Vorfahrtsregelung bei abknickender Vorfahrtsstraße - Fußgänger

6 Antworten

Deine Meinung in alle Eheren, aber der Ersteller des Videos hat recht. Auch an abknickenden Vorfahrtsstrasen haben Fußgänger vor abbiegenden Fahrzeugen Vorrang.

§ 9 StVO

(3)
1 Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

2 Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen.

3 Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Es wird keine Unterscheidung gemacht, ob es sich um eine nicht vorfahrtsberechtigte oder vorfahrtsberechtigte Straße handelt. Somit gilt das für alle Abbiegevorgänge.


KevinHP  27.09.2024, 07:44

Die Sache ist nur, dass das Folgen der Vorfahrtstraße nicht als Abbiegen, sondern als andern der Fahrtrichtung (statt geradeaus – deshalb Blinken) gewertet wird. Daher greifen hier wohl nicht die Regeln beim Abbiegen.

Verkehrslexikon, Urteil BayObLG

Auf Fußgänger achten zu müssen (ergo ihnen den Vorrang zu gewähren), richtet sich nach der Regelung des Zusatzzeichens der abknickenden Vorfahrtstraße. – Antwort von AntonAntonsen

RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 01:08

Dann hat sich der Radfahrer hier aber falsch verhalten und hätte auch die Autos vor fahren lassen müssen und nicht nur die Fußgänger. Zumal er auch Linksabbieger war.

Vando  27.09.2024, 20:09
@RhMueLa

Dein Denkfehler an der Stelle ist, dass er das Vorfahrtsstraßenschild hat und alle anderen Autos das Vorfahrt-Gewähren Schild. Damit ist kein Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln gegeben.

Und Btw: Für Fußgänger gilt das Vorfahrt-Gewähren Schild nicht.

RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 20:40
@Vando

Ja okay, aber dennoch muss man Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 nutzen und nicht § 9.

Wer dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrt folgt, muss u.a. Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 Nr. 2 StVO beachten:

Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.

Der querende Fußgängerverkehr auf einer abknickenden Vorfahrtstraße hat also Vorrang. Der Bus hatte keinen Grund zum Hupen.


KevinHP  27.09.2024, 07:27

Das hier ist die richtige Antwort! Ob abbiegen oder nicht, spielt keine Rolle, denn es ist zum Zusatzzeichen sowieso extra geregelt. 🙂

Wenn Fußgänger an dieser Stelle nicht die Fahrbahn überqueren sollen, muss ein Geländer oder eine andere Absperrung eingerichtet werden.

RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 08:03
@KevinHP

Dann könnten ja Fußgänger überall rüber und haben überall Vorrang. Sogar an Verkehrsinseln, wo es ein Übergang gibt, ohne den sogenannten Zebrastreifen. Aber das haben die dort nicht.

KevinHP  27.09.2024, 08:20
@RhMueLa

Fußgänger müssen gemäß § 25 Absatz 3 StVO immer den kürzesten Weg beim Überqueren der Fahrbahn nehmen, außer es gibt entsprechende Markierungen oder Querungshilfen – dementsprechend darf der Fußgänger im Bereich einer abknickenden Vorfahrtstraße nicht einfach quer rüber laufen.

Tut er es trotzdem, sollte der Autofahrer natürlich dennoch anhalten.

RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 08:15

Da steht aber nicht explizit das dieser Vorrang hat, sondern man auf diese Rücksicht nehmen muss und wenn es nötig ist, muss man anhalten. Bedeutet für mich wie z. B. Blinde, Kinder etc. (wo man immer Rücksicht nehmen soll) oder aber Personen die bereits auf der Fahrbahn sind.

Schließlich ist der Gesetztes Text bei Fußgängerüberwegen sehr genau.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html
Das geht aber hier in diesen fall nicht so genau heraus.
Zumal bei der Straße wie z. B. Video es auch aussieht wie eine durchgehende Fahrbahn durch die Straßenmarkierung. Auf gerader Strecke geht man ja auch nicht hin und hält jedes Mal an, um Fußgänger rüber zu lassen. Obwohl hier ein ähnliches Gebot gilt. Denn auf Fußgänger ist immer besondere Rücksicht zu nehmen, da sie die Verkehrs schwächeren sind.

KevinHP  27.09.2024, 08:22
@RhMueLa

Das liegt daran, dass der Fußgängerüberweg ein besonderer geschützter Bereich ist, an dem man als Autofahrer grundsätzlich langsam und vorsichtig fahren sollte.

Schaue dir mal zum Vergleich § 9 Absatz 3 Satz 3 StVO an (Abbiegen). Auch hier spricht man doch in der Praxis vom Vorrang.

RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 08:59
@KevinHP

Ja stimmt, ist gleich benannt.
Dann ergibt ja eine Vorfahrtsstraße wenig Sinn mit so einer Regelung. Das ist ja für alle sehr verwirrend. Also merken folgt man eine Vorfahrtsstraße muss ich den Fußgänger rüber lassen. Aber interessant wird es wenn die andere Fahrspur keine abknickende Vorfahrtsregel hätte was es ja auch gibt. Für die Fahrer ist es grade aus fahren um eine Kurve und dann kommt da plötzlich einer der anhält und Fußgänger rüber lässt weil er es ja muss. ;D

KevinHP  27.09.2024, 11:05
@RhMueLa

Da stimme ich dir zu; intuitiv ist das nicht. Aber eben so vorgesehen. Auf der Straße halte ich als Fußgänger aber auch immer an, wenn ich da rüber will. Einfach weil es für mich eine Vorfahrtstraße ist. :)

Aber interessant wird es wenn die andere Fahrspur keine abknickende Vorfahrtsregel hätte was es ja auch gibt. 

Das verstehe ich leider nicht. Was ist die "andere Fahrspur"?

RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 20:37
@KevinHP

Ich meine damit den Gegenverkehr.

KevinHP  27.09.2024, 20:45
@RhMueLa

Der Gegenverkehr ist doch auf derselben Straße und hat daher genau dieselbe Vorfahrt, wie du auch. Oder verstehe ich dich immer noch falsch?

RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 22:54
@RhMueLa

Oder ich verstehe hier mal wieder was falsch :D

KevinHP  28.09.2024, 08:13
@RhMueLa

Gerne mal den Timecode dazu, denn eigentlich hat jede Einmündung immer das entsprechende Zusatzzeichen.

Hallo,

typisch der "Unsichtbare Christian" aus Aurich in Ostfriesland.

Er treibt es immer mal gerne auf die Spitze.

Ist auch sehr sturköpfig und unbelehrbar.

Bitte nicht so ernst nehmen

Kein Fußgänger, der sein Leben liebt, wird eine solche Überquerung eingehen.

Dass man die Fußgänger vorrangig behandeln soll, das habe bereits vor der Fahrschule gelernt. Da gibt es eindeutigere Situationen, wenn die Straßen spitz zulaufen.

Hansi

Paragraph 9 handelt vom Abbiegen - einer abknickenden VORFAHRTSTR FOLGEN ist in meinen Augen kein Abbiegen!

Das du bei Fußgängern ansich und überall vorsichtig sein sollst etc. ist was anderes - aber meiner Meinung nach haben sie in DER Situation KEINEN Vorrang

Es ist Fußgängern nicht zuzumuten, alle für Fahrzeuge gültigen Verkehrszeichen zu kennen. Dass für Fahrzeuge eine abknickende Vorfahrt gilt ist für Füßgänger oihne Belang, sie müssen nicht mal wissen, was das ist..
Im gleichen oder einem ähnlichen Video gab es auch den Fall, dass Radfahrer beim Befahren eines Kreisverkehrs den Ausfahrenden Vorfahrt gewähren mussten. Ein Autofahrer meinte, dass diies auch für Fußgänger gelte, gilt es aber nicht.

Im Übrigen hinken deine Vergleiche. Ein Fahrzeug kann grundsätzlich nur in der Straße Vorfahrt haben, auf der es sich befindet. Fußgängern ist es nämlich nicht zuzumuten, neben der Starße, auf der sie gehen, auch noch alle möglichen Straße im Blick zu haben, die darein münden. Die Straße, die sie überqueren, müssen sie aber genau beobachten und allen Fahrzeugen Vorrang gewähren.


RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 23:03

Radfahrer und Fußgänger haben immer Vorrang, wenn ein Auto aus dem Kreisverkehr biegt, wenn keine Überwege gibt wie z. B. ein Zebrastreifen. Nur wenn das Auto in den Kreisverkehr fährt und dort keine Überwege gibt wie z. B. Zebrastreifen etc. dann müssen Fußgänger und Radfahrer auf den Gehweg/Radweg verbleiben und oder auf der Verkehrsinsel/Überquerungshilfe.
Und das weiß ich von einem Fahrlehrer, allerdings im Zweifel immer anhalten, damit es zu kein Personschaden kommt, auch wenn man im recht wäre.

RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 23:06
@RhMueLa

Im übrigen STOP Schild, Vorfahrt achten Schilder und manche Verbotsschilder und Pflichtschilder sollten auch Fußgänger und Radfahrer wissen ohne einen Führerschein. Das wusste ich sogar, ich wusste sogar, dass Radfahrer mit einem S-Pedelec kein Radweg nutzen dürfen und auf der Straße fahren müssen. Das sollte Allgemeinwissen sein.

ThomasJNewton  27.09.2024, 23:28
@RhMueLa

Das sollte man natürlich wissen, aber es ist keine Pflicht, und man darf nicht davon ausgehen, dass Fußgänger das wissen. Es gibt auch Kinder, Analphabeten und Migranten aus Ggenden, wo Esel häufiger sind als Autos. Diese haben ein Recht, ohne Einarbeitung zu Fuß zu gehen, müssen nur einige einfache Regeln beherrschen, was Überqueren, Zebrasteifen, Fußgängerampeln etc. angeht.

RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 23:32
@ThomasJNewton

Ja sind ja einfache Regeln. Aber merkt man häufig das viele kein Plan haben wenn die sogar auf Autobahnen spazieren gehen etc.

In den Schulen muss unbedingt Verkehrsregeln als Fach kommen, damit jeder die einfachsten Regeln kennt. Schließlich Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Bußgelder gibt es auch für Fußgänger.

ThomasJNewton  27.09.2024, 23:40
@RhMueLa

Ich war seinerzeit im Verkehrkindergarten oder wie das hieß, so eine Art Verkehrsübungsplatz. Mit der Schule, aber nur ein paar mal.
Und eigentlich gibt es vieles, was die Eltern vermitteln sollten. Sonst gäb's Fächer wie Aktenausfüllen mit Schwerpunkt auf Bürgergeld und viele andere.
Wichtiger ist, sich an die Regeln zu halten, die man kennt. Es gibt genug Leute in meinem (Renten-)Alter, die nicht darauf achten, nicht auf den Radweg zu latschen, die lernen es einfach nicht. Und am wichtigsten ist Rücksicht statt Rechthaberei. Weiß man halt, dass viele Fußgänger träumen,besonders im Rudel.