Dingliche Haftung - Erklärung?

4 Antworten

Persönliche Haftung = Man haftet persönlich (mit seinem gesamten Vermögen).

Dingliche Haftung = Man haftet mit einem "Ding", also einer Sache, und nicht persönlich.

Das kann z.B. im Grundstücksrecht relevant werden. Bestellst du eine Hypothek für eine Bank am eigenen Grundstück, schließt mit der Bank aber nicht den Darlehensvertrag ab, für den die Hypothek als Sicherheit dient, sondern z.B. nur deine Ehefrau, dann haftet die Ehefrau für das Darlehen persönlich, du aber nur dinglich mit deinem Grundstück. Das Grundstück kann die Bank also notfalls versteigern lassen, wenn das Darlehen nicht gezahlt wird.

die meisten Erklärungen sind schon abgegeben hinsichtlich des möglichen Auseinanderfallens von persönlicher und dinglicher Haftung;

eine weitere Variante:

Grundstücke haften dinglich auch beispielsweise für Erschließungs- und Kanalerstellungskosten; werden z.B. Strassenerschließungskosten erst nach vielen Jahren (aus welchen Gründen auch immer) abgerechnet so haftet das Grundstück auch dann wenn der Eigentümer längst gewechselt hat;

Welche Schule und welcher Zusammenhang, oder gibt es einen konkreten Fall?

Einfach : Ding = Sache, Grundstück = Sache.

Für die Erfüllung eines Anspruchs, zB. das Darlehen für den Hauskauf.

Wenn der Darlehensnehmer die vereinbarten Rate bei der Bank nicht mehr bezahlen kann, kann die Bank über die eingetragene Grundschuld das Haus verwerten. In dem Fall übernimmt das Grundstück die dingliche Haftung.

Jogi123456 
Fragesteller
 19.02.2020, 17:31

Dumme Frage: mit ,,verwerten" meinst du verkaufen?

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kabbes69  19.02.2020, 20:14
@Jogi123456

verwerten = irgendwie zu Geld machen, in der Regel über eine Zwangsversteigerung.

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Das bedeutet, dass ein Grundstück für eine bestimmte Schuld (Forderung) haftet, unabhängig davon wer Eigentümer ist. Will der Eigentümer das Grundstück lastenfrei haben, muss er diese Schuld bezahlen.