Nachbar schüttet Erde auf, um Regenwasser abzuleiten?

5 Antworten

Da ist m.E. von jedem Kommentar etwas Wahres dabei: Habe deswegen überall bei den Kollegen ein "hilfreich" geklickt 😉

  1. Eine Aufschüttung im Sinne eines Dammes ist - je nach Höhe - erst einmal nicht zwingend genehmigungsfrei. Mitunter gibt es neben der Bauordnung auch noch lokale Satzungen der Gemeinde dazu.
  2. Regenwasser darf nicht genehmigungsfrei auf andere Grundstücke geleitet werden. Due Duldung von normal abfließenden Wasser ist nochmal separat zu betrachten - aber ohne Grundriß/Schnitt hier schwer bewertbar. Am einfachsten nachvollziehbar ist dies im Bezug auf die Abwasserverordnung und die Gebührensatzung dazu. Es muss entweder kanalisiert (wird meist über die versiegelte Fläche berechnet) werden oder über Zisternen/Versickerung. Beide Varianten haben erkennbar nichts mit dem Nachbargrundstück zu tun.
  3. Schäden an Eurer Garage können m.E. nicht geltend gemacht werden, weil das Bauwerk auf Eurem Grundstück IN SICH standsicher und wasserfest sein muss, also mit Abdichtung und/oder Drainage.
  4. Wäre noch das Thema Grundwasser und Schichtenwasser zu betrachten. Hier fehlen aber in Deiner Frage konkrete Informationen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Problem ist gar nicht die Aufschüttung des Nachbarn, sondern der Umstand, dass offenbar euer Niederschlagswasser bisher aufgrund des Gefälles zum Nachbarn ablief.

Das ist jedoch unzulässig. Grundsätzlich hat nämlich jeder Eigentümer die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auch auf seinem Grundstück versickert bzw. in die Kanalisation abgeleitet wird. Euer Nachbar hat demzufolge bislang eure widerrechtlich erfolgte Ableitung geduldet, bis es ihm zu bunt wurde.

Es dürfte kaum nachweisbar sein, dass die Aufschüttung nun zu einer Umkehrung des Abflusses dergestalt geführt hat, dass euch durch eine Anleitung des Niederschlagswassers des Nachbarn ein Schaden entstanden ist. Statt sinnlos Geld und Zeit für einen endlosen Prozess zu verschwenden, investiert lieber in eine vernünftige Drainage.

carglassXD 
Fragesteller
 08.12.2019, 14:32

https://rabüro.de/abfliessendes-niederschlagswasser-ist-vom-nachbar-zu-dulden/

Kannst du dir ja mal durchlesen. Nennt man natürliches Gefälle

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FordPrefect  08.12.2019, 15:57
@carglassXD
Kannst du dir ja mal durchlesen

Das solltest du auch mal tun.

a) Amtsgericht, Entscheidung im Einzelfall. Irrelevant.

b) Darüber hinaus steht sogar in dem zitierten Urteil der Hinweis, dass sich eine Beschränkung des Abwehranspruchs (nämlich der besagten Verpflichtung, das Niederschlagswasser auf eigenem Grund zu entsorgen) eben ergeben kann, aber gerade nicht muss.

c) Zudem wäre - wenn überhaupt - nach Maßgabe der jeweiligen Regelung des betreffenden Bundeslandes zu bewerten.

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carglassXD 
Fragesteller
 08.12.2019, 17:32
@FordPrefect

Habe mir mal das passende Gesetz dazu für mein Bundesland herausgesucht (Hessen, §21 HNRG):

§ 21 Abfluß und Zufluß

(1) Wild abfließendes Wasser ist oberirdisch außerhalb eines Bettes abfließendes Quell- oder Niederschlagswasser.

(2) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks dürfen nicht 1. den Abfluß wild abfließenden Wassers auf Nachbargrundstücke verstärken, 2. den Zufluß wild abfließenden Wassers von Nachbargrundstücken auf ihr Grundstück hindern, wenn dadurch die Nachbargrundstücke erheblich beeinträchtigt werden.

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FordPrefect  09.12.2019, 16:07
@carglassXD

Das HNRG würde aber nur zum Zuge kommen, würde es sich quasi um einen temporären oder ständigen Bachlauf handeln. Der entscheidende Passus ist nämlich "oberirdisch". Hangwasser fließt aber in aller Regel gerade nicht oberirdisch ab, sondern sickert durch die oberste Erdschicht im Gefälle. Deswegen ist es dem Nachbarn auch nicht anzukreiden, wenn durch seine Aufschüttung dieses Gefälle nicht mehr besteht. Das ist per se auch schlüssig zu belegen dadurch, dass die ungenehmigte Aufschüttung zwar wie du schreibst strafbewehrt war, jedoch keine Aufforderung zum Rückbau gestellt wurde. Somit handelt es sich hier um einen Verstoß gegen formelles und nicht gegen materielles Recht, weswegen sie mit einem Bußgeld belegt, jedoch nachträglich genehmigt wurde.

Unabhängig davon ist es deine Sache, dafür Sorge zu tragen, dass dein Bauwerk gegen Stauwasser etc. geschützt ist. Dass das früher keine Probleme bereitet hat, ist insofern unbeachtlich, denn jedes Bauwerk ist für sich auf Dichtigkeit und gegen Stau-/ Grundwasser entsprechend sicher zu konstruieren.

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Handelt es sich um das Regenwasser von befestigten Flächen, also vom Dach oder Der Terrasse?

Ich geh mal von wild abfließenden natürlich vorkommenden Regenwasser aus. Vielleicht hilft das WHG weiter.

https://dejure.org/gesetze/WHG/37.html

Im Zweifelsfall wendest du dich an die untere Wasserbehörde. In welchem Bundesland lebst du?

Hat er eine Genehmigung für die Aufschüttung? Das darf eigentlich nicht ohne Genehmigung gemacht werden.

Nein, du kannst dagegen nichts machen, solange nicht EINDEUTIG durch ein Sachverständigengutachten ein kausaler Zusammenhang zwischen der Erdaufschüttung und deinem Wasserschaden bewiesen ist. Du würdest hierbei in Beweisnot geraten.

Selbst, wenn du ein Gutachten zu deinen Gunsten hättest, könnte dein Nachbar ein Gegengutachten vorlegen und ihr könntet Gegengutachten zu den Gegengutachten bestellen - eine never ending story.

Wende dich an einen Rechtsanwalt. Ich bezweifle aber, dass er dir tatsächlich helfen kann, denn DU bist in der Beweispflicht. Die Angelegenheit könnte sehr teuer und trotzdem erfolglos für dich werden.