Sollten Auszubildende wesentlich mehr verdienen als Bürgergeld?

7 Antworten

Es gibt seit einigen Jahren die Mindestausbildungsvergütung. Seitdem müssen Azubis nicht mehr mit 300 Euro brutto oder so leben - das, was ich in meinem ersten Ausbildungsjahr zum Beispiel bekommen hab...

Zudem bekommen die meisten Azubis auch noch Kindergeld. Und wenn das beides immer noch nicht für die eigene Wohnung am Ausbildungsort reicht, dieser aber zu weit vom elterlichen Wohnort entfernt ist, um zu penden, dann können sie auch noch Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Azubis kommen somit durchaus ziemlich nah an das ran, was beim Bürgergeld "drin" wäre. Und was man auch nicht vergessen sollte: grundsätzlich sind bei Auszubildenden in der Regel die Eltern noch in der Verantwortung, für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen!


Krawda 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 19:39

Alles klar versteh ich.

Allerdings sind Eltern die selber Arbeitslos sind nicht direkt Unterhaltspflichtig, und davon gibts auch viele.

HappyMe1984  21.07.2024, 19:39
@Krawda

Und genau deshalb gibt's ja die anderen gesetzlichen Unterstützungsleistungen, die ich bereits genannt habe.

Nein.

Denn Azubis beziehen kein Gehalt - sie beziehen eine Ausbildungsvergütung. Und das ist ein enorm großer Unterschied.

Azubis kosten das ausbildende Unternehmen eine enorme Menge Geld und Zeit. Dass sie dafür überhaupt etwas bekommen, ist doch schon ein großes Zugeständnis. Denn hauptsächlich werden sie damit bezahlt, dass man ihnen das notwendige Wissen vermittelt, um später selbst Geld verdienen zu können.

Zudem ist es so, dass bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung (oder Studium) gundsätzlich die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich sind.

Auszubildende "arbeiten" nicht vollzeit, sondern werden ausgebildet. Dafür bekommen sie, abhängig vom Ausbildungsberuf, eine Vergütung und können froh darüber sein, da der eigentliche "Lohn" die Bildung ist.

Auszubildende, die alleine wohnen, können Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und ggf. mit Bürgergeld aufstocken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Gehalt kriegst du nicht, weil du eine Wohnung hast, sondern weil du Leistung bringst. bei einem Lehrling musst du seine Leistung gegenrechnen mit dem Ausbildungs- und Beaufsichtigungsaufwand.

Da ein Azubi in der Praxis angestellt ist und arbeitet, würde ich dieses Ansinnen grundsätzlich bejahen!

Sie sollten demzufolge mehr Geld als langzeitarbeitslose Quasi-Verweigerer bekommen, die der Gesellschaft nur auf der Tasche (durch ihr Bürgergeld etc.) liegen.