Austausch Zylinder Haustür - Vermieter unterstellt Mietern einen Ausbau und will Schadensersatz?

Der Vater meiner Frau hat vor ca. 3 Jahren eine Wohnung an uns vermietet. Er tritt somit als Vermieter, in Form einer Eigentümergemeinschaft, uns gegenüber auf.

Zum Einzugszeitpunkt (Sommer 2015) wurden noch Änderungen an der Wohnung vorgenommen (bsp. der Teppich im Spitzboden gegen Parkett ausgetauscht) und es waren in den ersten Tagen unseres Mietverhältnisses noch einige Handwerker in der Wohnung tätig.

Da die halbe Familie Generalschlüssel zur Wohnung besitzt (Schwester, Oma, Vater selbst), haben wir gerade wegen der neugierigen Oma Bedenken geäußert. Der Vater wollte sich den Zylinderausbau durch den Kopf gehen lassen (der eigentlich im Mietvertrag durch den Mieter ausdrücklich verboten ist).

Laut der Erinnerung meiner Frau hat einer der Handwerker eines Tages den Zylinder ausgebaut und gewechselt. Ihr wurden neue Schlüssel ausgehändigt, einer davon wurde an den "Verwalter", der für den Vermieter arbeitet, auf dessen Wunsch zur Aufbewahrung übergeben.

Nun, drei Jahre später, sind wir aus div. Gründen aus der Wohnung ausgezogen und der Vater meiner Frau verlangte den ursprünglichen Zylinder von uns zurück. Dieser befand sich jedoch nie in unserer Obhut nach dem Ausbau. Wir gingen davon aus, dass dieser, mit dem neuen Schlüssel, auch direkt zur Aufbewahrung an den Verwalter überging. Wir hatten den ausgebauten Zylinder nie in Händen.

Der Zustand, und die nachträglichen Änderungen in der Wohnung (bsp. Parkettverlegung), wurden nie in einem Übergabe-/Einzugsprotokoll festgehalten. Auch eine gemeinsame Begehung hat nie stattgefunden, womöglich aufgrund des damaligen "Vertrauensverhältnisses", durch die innerfamiliäre Vermietung der Immobilie.

Ein Ausbau-/Wechsel des Zylinders durch den Mieter ist im Mietvertrag ausdrücklich verboten. Weder meine Frau, noch ich, sind handwerklich imstande, einen Tür-Zylinder auszubauen und zu wechseln. Auch in unserem Freundes- und Familienkreis gibt es niemanden, der dies für uns übernommen hat.

Interessanterweise besaß der Verwalter die ganze Zeit ein Exemplar der neuen Schlüssel und wusste gegen diesen (nicht durch uns verursachten) "Verstoß" gegen den Mietvertrag Bescheid.

Die alten (für den verschwundenen Zylinder) und neuen Schlüssel haben wir vollständig zurück gegeben. Jetzt will uns der Vermieter die Kosten für den Einbau eines neuen Zylinders in Rechnung stellen. Der Vermieter (Vater) gibt an, dass deren Handwerksunternehmen, welches für den Wechsel des Zylinders in Frage käme, den eingebauten Zylindertyp nicht führt. Wir werden aktuell beschuldigt, den Zylinder gewechselt und verloren zu haben.

Da aber weder wir, noch der Vermieter, den Zylinder gewechselt haben, und es keinen schriftlichen Nachweis über den Wechsel, trotz Verbot im Mietvertrag und Mitwissen durch den Vermieter, existiert, kann der Vermieter uns diese Kosten überhaupt in Rechnung stellen (Ohne Einzugsprotokoll, ohne nachträgliche Mietvertragsergänzungen, etc.?)?

Wie denkt ihr, würde ein Gericht hierzu urteilen? Vielen Dank vorab.

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