Hilfe! Wer kennt sich mit Wegerecht aus?

Hallo alle zusammen. Bin jetzt in eine komische Situation geraten, wo guter Rat echt teuer ist...Es geht um das Wegerecht und mögliche Formen der Wegerecht Erteilung.

Also, 1960 hat Haus A beschlossen, den hinteren Teil des Grundstücks für einen Neubau zu verkaufen. So ist Haus B entstanden. Da aber Haus B keinen direkten Anschluss an die öffentliche Strasse hat, hat Haus A den Haus B ein Wegerecht erteilt, was auch in Grundbuch festgehalten wurde.

Nun bin ich die aktuelle Eigentümerin von Haus B. Haus A wurde gerade verkauft und soll einem Neubau weichen. Der neue Eigentümer möchte ein grosses Haus bauen, mit mehreren Wohnungen, die er dann möglichst Gewinnbringend verkaufen will. Nun bin ich ihn mit meinem Wegerecht ein Dorn im Auge. Er kann ein gutes Stück seiner Erde nicht frei benutzen.

Also versuch er mich jetzt los zu werden und hat mir ein folgendes Angebot gemacht: Mein Grundstück ist auch noch an einen Privatweg angegrenzt, was einen Eigentümer hat, aber von mehreren Häusern benutzt wird. Also hat der Neue Eigentümer Haus A mit den Eigentümer Privatweg ausgemacht, dass der mir ein Wegerecht für den Privat weg erteilt. Das wird aber nur schriftlich als Vertrag mit einen Satz festgehalten wird. Ein Grundbucheintrag ist laut Eigentümer A nicht möglich, da es ein Weg ist und nicht ein "normales" Grundstück. ich soll mir keine Sorgen machen, es sei genau so sicher! Wichtig ist noch, dass der Eigentümer Privatweg sein Anwesen demnächst verkauft!

Ich habe starke Zweifel, dass dieser kleine selbstverfasste Vertrag, was man mir als neues Wegerecht angeboten hat, gleichwertig einem Grundbuch Eintag ist was ich jetzt durch Grundstück Haus A besitze.

Okay, und eine Pforte hat man mir auch zugesichert:):)

Was haltet ihr von der Sache?

Recht, Grundstück, Wegerecht
7 Haeuser, gemeinsames Grundstueck und keine Verwaltung bzw keine Eigentümergemeinschaft?

Hallo alle zusammen,

erst mal vielen Dank, dass es die Moeglichkeit gibt, hier Fragen zu stellen.

Dankeschön an alle, die sich hier gegenseitig unterstützen und man nicht sofort zum Anwalt denn muss, wenn man sich nicht sicher ist.

Auf unseren gemeinsamen Grundstück

(7 Häuser fast alle vermietet, 7 Eigentuemer, gemeinsamen Garagenhof und Einfahrt zum Grundstück)

stellen seit vielen Jahren die Nachbarn ihre Muelltonnen in unsere Einfahrt / auf unser Grundstück.

Ich versuche das diesen Leuten gerade abzugewöhnen und es gibt erheblichen Streit. Muelltonnenschach wird gespielt, lach.....

Ich Stelle die Mülltonnen auf deren Grundstück und sie stellen sie wieder auf unser Grundstück zurueck.

Leider erfahre ich keine Unterstützung von Seiten der Eigentuemer, da die Häuser grösstenteils vermietet sind und es gibt keine Eigentümer gemeinschaft.

Die Eigentuemer reagieren auch nicht auf meine Klage per E-Mail, sind aber seit 9 Monaten informiert. Es kam nicht mal zu einer Antwort.

Der eine Nachbar, stellt seit Jahren 3 Muelltonnen auf unser Grundstück, ist Richter von Beruf.

Er behauptet, ich bräuchte die Mehrheit um diese schlechte Angewohnheit abzustellen.

Der Mehrheit ist das voellig egal, sie wohnen nicht hier und wollen ihre Ruhe bzw wollen sich nicht mit einem Richter unseres Landes anlegen.

Das Grundstück des Richters ist sehr gross und es besteht keine Notwendigkeit, seine Muelltonnen in unsere Einfahrt zu stellen.

Er redet von Gewohnheitsrecht, weil seit 20 Jahren niemand etwas gesagt hat.

Kann ich alleine bestimmen, dass die Muelltonnen weg kommen?

Ich wohne hier, habe alles frisch renoviert und moechte diese Muelltonnen mir nicht länger ansehen, wenn ich das Grundstueck verlasse oder betrete.

Was kann ich tun?

Alle Eigentümer sind nachweisbar per E-Mail von mir informiert worden und niemand hat Stellungnahme dazu genommen.

Keine Stellungnahme kann doch automatisch Zustimmung zu meinem Vorhaben sein.

Trifft das in diese Fall zu?

Bei beruflichen Belangen, mit denen ich taeglich zu tun habe, ist das genau so.

Keine Antwort = Zustimmung

Das steht allerdings in Vertrag mit unsren Partnern.

Wir sind keine eingetragene Eigentümergemeinschaft.

Jeder macht was er will.

Wie kann sich der Einzelne bei Verstößen mich durchsetzen.

Reicht es, wenn eine Person sagt:

Ich moechte die Muelltonnen der Nachbarn nicht auf dem Grundstueck sehen, auch wenn diese seit 20 Jahren hier stehen?

Es ist doch ein ganz normaler nachvollziebarer Wunsch.

Keiner der Eigentümer wird diesen Muelltonnen, wenn sie hier nicht mehr stehen, nachtrauern.

Recht, Grundstück
Grenztermin / Grenzabmarkung / Grundstücksgrenze? Ich sehe keine.....?

Hallo!

Vor einem halben Monat war ein Grenztermin mit öffentlich bestelltem Vermessungsingeneur.

Die Helma Wohnungsbaugesellschaft hat sich ein großes Grundstück mehere 1000m² neben meinem gekauft und eine Grenzfeststellung bzw. Teilung Ihres in mehrere kleine in Auftrag gegeben. Die Firma möchte dort Einfamilienhäuser errichten und diese verkaufen. Es handelt sich bei meinem um ein leeres unbebautes Grundstück....

Leider konnte ich an besagtem Termin nicht teilnehmen habe mich aber später mal vor Ort umgeschaut.

In den Unterlagen welche mir zugeschickt wurden sollten mehrere Grenzsteine bzw. Eisenrohre gesetzt werden. Leider konnte ich vor Ort die Grenzsteine welche an meinem Grundstück grenzen nicht ausmachen - soll heissen die Unterlagen(das Kataster) und die Realität stimmen nicht überein.

Lediglich ein Stein war ersichtlich.

Laut Schreiben des Vermessungsingeneurs habe ich noch ein paar Tage Zeit für einen Widerspruch bis die Grenze rechtswirksam wird.

Gerne möchte ich Widerspruch einlegen mit der bitte um Aufklärung wo die Grenzsteine nun sein sollen. Was passiert da jetzt eigentlich?

Brauche ich einen Anwalt? In dem Schreiben steht wortwörtlich Sie können innerhalb eines Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.....

Es handelt sich um eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Können Kosten bei einem erfolglosen Widerspruch entstehen?

Recht, grenzbebauung, Grundstück, Nachbarn, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Werbung machen auf "unserem" Privatgrundstück aber der Zaun ist von der Stadt?

Hallo liebes Community,

leider wusste ich nicht wie genau ich die Frage formulieren sollte. Der genaue Sachverhalt sieht wie folgt aus. In der Geschichte dieses Grundstücks, kam es vor dass die Stadt hier ein Zaun bauen lies, für den Fall, dass das Gebäude abstürzt.

Vor einigen Tagen, wurden da Werbeplakate aufgehangen und als ich bei dem Werbenden angerufen habe, hieß es, dass sich die Werbeagentur die sich damit beschäftigt nie einen Fehler macht und immer alles mit der Stadt absprechen würde. Ich will dies auch gar nicht anfechten. Und ich weiß auch, dass man sogar auf eigenem Grundstück und eigenem Zaun, eine Baugenehmigung braucht um Werbung zu präsentieren, solange es von dem öffentlichen Verkehr aus zu sehen ist.

Nun zu meiner Frage, was genau müsste ich machen um genau wie diese Werbeagentur dieses Grundstück bzw. diesen Zaun zum werben zu nutzen. Hätte ich da vielleicht irgendwelche Vorteile bei der Stadt, weil dieser Zaun schließlich auf meinem Grundstück liegt oder kann ich das alles vergessen.

Ihr müsst wissen, es ist schon eine längere Fläche und quasi eine der wichtigen Hauptstraßen dieser Stadt...wenn da irgend eine Möglichkeit gibt dies auszunutzen würde ich das auch gerne machen. Egal wie schwer es ist.

Entschuldigung für die Orthographie

Werbung, Recht, Baugenehmigung, Grundstück, Öffentlichkeit, Stadtverwaltung, Werbeagentur, Zaun
Wer kommt für was auf bei Erbengemeinschaft - Haus inc. Grundstück?

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem zu klären und weiß ehrlich gesagt nicht was richtig oder was falsch ist. Wer kann helfen?

Die Situation, ein Haus welches aus einer Erbengemeinschaft besteht. Meine Eltern haben im Haus gewohnt. Das Haus inc. Grundstück gehörte meinem Vater und dessen Bruder jeweils zur Hälfte. Der Bruder meines verstorbenen Vaters(2012) hat ein viertel meines Vaters geerbt und meine Mutter die Hälfte von der Hälfte. In diesem Jahr ist nun auch meine Mutter verstorben und dessen viertel habe ich nun geerbt.

Sämtliche Verträge wurden nun gekündigt. Also, Müllversorgung, Stromversorgung und auch Heizung / Warmwasserversorgung(Primagas). Das Haus muss nun grund versorgt werden, bis das Haus(irgendwann)verkauft wird. Wasser, Heizung und auch Strom. Wer kommt rechtlich gesehen, für die Kosten dafür auf? Muss das geteilt werden? Man ist der Meinung(Bruder vom Vater), dass der Nachkomme von dem, der zuletzt im Haus gewohnt hat für alles aufkommen muss. Der Bruder wohnt woanders und ich glaube, er vertritt diese Meinung nur, damit er selbst keine Kosten hat. Primagas hat den Tank und die Zuleitung zum Haus selbst montiert. Natürlich im Auftrag meiner Eltern vor ca. 20Jahren. Die Verträge mit Primagas sind aber nach dem Ableben meiner Mutter gekündigt, da das Haus leer steht. Der Tank soll nun abgebaut werden oder stehen bleiben, bis das Haus endgültig verkauft wird. Wer bezahlt das Abbauen vom Tank? Für alle Kosten, soll ich nun als Nachkomme aufkommen, ich frage mich nur, Ist das wirklich so?

Haus, Familie, Recht, Erbe, Erbengemeinschaft, Grundstück
Nachts schleicht ständig jemand ums Haus?

Hey

Eben ist es schon wieder passiert: Irgendwer ist ums Haus gelaufen.

Es war so: Ich (Männlich, 15 Jahre alt) saß draußen aufm Balkon im dunkeln, hab über Kopfhörer Musik gehört und bisschen den Himmel angeguckt (ich bin sehr oft Nachts alleine zuhause, weil meine Eltern als Ärzte in einem Krankenhaus mit Personalmangel arbeiten).

Ich habe zwei Hunde, von einem bin ich es gewohnt dass der mal schneller sauer wird und irgendwas anbellt, der andere hingegen ist extrem ruhig und bellt eigentlich nie ohne Grund.

So, folgende Situation:

Ich sitze da also und plötzlich springen beide Hunde auf, rennen knurrend und bellend ein Stockwerk tiefer ins Wohnzimmer und rennen von da aus von Raum zu Raum. Wir haben Bewegungsmelder an den Hauswänden, das licht geht an falls da jemand her rennt und so war es auch. Als ich nach draußen geschaut habe, habe ich den Schatten einer weg laufenden Person gesehen. Ich bin mit meinen Hunden zur Haustür gerannt, habe meine Hunde rausgelassen, habe mir ne Taschenlampe genommen (das ist so ne Taschenlampe die du auch als Schlagwaffe benutzen kannst) und bin den Hundis gefolgt.

Die Hunde sind nach einigen Minuten wieder ins Haus gegangen und waren wieder ruhig. Ich hab mir einen wieder mit rausgenommen und habe den kompletten Garten abgesucht. Habe mit der Taschenlampe in die Bäume, Büsche ect geleuchtet, keiner (mehr) da. Ich bin dann noch ein bisschen draußen geblieben und habe auch kurz in die Gärten meiner Nachbarn geleuchtet, keiner da. Ich bin also nach 15 Minuten wieder rein gegangen.

Das ist das zweite Mal in dieser Woche dass draußen irgendwer ums Haus läuft!

Was soll ich das nächste Mal machen wenn irgendwer mitten in der Nacht wenn ich ganz alleine bin ums Haus schleicht???

Hätte ich diese Person erwischt, dürfte ich meine Hunde auf die loslassen? Sind ein Rottweiler und ein Großpudel. Hätte es Konsequenzen wenn jemand bei mir einbrechen will und einer der Hunde den beißt?

Haus, Tiere, Hund, Angst, Sicherheit, Polizei, Rechte, Gesetz, Schutz, einbrecher, fremd, Grundstück, Kriminalität, Nacht, Pudel, Rottweiler, unheimlich, Wachhund
Zufahrtsweg EFH - ideelle Teilung - Regenwasserproblem?

Wir wohnen in einem EFH auf einem sogenannten Hammergrundstück. Der 3m breite und ca. 30m lange Zufahrtsweg wird sowohl von uns, als auch von unseren Nachbarn genutzt.

Der Weg wurde idell geteilt, d.h., er gehört zu 50% uns, zu den anderen 50% unseren Nachbarn.

Das Problem: Der Zufahrtsweg ist auf einer Länge von ca. 15m etwa 10cm tiefer als die beiden angrenzenden Grundstücke. Bei Regen sammelt sich auf unserem Weg das Wasser, sodass man den Weg nicht ohne Gummistiefel betreten kann. Besucher, die Post, Paketdienste etc. kommen nicht trockenen Fußes zu unserem Grundstück. Im Winter bildet sich eine gefährliche Eisschicht.

Wir würden den Weg gern um diese 10cm aufschütten, aber unser Nachbarehepaar (Rentner und Frührentner) möchte den Weg nicht verändern. Sie verlassen das Grundstück einmal am Tag mit dem Auto zum Einkaufen, ansonsten würden sie im Zweifelsfall zu den Gummistiefeln greifen. Jede Diskussion ist zwecklos, sie wollen keine Veränderung.

Nun unsere Frage: Was können wir tun? Wir möchten gern, dass unser Grundstück immer zu Fuß erreichbar ist. Insbesondere sehen wir auch die Streupflicht im Winter, die sich auf einer vereisten Fläche schwierig gestaltet. Haben wir eine rechtliche Chance gegenüber unseren Nachbarn (bei dem Eigentumsverhältnis von 50%/50%)?

Falls es sich um Landesrecht handeln sollte, unser Grundstück liegt in Brandenburg.

Recht, Grundstück, Wegerecht
Haus Kredit mit 4 Personen?

Hallo, ich würde gerne wissen, wie der Kauf eines Hauses genau funktioniert. Ich werde bald meine Ausbildung abschließen und gleich fest bei Lufthansa eingestellt. Mein Gehalt wird auch einigermaßen gut ausfallen. Meine Geschwister(20 und 24 Jahre) arbeiten ebenfalls und haben auch einen Festvertrag. Sie bekommen einen Durchschnittsgehalt. Wir würden gerne zusammen ein Haus kaufen, in dem auch meine Tante wohnen würde. Also ein Zweifamilienhaus. Preislich etwa +/-600k Euro.

Ich, meine zwei Geschwister und meine Tante würden das Haus dann gemeinsam abbezahlen. Jeder von uns hat wie gesagt einen festen Job und keine Schufa Probleme oder sonstige Schulden. Meine Tante würde ca. 1/3 (kommt aber auf das Haus/Größe etc. an) zahlen und meine Geschwister und ich dann die restlichen 2/3(da wir den größeren Wohnraum bekommen würden). Also im Monat insgesamt um die 3000 Euro inkl. Nebenkosten etc. aufgeteilt.

Ob wir alle 4 als Eigentümer im Vertrag stehen oder doch nur 2, wäre für uns zweitrangig. Wir haben alle ein gutes Verhältnis zueinander und mit der Bezahlung wird es keine Probleme geben. Das wichtigere wäre nur, ob wir überhaupt einen Kredit bekommen würden mit unserer Situation. Welche Voraussetzungen sind denn nötig, um einen Kredit zu bekommen? Haben wir bessere Chancen, wenn wir zu viert gemeinsam das Haus kaufen oder macht das keinen Unterschied, ob 2 oder 4 Personen? Gibt es überhaupt solche Gemeinschaftskredite, wenn ja, gibt es ein Limit, wie viele Personen da drin stehen dürfen? Was würdet ihr empfehlen, wie es am besten wäre?

Kredit, Haus, Finanzen, Geld, Bank, Finanzierung, Grundstück, Hauskauf, Doppelhaus
Wegerecht - Nachbarn verweigert trotzdem Zufahrt und haben Kameras installiert etc.? Uns jetzt auch noch angezeigt?

Hi, liebe Ratgeber,

wir haben ein Problem mit unseren Nachbarn, was mittlerweile kafkaeske

Auswüchse annimmt. Unser Grundstück ist an einer Hauptstraße nach vorn gelegen.

Den hinteren Teil unseres Grundstückes erreichen wir aber nur über einen

Privatweg. An diesem rückwärtigen Grundstücksteil haben wir ein privates Tor zu

diesem Privatweg. Für diesen Weg haben wir ein im Grundbuch eingetragenes

Wegerecht für Fahrzeuge bis 4 Tonnen.

Nun fanden wir vor ein paar Wochen an unserem Tor ein fremdes

Fahrrad-Schloss vor, was wir kurzerhand entfernten mittels Durchknipsen, da es

uns massiv behinderte - wir mussten da durch und konnten nicht, wer hängt bitte

ein Schloss an ein fremdes Tor??? Woher das Schloss stammt, erfuhren wir erst

Tage später, als wir einen Brief erhielten, dass unsere Nachbarn, denen der Weg

gehört, unser grundbuchamtlich eingetragenes Wegerecht mal eben von sich aus

für nichtig erklärt haben und zudem den Ersatz ihres billigen Fahrrad-Schloss

von unserem Tor einforderten. Auch haben die Nachbarn, um unser Wegerecht zu

behindern, ein abgemeldetes Auto quer auf dem Privat-Weg abgestellt. Gestern

hing wieder ein Schloss an unserem Tor. Wir haben die kurze dünne Kette, mit

der es befestigt war, durchtrennt und das Schloss in Nachbars Garten geworfen -

sichtbar. Nun kam heute die Polizei zu uns, um wegen SACHBESCHÄDIGUNG gegen uns

zu ermitteln, die haben echt eine Anzeige gemacht wegen der Kette (das Schloss

ist ja noch funktionstüchtig) im Wert von laut Nachbar gegenüber der Polizei

2,50€. Außerdem haben die Nachbarn gegen uns schon vor ein paar Tagen eine

Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt, weil wir unser Wegerecht nutzen -

dies ist eine wissentlich falsche Beschuldigung/Anzeige, weil wir den Weg ja

nutzen dürfen laut Grundbuch. Eine Videoaufzeichnung der Nachbarn, die nicht

nur den Weg filmt, sondern auch unser Grundstück, wurde heute zur Auswertung

des Durchschneidens der an unserem Tor angebrachten fremden Kette durch uns der

Polizei vorgeführt, die filmen uns also, was wir bereits wissen, und zeigen das

"Beweis"mittel der Polizei. Bald haben wir einen Termin beim Anwalt,

wollten aber zuvor gern wissen, ob es eine Straftat darstellt, unser Tor gegen

unseren Willen abzuschließen. Immerhin sperren die uns ja rückwärts ein, wir

können unser Winterholz nicht auf das Grundstück transportieren und sind auch

anderweitig massiv eingeschränkt. Auch immer noch durch das absichtlich

quergestellte Auto. Ich kann aber doch auch nicht beim Nachbarn am Tor ein

Schloss anbringen und dann, wenn er dieses entfernt, um auf sein Grundstück zu

kommen, wegen Sachbeschädigung die Polizei rufen. Das mit der Kamera ist eine

andere Geschichte, den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte werden wir ebenso

wie die Behinderung des Wegerechts per Gericht unterbinden lassen.

Was die Nachbarn "reitet", können wir nur vermuten.

LG und Dank für die kommenden Antworten

Film, Recht, einfahrt, Grundstück, Wegerecht, Zaun, eingesperrt, Unterlassungsklage

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