Gewölbekeller unter Grundstück?
Ich bin zurzeit auf der Suche nach einem Grundstück. Nun habe ich endlich ein schönes gefunden. Problem dabei ist das vorher zu Kriegszeiten mal ein Haus darauf stand das mit Granaten zerstört und abgebaut wurde. Nun sieht man davon nichts mehr. Jetzt hab ich im Dorf mal nach Altlasten auf dem Grundstück gefragt, diese sagten es gab wohl nur mal ein gewölbekeller der wahrscheinlich noch im Grundstück vorhanden sein soll. Aber niemand weiß mehr genau ob das stimmt. Nun die Frage was soll ich tun. Das Grundstück gehört nicht mir, ich möchte es auch nicht einfach blind kaufen.
4 Antworten
Gewölbekeller ist was Feines! Darin zu feiern mit modernen bunten LED` s hat was.
Wem gehört das Grundstück denn? Erkundige dich danach und bekunde berechtigtes Interesse am Kauf (dann bekommst du auch auf dem Katasteramt Auskunft). Dann wird der Eigentümer dich auch sicher aufs Grundstück lassen. Ich fürchte nur, wenn der Rest schon vor Ewigkeiten rückgebaut wurde, wird der Gewölbekeller nun total mit Ausblühungen, Schimmel usw. belastet sein.
a) historisches Kataster zum Gebäude (Bauamt, Denkmalamt, Kirchenregister, usw.)
b) Bei/mit dem jetzigen Eigentümer nachprüfen lassen, ob der Bereich in der Bombenabwurfzone der Alliierten lag. Man kann über die alten Fotos beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ggfs. ersehen, wie das Ganze aussah.
c) Schalluntersuchung oder endoskopisch
Das alles geht i.d.R. nur mit Eigentümerzustimmung. Ist dieser unbekannt, die Frage formulieren, in einen unverschlossenen Briefumschlag mit Ihrer Adresse, den wiederum in einen weiteren frankierten Umschlag und die Baubehörde bitten, den Brief an den Eigentümer weiterzuleiten. Wenn er Interesse hat, kann er sich ja melden.
Guten Tag betzefanjeremy,
ich schließe mich der Antwort von oklein an. Sinnvoll ist es im historisches Kataster zum Gebäude (Bauamt, Denkmalamt, Kirchenregister zu suchen, aber auch eine Recherche im Grundbuchamt kann sinnvoll sein.
Wenn der Eigentümer das Grundstück an Sie verkaufen möchte, kann er sich mit Ihnen zusammen darum kümmern oder Ihnen eine Vollmacht erteilen, dies zu tun.
Viel Erfolg und beste Grüße
Frank
Besitzer ist bekannt der weiß das auch nicht mehr