Kontrollen von Bürgern nur Schikane, oder sinnvoll?
Die Berliner Polizei hat heute über 500 unschuldige Bürger kontrolliert und deren Leben damit massiv beeinträchtigt.
Die Kontrollen wurden in den Waffenverbotszonen abgehalten. Eine sehr umstrittene Maßnahme.
Gefunden wurden lediglich 10 Messer.
Wie siehst du das, nur eine Show auf Kosten der Bürger, oder eine sinnvolle Aktion?
9 Antworten
ich wüsste jetzt beim besten willen nicht was an einer kurzen Kontrolle mein Leben masiv beeinträchtigen könnte
Und ja ich bin dafür das Gesetze auch durchgesetzt werden
Einige Verbote (wie hier das Messerverbot im ÖPNV) sind nur dann wirkungsvoll, wenn sie auch durchgesetzt werden. Und um das durchsetzen zu können, müssen sie nun einmal kontrollieren.
Was würde es nützen, wenn sie es verbieten, aber dann einfach alles laufen lassen und nie kontrollieren, ob die Regeln auch eingehalten werden? Das würde ja auch keinen Sinn machen.
Warum wird geblitzt im Straßenverkehr?
Stimmt weil es auch dort die unbelehrbaren gibt.
Regeln wurden doch eingehalten
ja, aber sie werden deshalb eingehalten, weil die Leute wissen, dass sie im Zweifel auch mal kontrolliert werden.
gerade einmal 2% hielten sich nicht daran.
Also werden sie ja doch noch nicht von allen eingehalten… Du widersprichst dir selber. 🤷♂️
Nicht wenn man Ahnung vom Leben hat.
Diese Bemerkung ergibt keinen Sinn.
Gerade weil man weiß wie Menschen ticken und somit Ahnung vom Leben hat, muss man ja kontrollieren.
Ich nehme Deine Meinung zur Kenntnis, sehe es aber eben anders. Du wolltest unsere Meinung dazu hören, deshalb hast Du ja gefragt. Dann lebe auch damit, wenn wir sie Dir schreiben und halte dann nicht dagegen. 🤷♂️
Einer der weniger Demokraten hier der andere Meinungen tolerieren kann, bravo
Mit 10 Messern kann man eine Menge Unheil anrichte. Haben die gut gemacht
Ich habe deutlich mehr in meiner Küche.
Ich habe deutlich mehr in meiner Küche.
Da läufst du aber ja auch nicht zwischen fremden Menschen herum. Das ist also kein Argument.
Bei der Jagd habe ich auch scharfe Waffen benutzungsbereit dabei, deshalb darf ich trotzdem nicht damit durch die Innenstadt laufen oder damit im Bus fahren.
Aber die schleppst du nicht draußen mit dir herum. Ich hab auch ein letherman Werkzeugtool dabei. ein teurer Spaß wenn das kassiert Würde.
Kommt halt vor. Nicht weiter schlimm. Eine solche Kontrolle dauert wenige Minuten. Daran ist nichts problematisch oder massiv beeinträchtigend.
Das Leben von Bürgern ist nicht massiv beeinträchtigt, nur weil sie kontrolliert werden. Lieber so, als wenn einer austickt und zusticht.
Wer seine Freiheit für Sicherheit opfert, hat am Ende beides verloren.
Also sorry, aber wenn du dein Leben „massiv“ beeinträchtigt siehst, dadurch dass Polizisten dich in der Stadt oder am Bahnhof ansprechen und einmal in deiner Tasche nachschauen, ob du ein Messer stecken hast, dann hast du ganz andere Probleme 😅
Es handelt sich um eine Maßnahme zur Gefahrenprävention, jedoch ohne Indizien gegen einzelne Personen, sondern basierend auf einem Gesamtgefahrenpotential an einem bestimmten Ort.
Maßnahmen dieser Form sind in anderen Kontexten an akute Gefahrenlagen geknüpft oder an ein erhöhtes Gefahrenpotential durch andere, explizit den Kontrollierten betreffende, Umstände (wie z.B. das Führen eines Kraftfahrzeugs durch den Kontrollierten).
Und selbst dort sind meist weitere Bedingungen erforderlich, bevor eine Durchsuchung jeglicher Form durchgeführt werden darf.
Da der Grundrechtseingriff in Kontrollzonen merklich niedrigeren Hürden unterliegt, ist es denke ich gerechtfertigt, von einem massiven Eingriff zu sprechen, wenngleich auch ich die Formulierung für etwas übertrieben halte.
Nichtsdestotrotz bleibt die Maßnahme klar zu kritisieren und verfassungsrechtlich fragwürdig.
Die Formulierung „massiv“ ist ja genau das, was völlig übertrieben ist. Ist die Frage, inwiefern du das für gerechtfertigt hältst, wenn du selbst sagst, die Formulierung sei übertrieben.
Zwangsmaßnahmen, bei denen das Gegenüber Verletzungen davonträgt… DAS sind massive Eingriffe. Nicht ein Blick in die Taschen.
Als verfassungsrechtlich fragwürdig würde ich die Maßnahme ebenfalls keineswegs beschreiben. Und ich kenne mich in der Verfassung ziemlich gut aus.
Ist die Frage, inwiefern du das für gerechtfertigt hältst, wenn du selbst sagst, die Formulierung sei übertrieben.
Die Empfindung der Schwere des Eingriffs basiert auf subjektivem Empfinden. Es ist nicht auszuschließen, dass der Fragensteller den Eingiff als schwerer wahrnimmt als ich.
Zwangsmaßnahmen, bei denen das Gegenüber Verletzungen davonträgt… DAS sind massive Eingriffe. Nicht ein Blick in die Taschen.
Wenn jemand den Blick in die Tasche verweigert, was machen die Polizisten dann?
Als verfassungsrechtlich fragwürdig würde ich die Maßnahme ebenfalls keineswegs beschreiben. Und ich kenne mich in der Verfassung ziemlich gut aus.
Alle Bürger werden unter Generalverdacht gestellt, es wird ohne konkreten Anlass kontrolliert an Stellen, die für Menschen schlecht meidbar sind.
Das wirft klar verfassungsrechtliche Fragen auf. Insbesondere, da die Hürden für diverse Maßnahmen an anderer Stelle höher angesetzt werden (dort eben explizit ein Anlass bestehen muss).
Die Personenkontrollen an sich (sprich anlasslose, aber ortsbezogene Identitätsfeststellung) könnte man noch rechtfertigen. Für Taschenkontrollen müssen aber jeweils bei der Person besondere Gründe vorliegen, welche diese Maßnahme rechtfertigen, oder es müsste eine akute Gefahrenlage vorherrschen.
Die Empfindung der Schwere des Eingriffs basiert auf subjektivem Empfinden.
Staatliches Handeln wird aber nicht an den Empfindlichkeiten einzelner Bürger festgemacht. Wir leben schließlich immer noch in einem Rechtsstaat, in dem die Polizei das Gewaltmonopol inne hat und nicht auf einem Ponyhof. Und aus Sicht des Staates gilt eine Durchsuchung der mitgeführten Sachen nicht als schwerer Grundrechtseingriff.
Das wirft klar verfassungsrechtliche Fragen auf.
Das sagst du so, als sei es in Stein gemeißelt, aber ist das nur deine Meinung? Oder gibt es eine Vielzahl an Rechtsexperten / Soziologen / Politiker, die das ebenfalls so sehen? Ich z. B. sehe das nämlich überhaupt nicht so.
Insbesondere, da die Hürden für diverse Maßnahmen an anderer Stelle höher angesetzt werden
Das könnte man genau so gut als Argument gegen deine These verwenden. Wenn ausgerechnet an kriminogenen Orten wie Bahnhöfen auch anlasslose Durchsuchungen von Sachen durchgeführt werden dürfen und woanders nicht, hat sich der Gesetzgeber dabei offensichtlich etwas gedacht!
Mir fehlt hier ein stichhaltiges Argument, wieso es an dieser polizeilichen Befugnis, die ausschließlich der Gefahrenabwehr und somit der Sicherheit aller Bürger dient, eine Änderung geben sollte.
„Weil die Polizei das ja an anderen Orten auch nicht darf“ ist für mich ein absolutes Kindergartenargument, was kein bisschen auf die eigentliche Thematik eingeht.
Staatliches Handeln wird aber nicht an den Empfindlichkeiten einzelner Bürger festgemacht.
Was ja aber nichts an der Empfindung des einzelnen ändert. Und ich kann durchaus nachvollziehen, wieso eben dieser Eingriff als "massiv" empfunden wird, wenngleich ich die Formulierung für übertrieben halte und zudem die Eingriffsintensität im Vergleich zu anderen Eingriffen für eher gering halte.
Wir leben schließlich immer noch in einem Rechtsstaat, in dem die Polizei das Gewaltmonopol inne hat und nicht auf einem Ponyhof.
Mit Macht kommt Verwantwortung. Dieser muss die Polizei unter allen Umständen möglichst gerecht werden.
Was hier kritisiert wird ist nicht die Macht an sich, sondern der Umgang damit. Sollte es der Polizei erlaubt sein, Taschen an bestimmten Orten ohne konkreten Anlass zu durchsuchen?
Das sagst du so, als sei es in Stein gemeißelt, aber ist das nur deine Meinung?
Es kommt zu Grundrechtseingriffen seitens des Staates, welche vorher noch strengeren Regeln unterlagen. Diese Regeln wurden zuvor verfassungsrechtlich geprüft, Abgrenzungen wurden definiert.
Werden nun weniger strenge Regeln angewandt für dieselben Grundrechtseingriffe, so wirft dies Fragen auf, inwieweit diese weniger strengen Regeln sich im Rahmen der Verfassung bewegen.
Wenn ausgerechnet an kriminogenen Orten wie Bahnhöfen auch anlasslose Durchsuchungen von Sachen durchgeführt werden dürfen und woanders nicht, hat sich der Gesetzgeber dabei offensichtlich etwas gedacht!
Der Gesetzgeber mag denken, ob genug, das sei dahingestellt. Rechtlich zulässig muss es dennoch nicht sein, das hat der Gesetzgeber oft genug bewiesen.
Bislang waren ortsbezogene Kontrollen bei konkreten Gefahrenlagen zulässig. Das wurde herabgestuft auf Kontrollen ohne as Vorliegen einer konkreten Gefahrenlage.
Kontrollen waren zudem zulässig, wenn es personenbezogene Anlässe im Zusammenhang mit dem Ort gab, welche eine Kontrolle rechtfertigten.
Wenn zuvor jeweils Anlässe gegeben sein mussten, nun aber der reine ortsbezug für Kontrollen ausreichen soll, so muss die Zulässigkeit dieser Herabsetzung entsprechend geprüft werden.
Eine solche Prüfung muss bezüglich der allgemeinen Regeln stattfinden, aber auch bezüglich des jeweiligen Ortes, an dem solche erweiteren Kontrollen zulässig sein sollten.
Die Staatsgewalt ist zudem verpflichtet, im Zweifel das mildere Mittel zu wählen. Das könnte beispielsweise Kontrollen nur an Teilen eines Bahnhofes zulässig machen oder nur Personenkontrollen, nicht aber Taschenkontrollen, zulassen.
die ausschließlich der Gefahrenabwehr und somit der Sicherheit aller Bürger dient
Das Problem mit der Sicherheit haben schon andere erkannt. Mir fällt das berühmte Zitat dazu nicht ein, doch im wesentlichen ist die Aussage, dass man für mehr Sicherheit oftmals Freiheiten aufgibt.
Das mögen marginale Freiheiten sein oder weniger marginale. Selbst marginale können sich jedoch aufsummieren oder einzelne Personen besonders hart treffen.
Der Rahmen staatlichen Handelns muss daher klar abgegrenzt und sorgfältig geprüft werden. Weder heiligt der Zweck die Mitteln, noch zählt allein der gute Wille.
Hierbei geht es, wohlgemerkt, auch nicht allein darum, die aktuelle Lage einzuschätzen, sondern auch darum, mögliche Folgen für die Zukunft abzusehen und Missbrauch von Maßnahmen zu unterbinden.
Jede Maßnahme, die der Staat zur Informationsgewinnung bezüglich der Bürger ergreift, kann auch dazu genutzt werden, diesen Bürger theoretisch zu überwachen. Um dies zu verhindern müssen auch solche Maßnahmen auf das nötige Maß begrenzt werden und im Verhältnis zu anderen Rechtsgütern stehen.
Wenn du nicht verstehen kannst was für ein Eingriff so eine Durchsuchung ist, sehe ich dich für den Job ungeeignet.
Manche Bürger sind einfach ungeeignet um in Deutschland zu leben, bei denen darfst Du dich bedanken.
Wenn Du mal, wie ich gestern in einer Fortbildung, gesehen hast, was solche Typen mit handelsüblichen Messern anderen Menschen antun, wirst Du ziemlich sicher umdenken. Schnitte mit klaffenden Wunden quer über den Rücken, Gesicht von der Stirn an bis zum Kinn runter aufgesschlitzt, Unterarm fast abgetrennt, die Hand zwischen Daumen und Zeigefinger fast bis zum Handgelenk aufgeschnitten usw. Diese Bilder mußt Du mal gesehen haben.
Das Schlimme daran ist, das die meisten, die sich so ein Teil einstecken, gar nicht wissen, das sie sowas damit anrichten können. Zu Hause benutzen sie sowas für gemüse zu schneiden oder zum Kartoffeln schälen, was sollen die schon einem Menschen antun.....
Regeln wurden doch eingehalten, gerade einmal 2% hielten sich nicht daran.