Wie kann man rausfinden, ob ein Grundstück mal zu Bauland wird?

Hallo zusammen,

ich habe ein relativ großes Grundstück geerbt. Das Grundstück befindet sich am Stadtrand auf einer Anhöhe mit Angrenzung an eine Straße, wo auf der anderen Straßenseite "auf dem Gipfel" der Anhöhe bereits ein Baugrundstück ist, wo viele Neubauten sowie ein Schallschutz zur Straße hin sind. Auf der Seite wo mein Grundstück (das derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche mit Rasen von einem Landwirt genutzt wird) ist befindet sich eine Bushaltestelle sowie auf dieser Seite der Anhöhe eine Kleingartenanlage. Das Grundstück beginnt ungefähr auf Höhe der Bushaltestelle und geht in den Hang der Anhöhe über.

Mein Großvater wie auch meine Eltern meinten, das Grundstück werde sicher irgendwann Bauland.. ist es bis heute aber nicht.. ich kenne mich mit der Materie aber leider gar nicht aus, ich weiß aber dass ich jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben muss die teurer ist als die geringfügige Pacht des Landwirts. Daher stelle ich mir die Frage, ob das mit dem Bauland überhaupt nochmal was wird oder ich das Land besser verkaufe. Wie kann man denn erkennen oder erfahren, ob ein Grundstück mal Bauland wird oder kann man selbst darauf Einfluss nehmen?

Würde mich über möglichst viel Infos hierzu freuen, die mir etwas Klarheit in die Sache bringen und wie ich vorgehen kann.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!

Recht, Baugrund, Grundstück
Monassi Grundstücksstreit Geisenhausen?

Ich bitte um Hilfe bei folgender Rechtsfrage. Ich werde versuchen den Sachverhalt genau zu schilder:

Im Juni 2017 gab die BayWa in Geisenhausen ihren Betrieb auf und veräußerten ihr Grundstück und Gewerbeobjekte an den Meistbietenden. Die Familie Monassi äußerte dabei schriftlich gegenüber allen relevanten Stellen ihr Wissen, dass das verkaufte Grundstück über keine Zufahrt verfüge. Mehr noch, knapp die Hälfte der zu veräußernden Fläche sei ihr Eigentum. Trotz stichhaltiger Beweise über die Zusammenhänge, die zu den zweifelhaften Eigentumsverhältnissen geführt haben, kaufte die Firma Roider daraufhin das Gewerbeobjekt und Grundstück der BayWa. Dabei scheint die Sachlage eindeutig zu sein: Beim Kauf erwarb die Baywa knapp 6000m², veräußerte Jahre später jedoch über 10.000m².

Seit dem unrechtmäßigen Verkauf versucht die Familie Monassi - bislang vergebens - Ihren rechtmäßigen Besitz einzuklagen. Die Ereignisfolge, die zu den unzumutbaren Eigentumsverhältnissen geführt haben, ist dabei recht verworren und undurchsichtig und reicht lange zurück. Die wesentlichen Ereignisse sollen im Folgenden erläutert werden.

Alles begann in Jahre 1953, als die Familie Monassi in Geisenhausen mit dem Kauf eines Grundstücks von Frau Lehner ansässig wurde und daraufhin ihren Ziegeleibetrieb aufnahm. Die Zufahrt (Weiterführung der heutigen Bahnhofstraße) wurde von Fam. Mosassi miterworben. Die Vertragspartner verpflichteten sich zugleich, die Grundstücke amtlich vermessen zu lassen. Eine sachgemäße Vermessung fand jedoch nie statt, was später zu einer Reihe schwerwiegender Missbräuche auf Kosten der Fam. Monassi führte.

Denn 1969 kaufte die Raiffeisenbank als Nachbar der Fam. Monassi 86m² aus deren Besitz. Jedoch nicht von Fam. Monassi, sondern von der Erbin der früheren Eigentümerin Lehner. Ermöglicht wurde dies durch die unrichtige Bildung einer neuen Flurnummer, wodurch die Vermessung des Restgrundstückes umgangen wurde. So konnte sich die Raiffeisenbank gleichzeitig weitere Teile jenes Restgrundstückes, ebenfalls aus dem Besitz der Familie Monassi, unrechtmäßig aneignen. Mit schweren Folgen für die Familie Monassi, die damit nicht nur ihr Eigentum verlor, sondern auch ihr restliches Grundstück nicht mehr anfahren kann.

Und es geht noch weiter: 1976 wurde auf Antrag der Gemeinde Geisenhausen eben jenes Grundstück, das weiterhin rechtmäßig der Fam. Monassi gehört, der Deutschen Bahn zugemessen, zugunsten der Raiffeisen. Und das, obwohl die Gemeinde Geisenhausen nachweislich keinen Quadratmeter Grund in dieser Fläche besitzt. Trotzdem wurden die Grundstücke abgemarkt. Damit gingen Sie endgültig zu Unrecht in den Besitz der Raiffeisen über, die es wenig später an die Baywa verkaufte.

Ich finde, dass uns dieser Sachverhalt uns alle betrifft, denn Recht muss Recht bleiben und Grundrechte dürfen nicht missachtet werden! Sollte unter den Lesern ein versierter Anwalt sein, so würde mich interessieren wie man weiter vorgehen könnte?

Vielen Dank für die Hilfe!

Verkehrsrecht, Grundstück
Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten durch fehlendes Wegerecht?

Hallo in die Runde,

meine Schwiegermutter bzw. auch wir sind in einer verzwickten Lage.

Sie wohnt in einer ehemaligen Hofstelle, inmitten einer zentrumsnahen Siedlung mit Bebauungsplan in NRW. Die Siedlung wurde vor ca. 20 Jahren um die Hofstelle herum erweitert, nachdem damals die Landwirtschaft aufgegeben wurde.

Das Haus liegt 40 Meter von der Straße weg. Die große Hofeinfahrt (900m2) sieht aus, als wäre sie die Hofeinfahrt zum Bauernhaus, ist aber ein separates Grundstück und gehört dem Bruder, seitdem vor ca. 20 Jahren das Große Grundstück geteilt wurde. Sein eigentliches Grundstück mit Wohnhaus hat der Bruder nebenan.

Das Grundstück der Schwiegermutter hat also rechtlich gesehen keine Verbindung zur Straße, ein schriftliches Wegerecht gibt es nicht, nur eine Duldung der Überfahrt. Alle Versorgungsleitungen verlaufen auch durch den Hof zur Straße.

Der Bruder verweigert ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht, vermutlich, damit seine Kinder dort später uneingeschränkt bauen können.

Neben dem Bauernhaus hat die Mutter noch eine Wiese, in der 3 Roh-Baugrundstücke liegen sowie mittendurch eine noch nicht existierende Planstraße.

"Offiziell" laut Lageplan der Gemeinde liegt die Hofeinfahrt des Bauernhauses zur Seite über einen 3 Meter breiten "Hammerstiel" durch oben genannte Wiese zur noch nicht existierenden Planstraße.

Jetzt haben die Schwiegermutter und wir Bammel davor, dass aufgrund des nicht vorhandenen Wege- und Leitungsrechts und der dadurch nicht sichergestellten Erschließung jederzeit die Planstraße tatsächlich gebaut werden könnte, die Schwiegermutter die Versorgungsleitungen zur neuen Straße umlegen lassen muss und eine neue Hofeinfahrt schottern oder pflastern lassen muss, sobald die Gemeinde Wind von dieser Situation bekommt.
Wodurch Kosten von knapp 6-stellig entstehen würden.

Aktuell steht der Bruder noch mit im Besitz des Bauernhauses. Aber ist zu erwarten, dass er nächstes Jahr seinen Anteil am Bauernhaus abtritt.

Wird dieser Vorgang die Gemeinde auf den Plan rufen, für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass dadurch die Gemeinde auf die Situation aufmerksam wird?

Wenn das Bauernhaus dann der Schwiegermutter ganz gehört, gibt es den Gedanken, dass wir das Haus dann übernehmen, sanieren und ausbauen könnten.

Aber spätenstens mit der Baugenehmigung würden wir dann doch scheitern, weil doch Voraussetzung für eine Baugenehmigung die dauerhaft gesicherte Erschließung ist, oder?
Und die läge nur vor durch ein offiziell gesichertes Wege-/Leitungsrecht oder durch den Bau der Planstraße über die dann die Erschließung läuft?

Wir würden uns und die Schwiegermutter dann doch selber "ans Messer" liefern mit Beantragen einer Baugenehmigung, oder?

Sehe ich das als absoluter Laie zu schwarz, oder sind die Ängste berechtigt? Wie seht ihr das? Gibt es einen Ausweg aus dieser misslichen Lage?

Grüße Thorsten

Recht, Grundstück, Wegerecht, Erschließung, Baulast
Probleme mit den Nachbarn, wie beheben?

Eine von mir betreute Familie hat zur Zeit ein Problem mit dem Nachbarn, leider weiß ich mir da keinen Rat.

Das Grundstück der beiden Parteien ist mit einem gemeinsamen Tor verbunden, was beiden Parteien zur Hälfte gehört. Der Hof gehört der Familie, der Nachbar darf den Hof nutzen, um zu seinen Garagen zu kommen. Der Nachbar macht seit einigen Wochen das Tor komplett zu, obwohl die Familie offensichtlich unterwegs ist und bald wieder kommt. Ich habe das Spiel mit dem Tor heute beobachtet. Ich habe selbst das Tor aufgelassen, ein paar Minuten später war es verschlossen. Der Mann der Familie hat es dann wieder geöffnet. Kurze Zeit später war es wieder zu. Nachdem ich gefahren bin hat die Frau der Familie es nach mir geschlossen. Dieses Tor "Auf und Zu" - Spiel geht so seit längerer Zeit und kostet vor allem dem Mann der Familie sehr viel Kraft. Er möchte mittlerweile sein Auto nicht mehr in seine Garage fahren, weil ihm das nervlich sehr viel Kraft raubt. In der Vergangenheit hat der Nachbar mal versucht mit einem Anwalt gegen die Familie vorzugehen, weil er unbedingt den Hof kaufen wollte. Die Familie wollte das nicht und hat natürlich auch Recht bekommen, bei diesem Prozess wurde dann auch vorgebracht, dass der Nachbar ständig in die Fenster geschaut hat und die Familie das als sehr belästigend empfand. Der Nachbar macht das jetzt nicht mehr, grüßt zwar mittlerweile wieder, aber ich finde das Verhalten sehr merkwürdig. Er ist zwar schon 80 Jahre alt, aber ich kann mir das Verhalten trotzdem nicht erklären. Mit ihm vernünftig sprechen ist jedoch auch nicht möglich nach der Vergangenheit.

Zur Familie: Der Mann der Familie ist psychisch krank, daher werden sie auch von mir betreut, damit die Frau entlastet ist. Der Nachbar kennt mich mittlerweile auch, ignoriert mich jedoch komplett, wenn wir uns begegnen. Ich hatte mich schon mal eingeschaltet, als er gegenüber dem Mann sehr zudringlich war in Bezug auf die Gartengestaltung.

Was kann ich der Familie raten?

Grundstück, Nachbarn, Problemlösung, Streit
Ist das eine übliche Vorgehensweise für Erschließung von Baugebiet?

Hallo,

die Stadt will auf einer Wiese von mir neues Baugebiet erschließen.

Die Hälfte der Fläche gehört einem anderen Besitzer und die wurde bereits 2018 von der Stadt gekauft. Die andere Hälfte gehört mir und habe ich noch nicht verkauft, da das private Angebot vom Bürgermeister meist unter aller Sau war.

Auf meiner Wiese sollen ca. 12 Bauplätze entstehen. Die Stadt will mir für 9 Bauplätze 38€ pro m² als Bauerwartungsland zahlen. Der erschlossene Bodenrichtwert liegt bei uns ca. bei 125€. 3 Parzellen wollen wir für mich und meine 2 Geschwister rausnehmen quasi als Eigenbehalt übernehmen. Die Stadt will uns aber nun 89€x1800m² (für die 3 Parzellen) berechnen. Diese 180.000€ sollen also vom Gesamtverkaufspreis abgezogen werden. Ich soll mir also meinen Baugrund von der Stadt zurückkaufen wenn ich das richtig verstanden habe. Zusätzlich muss ich alles noch aus der Landwirtschaft steuerlich entnehmen was nochmals 150.000€ für den Staat sind. Im Endeffekt bleibt mir so gut wie nichts übrig und ich komme mir etwas verarscht vor. Die Stadt sieht sich hier als großer Wohltäter, da ja meine 3 Grundstücke eine fiktive Wertsteigerung erhalten haben, die sie mir dann berechnen und vom Gesamtverkaufspreis abziehen.

Ich habe mich mal umgehört und bin drauf gekommen, dass das eher unüblich ist und es sogar normal ist, dass der Verkäufer sich ein Drittel zur eigenen Vermarktung behalten darf. Die Stadt darf dann den Rest verkaufen.

Wie seht ihr das? Bzw. wie wird es wo anders in Deutschland oder Bayern gehandhabt?

Steuern, Hausbau, Recht, Baurecht, Grundstück, juristisch, Hausbaukosten, Wirtschaft und Finanzen
Wer kann unabhängig und adäquat die Standsicherheit von Bäumen auf meinem Grundstück beurteilen??

Wir haben ein großes Grundstück, darauf unter anderem zwei große, hohe Lärchen.

An sich würden wir sie gerne stehen lassen, da sie noch von meinen Großeltern gepflanzt wurden und mittlerweile etwa 60 Jahre alt sind - also auch ein emotionaler Faktor.

Bisher war auch eine potentielle theoretische Kippgefährdung bei Wind - wenn sie denn bestehen sollte - unproblematisch, da sie zu großen Teilen in alle Richtungen auf unserem Grundstück gelandet wären, wo sie – wenn überhaupt – überschaubaren Schaden angerichtet hätten oder auf einem unbebauten, ungenutzten, verwilderten Nachbargrundstück.

Seit einem knappen Jahr wird das Nachbargrundstück nun aber auch bebaut, so dass ich natürlich auch für die neuen Nachbarn eine potentielle Gefährdung ausschließen möchte – gleichzeitig aber auch nicht unnötig die Bäume einfach pro forma fällen möchte.

Vor einigen Jahren hatten wir bereits eine Baumfäll-Firma vor Ort, die einige Bäume auf dem Grundstück beseitigt hat. Diese bescheinigte zwar eine (angebliche) Kippgefährdung, jedoch hatte man den Eindruck, dass diese Firma das für jeden Baum aussprach (es war wirklich fast jeder Baum auf dem Grundstück…), so dass der eindeutige Eindruck entstand, dass es primär darum ging einen weiteren Baum fällen und abrechnen zu können. Die Firma war sehr unsympathisch, hat viel auf dem Grundstück kaputt gemacht und auf keinen Fall den Eindruck einer Verlässlichkeit erweckt.

Da die Bäume nach außen keinen Eindruck von Krankheit, Schwäche oder sonstiger Veränderung zeigen, haben wir sie damals einfach stehen lassen und bisher auch keine Probleme damit gehabt.

Aus der oben genannten Konstellation heraus denke ich nun natürlich darüber nach, wen ich unabhängig die Bäume begutachten lassen kann. Ich will da keinen Baumpfleger drauf schauen lassen, der nur die €-Zeichen in den Augen hat, weil er für einen jeden gefällten Baum abrechnen kann, sondern jemanden, der das wirklich adäquat und unbefangen beurteilt.

An welches Gewerbe muss ich mich denn da wenden?! Vor allen Dingen, weil ich natürlich hinterher auch ganz gerne eine Bestätigung schriftlicher Form hätte, dass die Bäume begutachtet wurden. Weiß jemand wie häufig man Bäume begutachten lassen muss, damit es als adäquate Fürsorge gilt?

Vielen Dank!

T3Fahrer

Haus, Garten, Baum, Recht, Grundstück, Gutachten, Sturm

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