendig sind um genau diesen zu beenden.

Es gibt eben keine Pflicht zu fliehen, den Täter machen zu lassen weil "Gewalt nicht Verhältnismäßig" sei, auf die Polizei zu warten oder was auch immer.

Gegenwärtiger, Rechtswidriger Angriff➡️Notwehr

Es ist natürlich zu beachten, dass du nur die notwendigen Mittel benutzen darfst, die immer vom GANZ konkreten Einzelfall abhängig sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KEIN Jurist, nur ein interessierter Laie

mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 13:34

Aber es besteht doch immer die Gefahr je nach Ausgang das du selbst vor den Kadi landest

KimahriXIII  24.04.2025, 14:07
@mobbo

Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Sachen

hat daher die Möglichkeit die Polizei rufen zu lassen da überall Kameras sind

Kameras können die Polizei rufen?

Zu der Notwehr: Das kann man so pauschal nicht beantworten, aber grundsätzlich könnte man durch Notwehr gerechtfertigt sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Wenn es ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff ist, darf man sich gegen diesen verteidigen und muss grundsätzlich nicht auf die Polizei warten. Wie soll das auch gehen, der Täter stellt sich ja dann nicht hin und sagt "Okay, ich warte so lange". Ob die ergriffenen Mittel dann in den Rahmen der Notwehr landen, entscheidet ein Gericht.

Wenn der Angriff nicht (mehr) gegenwärtig ist, also die Tat schon erledigt ist und das Opfer den Täter anschließend halb tot prügelt, ist es natürlich keine Notwehr.


mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 12:49

Wenn du im Verkaufsraum bist und der Kassierer ruft die Polizei glaube dann nicht das die Angreifer auf die Polizei warten sie haben also weniger Zeit einen weiteren Angriff zu starten

mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 13:01
@grandy52

Also ist es doch nicht schlecht die Polizei rufen zu lassen so schließt du zumindestens aus das auch du eventuell Probleme bekommst man weiß ja nie was noch passiert ?

grandy52  24.04.2025, 13:05
@mobbo

Natürlich ist es nicht schlecht die Polizei zu rufen, wenn man Opfer einer Straftat wird/wurde. Das stand ja wohl hoffentlich auch nie zur Debatte.

mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 13:07
@grandy52

Doch das meinte ich wenn du den Angreifer so schwer verletzt , du aber die Möglichkeit nicht genutzt hast die Polizei zu rufen obwohl die Möglichkeit bestand

grandy52  24.04.2025, 13:28
@mobbo

Es gibt einen Unterschied zwischen "gut etwas zu tun" und "man muss etwas tun".

mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 13:36
@grandy52

Aber währe doch auch doof es nicht zu tun wenn die Möglichkeit besteht zumal wenn viele Zeugen da sind und auch Kameras

Wer angegriffen wird darf sich verteidigen, aber eine gewisse Verhältnismäßigkeit ist auch angesagt. Wenn der Angreifer bereits hilflos am Boden liegt und Du weiter auf ihn eintrittst, kann das gegen Dich verwandt werden.


superseegers  24.04.2025, 12:45

Die Voraussetzung der Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit.

steefi  24.04.2025, 12:50
@superseegers

Der Tatbestand der Notwehr ist bei einem hilflos am Boden liegenden ja nicht mehr gegeben.

Wenn Du ihn vorher mit einer Eisenstange niedergestreckt hast, dann ist das so - aber dabei solltest Du es auch bewenden lassen.

superseegers  24.04.2025, 13:03
@steefi

Wie kommst Du jetzt auf Eisenstange und hilflos am Boden? Wo kommt Das her?

Fakt ist: Wird man angegriffen, darf man sich angemessen verteidigen.

KimahriXIII  24.04.2025, 13:03
@steefi

Hat aber nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun. Es mangelt dann am gegenwärtigen Angriff (wobei das beispielsweise bei Diebstahl oder Beleidigung auch nicht der Fall sein muss).

Verhältnismäßigkeit ist "Der Dieb hat 2€, also darf ich ihn nicht schlagen weil seine körperliche Unversehrtheit höher liegt". Und eben das gibt es nicht.

mobbo 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 13:05
@KimahriXIII

Hier wurde man genau vor einem Verkaufsraum auf einer Tankstelle angegriffen die Tankstellen Mitarbeiter haben es gesehen warum sollte man dann nicht die Möglichkeit nutzen die Polizei rufen zu lassen ? Klar hat man keine Zeit selbst anzurufen

KimahriXIII  24.04.2025, 13:07
@mobbo

Der Kommentar ging an die im Kommentar genannte Person und ist keine Antwort auf deine Frage

steefi  24.04.2025, 13:09
@superseegers

Nein, Du musst Dich NICHT angemessen verteidigen. Du darfst Dich verteidigen wie Du willst. Nur bei einem hilflosen Angreifer braucht er sich auch nicht mehr zu verteidigen.

superseegers  24.04.2025, 13:44
@steefi

Selbstverständlich darf man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Angemessen eben.

Wie kommst Du auf hilflos? Davon steht nichts in der Frage.

steefi  24.04.2025, 13:47
@superseegers

I

Wie kommst Du auf hilflos?

Ich habe beschrieben, wie das Gesetz gemeint ist

superseegers  24.04.2025, 13:55
@steefi

Die geschilderte Lage war, dass jemand verhauen wird und er sagt, er will sich nicht wehren aus Angst vor rechtlichen Folgen.

Und keine Eisenstange und wehrlos.