Wenn man angegriffen wird und man schlägt zurück statt die Möglichkeit zu nutzen die Polizei rufen zu lassen kann das als Körperverletzung ausgelegt werden?
Man wird auf einer Tankstelle angegriffen und hat daher die Möglichkeit die Polizei rufen zu lassen da überall Kameras sind da die Tankstellen Mitarbeiter in der Nähe sind hätte man die Möglichkeit die Polizei rufen zu lassen tut es aber nicht ,stattdessen verteidigt man sich jedoch so hart das der Angreifer schwer verletzt wird. Könnte man es dann als Körperverletzung auslegen lassen so das man am Ende selbst der dumme ist weil das Gericht eventuell Argumentieren könnte das man die Möglichkeit nicht genutzt hat die Polizei rufen zu lassen anstatt das Risiko einzugehen den Angreifer zu verletzen ?
6 Antworten
Nein, das ist Notwehr. Warum sollte es dich kümmern, wenn du den Angreifer verletzt? Er wollte dich doch auch verletzen.
LG
Das stimmt nur bedingt. Die Körperverletzung ist tatbestandsmäßig erfüllt und für den Fall, dass die Polizei involviert wird, bekommen beide eine Anzeige wegen Körperverletzung. Ob es Notwehr war, entscheidet das Gericht. Das ist dann vom Richter abhängig.
Und du meinst, der Angreifer wartet auf dich, während du die Polizei rufst?
Du musst Dich nicht wehrlos verhauen lassen, keine Ahnung, wo Dein Anwalt war, während seine Kommilitonen im Hörsaal saßen.
Wenn 2 Leute dich angreifen und sie wissen die Polizei ist unterwegs meinst du dann nicht das auch die Täter dann nicht mehr soviel Zeit haben und eher in Panik sind?
Aber wenn die Täter wissen die Polizei ist unterwegs meinst du nicht das diese dann auch mehr Panik verspüren und sich dann noch lange am Tatort aufhalten?
Was hat das damit zu tun?
Niemand muss sich ohne Gegenwehr verhauen lassen. Dafür gibt es den Notwehr-Paragrafen. Ende
Meinte der Anwalt vielleicht, dass man als Unbeteiligter die Polizei rufen soll? Als Beteiligter hat man vermutlich kaum die Zeit, zu telefonieren, während man verdroschen wird, oder?
Nein man hat als Beteiligter nicht die Zeit die Polizei zu rufen aber rufen zu lassen wenn die Tat an einer Kasse stattfindet
Was VERSTEHST Du nicht daran, dass man sich legal gegen einen körperlichen Angriff VERTEIDIGEN darf?
Was soll das dämliche Telefonieren bedeuten und wo es passiert (Kasse), spielt überhaupt keine Rolle.
Na klar weil wenn es an einer Kasse passiert und der Kassierer oder Kassiererin ist Zeuge warum sollte man nicht die Polizei rufen lassen wenn du selbst die Möglichkeit nicht hast. Warum ist das dann dämliches Telefonieren?
Du bist nicht Willens und in der Lage, eine einfache Feststellung zu bejahen oder zu verneinen.
Ich bin hier einfach raus!
Bei Notwehr gilt der Grundsatz "Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen". Gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff darfst du dich mit den Mitteln wehren die notwendig sind um genau diesen zu beenden.
Es gibt eben keine Pflicht zu fliehen, den Täter machen zu lassen weil "Gewalt nicht Verhältnismäßig" sei, auf die Polizei zu warten oder was auch immer.
Gegenwärtiger, Rechtswidriger Angriff➡️Notwehr
Es ist natürlich zu beachten, dass du nur die notwendigen Mittel benutzen darfst, die immer vom GANZ konkreten Einzelfall abhängig sind.
Aber es besteht doch immer die Gefahr je nach Ausgang das du selbst vor den Kadi landest
hat daher die Möglichkeit die Polizei rufen zu lassen da überall Kameras sind
Kameras können die Polizei rufen?
Zu der Notwehr: Das kann man so pauschal nicht beantworten, aber grundsätzlich könnte man durch Notwehr gerechtfertigt sein.
Wenn es ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff ist, darf man sich gegen diesen verteidigen und muss grundsätzlich nicht auf die Polizei warten. Wie soll das auch gehen, der Täter stellt sich ja dann nicht hin und sagt "Okay, ich warte so lange". Ob die ergriffenen Mittel dann in den Rahmen der Notwehr landen, entscheidet ein Gericht.
Wenn der Angriff nicht (mehr) gegenwärtig ist, also die Tat schon erledigt ist und das Opfer den Täter anschließend halb tot prügelt, ist es natürlich keine Notwehr.
Wenn du im Verkaufsraum bist und der Kassierer ruft die Polizei glaube dann nicht das die Angreifer auf die Polizei warten sie haben also weniger Zeit einen weiteren Angriff zu starten
Wer angegriffen wird darf sich verteidigen, aber eine gewisse Verhältnismäßigkeit ist auch angesagt. Wenn der Angreifer bereits hilflos am Boden liegt und Du weiter auf ihn eintrittst, kann das gegen Dich verwandt werden.
Der Tatbestand der Notwehr ist bei einem hilflos am Boden liegenden ja nicht mehr gegeben.
Wenn Du ihn vorher mit einer Eisenstange niedergestreckt hast, dann ist das so - aber dabei solltest Du es auch bewenden lassen.
Wie kommst Du jetzt auf Eisenstange und hilflos am Boden? Wo kommt Das her?
Fakt ist: Wird man angegriffen, darf man sich angemessen verteidigen.
Hat aber nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun. Es mangelt dann am gegenwärtigen Angriff (wobei das beispielsweise bei Diebstahl oder Beleidigung auch nicht der Fall sein muss).
Verhältnismäßigkeit ist "Der Dieb hat 2€, also darf ich ihn nicht schlagen weil seine körperliche Unversehrtheit höher liegt". Und eben das gibt es nicht.
Hier wurde man genau vor einem Verkaufsraum auf einer Tankstelle angegriffen die Tankstellen Mitarbeiter haben es gesehen warum sollte man dann nicht die Möglichkeit nutzen die Polizei rufen zu lassen ? Klar hat man keine Zeit selbst anzurufen
Der Kommentar ging an die im Kommentar genannte Person und ist keine Antwort auf deine Frage
Nein, Du musst Dich NICHT angemessen verteidigen. Du darfst Dich verteidigen wie Du willst. Nur bei einem hilflosen Angreifer braucht er sich auch nicht mehr zu verteidigen.
Selbstverständlich darf man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Angemessen eben.
Wie kommst Du auf hilflos? Davon steht nichts in der Frage.
Die geschilderte Lage war, dass jemand verhauen wird und er sagt, er will sich nicht wehren aus Angst vor rechtlichen Folgen.
Und keine Eisenstange und wehrlos.
Ein Anwalt hat mir gesagt wenn man die Möglichkeit hat sollte man die Polizei rufen lassen weil es sonst als Übertriebene Notwehr ausgelegt werden könnte