Welcher zaun ist meiner?
Wir haben ein Reihenmittelhaus
Rechts und links ist das Grundstück zu den Nachbarn durch einen Zaun abgeteilt. Aber welche seite des Zauns ist unserer? Gemeinde sagt das es ihnen nichts angeht.
5 Antworten
Der Zaun nebst dessen Unterhaltungsverpflichtung gehört dem Grundstückseigentümer auf dessen Grundstück das Fundament errichtet wurde.
Dann hätte bei der Errichtung einer solchen teilgrenzüberschreitenden Baulichkeit Einigkeit zwischen den Nachbarn hinsichtlich der Errichtung und auch der Unterhaltung getroffen werden müsssn.
Ohen diese Klärung handelt es sich um einen Überbau für den der Hersteller dem davon belasteten Grunstückseigentüerm ein Überbaurente zu zahlen hätte und selbstverständlich auch für die Unterhaltung des Zaunes aufkommen muß.
Nicht ganz falsch aber im vorliegenden Fall wahrscheinlich Humbug. https://de.wikipedia.org/wiki/Einfriedung
... keiner, wer sollte Dir so etwas geschenkt haben?
Wenn es deine Gemeinde nichts angeht: demjenigen, der ihn errichtet hat.
Es gibt Nachbarschaftsgesetze, dort steht tatsächlich die jeweils rechte Seite. Nur die Auskunft hätte dir deine Gemeinde dann hoffentlich bestätigt.
In manchen kommunalen Vorschriften ist die Einfriedung Pflicht, in anderen nur eine Möglichkeit.
Wenn der Zaun auf der Grenze steht, musst du einen neuen so oder so mit dem Nachbarn abstimmen.
Der Zaun gehört dem, der ihn errichtet hat. Steht er genau auf der Grenze und wurde noch vom Bauträger errichtet, dann gehört er Dir und dem jeweiligen Nachbarn gemeinsam. Wie genau das ist, wird nirgends dokumentiert sein. Mit den Nachbarn reden soll helfen.....
Soweit ich weiß, hat man sich inoffiziel geeignet, das du dich auf der rechten Seite des Hauses um den Zaun kümmerst. (Kann auch Links sein.)
...und wenn das Fundament genau auf der Grenze ist?! ;)