Zustimmung des Familiengerichts bei Grundstückskauf - kann es da Probleme geben??


Meine Partnerin und ich haben Anfang Januar den notariellen Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben. Dieses wird von einer Erbengemeinschaft an uns veräußert. Sie sind nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, dort steht noch der Verstorbene. Eine der Erbinnen ist minderjährig. Der Notar hat nun beim Familiengericht im Wohnort der Minderjährigen Verkäuferin die Zustimmung zum Kauf beantragt. Alle dafür notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen liegen vor. Das Grundstück können wir mit Eigenkapital finanzieren.

Unsere Frage ist: Kann aus irgendeinem Grund etwas schief gehen und eine Ablehnung des Familiengerichts erfolgen? Besteht die Möglichkeit dass uns das Grundstück nicht übertragen werden kann? Der Kaufpreis war günstig, allerdings muss ein ziemlich aufwendiger Abriss finanziert werden. Da das Schreiben vom Notar erst vor zwei Tagen ans Familiengericht ging, wollen wir da jetzt noch nicht nachfragen.

Unser Problem ist, dass wir einen sehr guten Kreditvertrag für den geplanten Neubau angeboten bekommen haben und diesen gerne unterzeichnen möchten. Das Angebot gilt nur für wenige Tage und es ist aufgrund unserer Einkommenssituation weit und breit die einzige Chance, die wir derzeit sehen. Wir sind zuversichtlich dass wir Eigentümer des Grundstücks werden, allerdings wollen wir das Risiko ausschließen dass uns das Grundstück letztlich doch nicht übertragen wird. Dann wäre es fatal, schon im Darlehensvertrag zu sein und diesen möglicherweise rück-abwickeln lassen zu müssen.

Ich freue mich auf gute Ratschläge!

Christoph

Hausbau, Recht, Familiengericht, Finanzierung, Grundstück, Wirtschaft und Finanzen
Darf eine Straße so gesperrt sein dass ein parken auf privatparkplätzen und ein durchkommen unmöglich wird?

Hallo. Ich hab folgendes problem: Unser Nachbar lässt ein Haus bauen. Zum besseren Verständnis nenne ich ihn mal nachbar B. Ich weiß aber nicht genau ob das damit zusammenhängt aber ich vermute schon. Auf jeden Fall wohne ich an nem berg mit mehreren Häusern. Diese Straße hat 2 Grundstückseinfahrten. Eine von uns, eine von nem anderen Nachbarn. Ihn nenne ich mal nachbar A. nun ist es so dass sie die Straße aufgerissen haben und was an den Rohren machen. Die Straße wurde aber nun komplett gesperrt. Eine durchfahrt ist unmöglich. Man kann entweder nur von oben oder von unten in die Straße einbiegen und wieder rausfahren und ich bzw meine mutter und Nachbar A also nicht der der das Haus baut können gerade noch so mit viel konzentration in unsere Parkplätze fahren. Dies ist aber nicht so schlimm. Das schlimme ist dass die Straße komplett zu ist. Wenn ich komplett sage dann meine ich komplett. Da kommt nicht mal mehr ein Hund geschweige denn ein Fußgänger durch. Und später soll genau das auch direkt vor unserer Einfahrt und somit dem einzigen Zugang zu unserem Grundstück passieren. Das kann doch nicht angehen. Desweitern steht auch der Bagger direkt in der Straße. Es würde doch auch reichen eine Stahlplatte übers Loch zu legen und sie irgendwie zu befestigen. Das loch liegt auch schön mittig womit man doch normalerweise beim durchfahren die Platte nicht mal berührt. Noch schlimmer ist wenn ich an rettungskräfte denke die wegen der sperrung komplett außen rum fahren müssen und somit wertvolle Zeit verlieren. Wie seht ihr das? Ich finde das ne riesen sauerei. Wisst ihr vielleicht auch wie das rechtlich aussieht?

LG

Mondverehrer

Auto, Haus, bauen, Baustelle, Grundstück, Nachbarn, Straße, Sperrung, Auto und Motorrad
Grundstück Grenzabstand ermitteln bzw. heraus finden?

Hallo, auf dem NAchbargrundstück von uns wurde ein Mehrfamilienhaus errichtet, wo die fast mit den Bauarbeiten fertig sind. Der Bauherr macht als mit lächerlichen Sachen wie Hecke zu hoch oder sonstiges als Probleme. Wir haben folgendes jetzt festgesttelt. Das neue Haus steht nicht von der uns bekannten Grenze (Randstein auf der ganzen Grundstücklänge verlaufend) wie in der Baugenehmigung angegeben 3m entfernt. Wir kommen auf ein Maß von 2,90m. Dadurch ist unteranderem der Brandschutz nicht mehr gewehr. Wir haben uns was die Angelegenheit angeht an die Bauaufsichtbehörde gewand und einen Brief mit dieser Vermutung geschrieben. Nach einer Zeit habe ich mich erneut an die Baubehörde gewand und bekam die Antwort:,, Jemand war sich die Situation anschauen, wir dürfen ihnen aber wegen Datenschutz keine Informationen raus geben." Ich könne mir sicher sein das die Behörde ihre Arbeit richtig erledigt. Der Behörde bzw. den zuständigen Vermesser vertraue ich aber nicht. Denn die Baufirma ist in der Region ziemlich bekannt und arbeitet mit verschiedenen Vermessern zusammen. Darüber hinaus ist der Bauunternehmer auch in der Politik. Das Gebäude wurde auch mittlerweile eingemessen. Gibt es eine Möglichkeit irgendwie an die Messdaten zu kommen bzw. wenn ich an die Werte kommen sollte, könnten die irgendwie verschönert sein?

Gibt es eine Möglichkeit an Katasterdaten zu kommen wo Maße stehen. Die normalen Lagepläne kann man ja nur metergenau abmessen.

Bau, Recht, Grundstück, Vermessung
Parken vor Grundstückseinfahrten?

Ich habe zu oben genannten Thema eine Mail ans Ordnungsamt gesendet Sehr geehrte Damen und Herren, Es geht um ständige Streitigkeiten wegen Missachtung der StVO. Genauer gesagt geht es um Paragraph 12Abs.3 Nr.3 Parken vor Grundstückseinfahrten.

Wir haben einen Parkplatz dieses gehört ja zu unserem Grundstück, jeder andere Bewohner hier in der Straße kann ohne Behinderung ein und ausparken auser wir. Familie Schneider stellt eine Reihe Ihrer Fahrzeuge immer vor unseren Parkplatz zwar auf die gegenüberliegenden Straßenseite, aber da die Straße nicht sehr breit ist, die Straße wurde mal vermessen und da kam raus das die Breite noch nicht mal 3 Meter beträgt, stellt dies eine massive Behinderung da.

Zu allem Überfluss stellen auch die Besucher der Familie Schneider Ihre Fahrzeuge dort ab sodass manchmal bis zu 5 Autos hintereinander dort parken. Es ist ja nicht so das Familie Schneider keine Parkmöglichkeiten hätte, den auch die Familie Schneider hat einen Parkplatz und würden Sie Ihren Anhänger vom Parkplatz weg tun könnte Frau Sabine Schneider Ihr Auto dort locker parken und der Firmentransporter Ihres Mannes könnte entweder in Ihrem Hof parken oder vorm Hoftor. Oder Frau Sabine Schneider könnte Ihr Auto ein Stück vorfahren dann wäre unser Parkplatz auch komplett frei.

Ich die Freundin habe schon mehrfach versucht mit Frau Sabine Schneider zu sprechen wegen der Situation. Da wurde mir gesagt ich könnte ja klingeln wenn ich raus oder rein wollte dann würden Sie weg fahren. Ich die Freundin fahre einen Opel Meriva also brauche ich schon ein bisschen Platz. Mein Freund Andreas Kirchner fährt einen Smart Roadster und selbst mit dem ist es sehr knapp wenn wir raus fahren wollen das wir das Auto von Frau Sabine Schneider nicht treffen, nun bekommt er aber ein größeres Auto mit diesem dann weder das ein noch das ausparken möglich wäre.

Ich finde es eine Frechheit das ich mir sagen lassen muss das ich ja klingeln könnte um auf mein Grundstück zu kommen. Ich habe nun über eine Woche Fotos gemacht die belegen das die Familie Schneider keine Rücksicht nehmen und das kann nicht so weiter gehen da dies ein klarer Verstoß gegen die StVO ist. Die Fotos habe ich dieser Mail als comprimierte Zip Datei angehängt. Diese zeigen die verschiedenen geparkten Fahrzeuge und auch einmal die freie Straße um zu belegen das die Straße nicht grad breit ist.Ich bitte Sie schnellstmöglich etwas zu unternehmen da reden ja nichts bringt.

Und folgende Antwort bekommen: Sehr geehrte Frau Carvalho de Castro, ich kann Ihren Nachbarn nicht verbieten gegenüber Ihrer Ausfahrt bzw. Ihren Stellplätzen zu parken. Sicher ist es ärgerlich, wenn man selbst Stellplätze auf dem eigenen Grundstück hat und die Nachbarn nicht und diese dann auf der Straße parken. Allerdings ist es nicht so, dass wir das Parken gegenüber Ihrer Einfahrt verbieten können. Dies ginge nur bei einer sehr schmalen Fahrbahn. Nach der Rechtsprechung ist Ihnen ein bis zu dreimaliges Rangieren zuzumuten.

Grundstück, Ordnungsamt, parken
Kaufvertrag Grundstück - Steuerhinterziehung?

Guten Tag,

mein Bruder hat kurz vor seinem Tode ein Grundstück verkauft. Der Kaufvertrag ist von Käufer und Verkäufer unter notarieller Aufsicht unterschrieben worden. Ich als Erbin trete nun in das Verkaufsgeschäft ein und werde vom Notar, der den Kaufvertrag zu verantworten hat, aufgefordert, die Verkäuferpflichten zu erfüllen. Folgendes Problem:

Ich habe nun Kenntnis, wie der Kaufvertrag zustande kam. Ich habe Belege dafür, dass der Kaufpreis im Kaufvertrag absichtlich zu niedrig angesetzt wurde, und ein erheblicher Teil der Kaufsumme 'unter dem Tisch' hätte erfolgen sollen. Dieses Angebot kam von Seiten der Käufer!! Der Kaufvertrag sieht eine Schriftformerfordernis vor. Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn dies auch in Schriftform existiert. Ich habe lediglich E-mails, aus denen klar hervorgeht, dass hier Geld nebenbei hätte fließen sollen. Auch der Notar müsste dies wissen, weil beim ersten Vertragsentwurf noch der Quadratmeterpreis ausgewiesen war und die Verkaufssumme stimmte. In der Überarbeitung des Vertrages wurde der Quadratmeterpreis gestrichen, die Grundstücksfläche deutlich erhöht und der Verkaufspreis blieb unverändert und wurde als Pauschalpreis ausgewiesen. Im Kaufvertrag steht, dass die Vertragsparteien auf die "Folgen einer unrichtigen Kaufpreisangabe" hingewiesen wurden und dass der Notar diverse Steuern auch eigenmächtig an das Finanzamt abführen wird.

meine Frage hierzu:

Mache ich mich als Erbin, die jetzt automatisch die Verkäuferpflichten einnehmen muss, strafbar, wenn ich hier 'Geld unter dem Tisch' nehme? Ist der Kaufvertrag vielleicht sogar ungültig aufgrund dieser Nebenabsprachen? Worauf sollte ich achten und muss ich die Behörden informieren?

Wäre toll, wenn jemand diese Fragen beantworten könnte. Danke und einen schönen TAg.

Kaufvertrag, Grundstück, Steuerhinterziehung

Meistgelesene Fragen zum Thema Grundstück