Mit 15 Sex mit 27-Jährigem?

8 Antworten

ja könnte ich, wenn ich die person eben sehr mag, sowohl charakterlich, als auch allgemein attraktiv finde ;-;

beziehung oder eher was lockeres wäre mir dann reeelaativ egal, wahrscheinlich ist das zweite aber sogar realistischer, einfach weil wir bei einer bzh zu viel hate abbekommen würden lmao

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ᴍᴇɪɴᴇ ɢᴇᴅᴀɴᴋᴇɴ ᴅʀᴇʜᴇɴ sɪᴄʜ ɴᴜʀ ᴜᴍ ʟɪᴇʙᴇ >~<

Ich persönlich wäre niemals auf die Idee gekommen, aber ich hatte tatsächlich in meinem Bekanntenkreis einen solchen Fall:

Ein Bekannter meiner Familie war mit 27 Jahren frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem 15-jährigen Mädchen zusammen kam. Seine Schule und die des Mädchens trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil ihre Eltern ihn wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach ihn wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und ihm hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf seine Schule, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde er, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings legte er Berufung gegen seine Entlassung ein. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Allerdings darf er nicht mehr unterrichten und sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist er 40 und das Mädchen 28. Beide leben zusammen, sind seit 7 Jahren glücklich verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.

Ich wünsche denen alles Glück der Welt, besonders deswegen, weil auf dem Weg zu ihrem Familienglück einiges in die Brüche gegangen ist.

Sie hatte immer wieder betont, dass die Beziehung und vor allem der Sex von ihr ausging und er am Anfang auch dagegen war, ihr aber bis zum Strafgericht (fast) niemand geglaubt hat.

Sie wurde, weil sie die Beziehung nicht beenden wollte, enterbt und hat mit 15 selbst um die Inobhutnahme des Jugendamtes gebeten. Den Kontakt zu ihren Eltern hat sie über Jahre gemieden, weil sie ihren Eltern nicht verzeihen konnte, was vorgefallen war. Das Problem war dabei weniger die Anzeige, sondern viel mehr, dass ihr ihre Eltern nicht geglaubt haben.

Erst auf sein Anraten nähert sie sich ihren Eltern langsam wieder an.

Und er muss mit einem Unterrichtsverbot dafür bezahlen, dass sein Versetzungsantrag, den er aus dem Grund gestellt hatte, dass sie auf das Berufskolleg wechselte, abgelehnt wurde. Die Schule und die Schulaufsicht wussten, schon bevor der Schulwechsel von ihr auf das Berufskolleg vollzogen wurde, von der Beziehung. Da finde ich es nicht in Ordnung, sie auch noch in seine Klasse zu setzen.

Und dazu, dass sie auch immer wieder mit Vorurteilen, die sich hier aus der ein oder anderen Antwort herauslesen lassen, zu kämpfen haben, brauche ich wohl auch nichts weiter zu sagen.

Gönn dir, deine Entscheidung dein Leben, spricht nichts gegen wenn das dein und sein Wunsch ist.

Ich antworte einmal, und habe ähnliche Fragen hier schon beantwortet.

Als ich jung war, war ich sehr schüchtern, und hatte ein extrem geringes Selbstbewußtsein. Ich habe (natürlich) versucht das zu verheimlichen.

Meine Großeltern, väterlicherseits, und mütterlicherseits, hatten jeweils 17 Jahre Altersunterschied, was ich damals aber gar nicht wußte.

Ich habe mich nicht getraut, Mädchen (Frauen) anzusprechen. Mit etwa 31 Jahren habe ich mich in ein Mädchen verliebt, 14 Jahre alt. Im gleichen Dorf, im gleichen Verein. Mir war das peinlich, aber ich konnte meine Augen nicht von ihr lassen. Irgendwann wußte sie, das ich sie liebe. Und irgendwann wußten andere es auch. Aber ich habe mich nicht getraut, ihr meine Liebe zu gestehen.

Mit 18 jahren hat sie an ihrer Arbeitsstelle einen Mann kennengelernt, der war, wie ich, 17 Jahre älter. Die sind jetzt seit 27 Jahren verheiratet.

Bin M

Für mich wäre es ok wenn es beide möchten und rechtlich spricht auch nix dagegen. Dass die Eltern es anders sehen, damit muss man rechnen.

Moralapostel sind sowieso dagegen, oder tun nach außen so als ob.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung