Muss ich so was dulden? -Sichtschutzzaun ohne Absprache und Grundstück betreten gebaut?

4 Antworten

Darf er das....

Der darf das. Das Sogenannte Hammerschlags - und Leiterrecht.

Wenn am Objekt eines Nachbarn Arbeiten durch zu führen sind, welche einbetreten der Grundstücke außen herum notwendig machen, ist das gestattet.

In aller Regel sollte dies 14 Tage zuvor in geeigneter Form angekündigt werden, es sei denn, es ist dringender. Wenn das nicht erfolgt ist, ist das jedoch nur ein kleiner Formfehler und führt NICHT zu einer Unrechtmäßigkeit der ganzen Aktion.

Es ist aber das Recht Deines Nachbarn, dies zu tun.

Das ist auch einklagbar und solltest Du es verweigern und durch die Verzögerung entstünden Kosten, wärst Du gar schadensersatzpflichtig.

und ich sehe nicht ein, dass ich ihn dann auf unser Grundstück lasse muss um seinen Sichtschutzzaun zu streichen.

Wirst Du müssen, es ist sein Recht.

Die ganzen Anschlagwinkel, um den Zaun zu festigen wurden von unserer Seite verbaut - das heißt ich muss ihn dann ständig,

Der wird nicht ständig..... und ja, dann darf der rüber.

Was kann ich machen und was für Rechte stehen mir zu!

Du könnest ihn höflich darauf hinweisen, dass Du gerne 14 Tage vor einem betreten darüber informiert werden würdest - mehr nicht.

Legofrank 
Fragesteller
 15.04.2020, 11:42

Wenn das so ist baue ich auch einen Zaun vor seinen -mal sehen was da gemacht wird. Einsteht fest er hat Hausfriedensbruch verursacht weil er auf ein Fremdes Grundstück betreten hat ohne eine Erlaubnis des Nachbar !! Siehe hier steht folgendes:

Grenzbehauungen:

Von Grenzbehauung wird gesprochen, wenn Mauer oder Zäune direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken verläuft. Dabei müssen beide Nachbarn sich einig sein.

Bei der Neuanlage sowie Veränderungen, die die Grenzbehauung betreffen, muss die Zustimmung beider Nachbarn vorliegen.

die Zustimmung war nicht vorhanden.

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feinerle  15.04.2020, 11:56
@Legofrank

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Wenn das so ist baue ich auch einen Zaun vor seinen -mal sehen was da gemacht wird.

Es kommt drauf an, wo der Zaun steht. Er darf einen Zaun auf SEIN Grundstück bauen und dabei Deins betreten.

Du dürftest einen Zaun auf DEIN Grundstück bauen und dabei sein Grundstück betreten.

Nur dummerweise darfst Du auf SEINEM Grundstück hierbei nichts beschädigen. Da dort jedoch schon ein Zaun steht, wird es Dir schwer fallen, VOR SEINEN noch einen zu bauen - das wäre au auf SEINEM Grundstück, das darfst Du natürlich nicht.

Du kannst natürlich vor SEINEN Zaun auf DEINEM Grundstück einen weiteren Zaun zu errichten. Hierzu wird es jedoch nicht helfen, wenn Du das von SEINEM Grundstück aus machst, da durch SEINEN Zaun auf SEINER Seite bereits keinerlei Handlungen mehr in DEINE Richtung möglich sind.

Tja, Pech gehabt, er war erster.

Von Grenzbehauung wird gesprochen, wenn Mauer oder Zäune direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken verläuft. Dabei müssen beide Nachbarn sich einig sein.

Direkt auf der Grenze, wenn der aber nur einen Zentimeter weit auf seinem Grundstück ist, hast Du, solange aus den baulichen Bestimmungen Deines Gebietes diese Anlage erlaubt ist, überhaupt gar nichts zu melden.

Steht der jetzt also direkt auf der Grenze (und damit auch ein klein wenig auf DEINEM Grundstück) könntest Du verlangen, dass der weg kommt. Dann würde es aber auch reichen, wenn der das Ding wenige Zentimeter in seine Richtung versetzt, sodass er gerade so nicht mehr auf der Grenze sitzt.

Dazu würde es jedoch notwendig, dass der nochmal bei Dir übers Grundstück latscht...…. und es würde nichts, aber auch wirklich nichts ändern.

Also, wie wärs, komm runter, trink was und gut. Das Ding steht da und Ende Banane. Und wenn Du ne andere Farbe haben willst, streichs halt anders - aber nur, wenn es direkt auf der Grenze steht.

Und noch was - Du scheinst die Arschgeige auf der anderen Seite sowieso nicht leiden zu können, sonst würdest Du nicht solch einen Terz veranstalten. Also, durch das Zaunding siehst Du den nicht mehr - ist doch gut. Und er hats auch noch komplett bezahlt, dass Du den Depp nicht mehr sehen musst.

Also, ist doch gut gelaufen...…..

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Das sogenannte Hammerschlag- und Leiterrecht gibt dem Nachbarn die Möglickeit Ihr Grundstück in Abstimmung mit Ihnen zu nutzen.

Ggfs. muß dies gerichtlich durchgesetzt oder verwehrt werden.

Sie wären gut beraten, es zunächst beim "Status Quo" zu belassen.

Vielleicht wollen Sie noch auf Jahre hinaus mit dem Nachbarn friedlich nebeneinander wohnen.

Zitat JuraForum:

(1) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten müssen dulden, dass ihr Grundstück einschließlich der baulichen Anlagen zum Zwecke von Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt wird, wenn und soweit

  1. die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können,
  2. die mit der Duldung verbundenen Nachteile oder Belästigungen nicht außer Verhältnis zu dem von dem Berechtigten erstrebten Vorteil stehen,
  3. ausreichende Vorkehrungen zur Minderung der Nachteile und Belästigungen getroffen werden und
  4. das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht.

(2) Das Recht ist so schonend wie möglich auszuüben. Es darf nicht zur Unzeit geltend gemacht werden.

Die Absicht, von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss dem Nachbarn vor der Ausübung angezeigt werden. Die Anzeige hat je nach Bundesland zwischen zwei Wochen und einem Monat vorher zu erfolgen. Untersagt der Nachbar die Ausübung der Betretung und Benutzung seines Grundstücks, darf das Grundstück nicht ohne Weiteres betreten werden. Stattdessen ist eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Entsteht durch die Verzögerung ein Schaden, so ist dieser vom Nachbarn zu ersetzen, wenn die Untersagung rechtswidrig war.

Die Landesgesetze regeln auch, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzungsentschädigung für die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks zu erbringen ist. Wird anläßlich der Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts Nachbareigentum beeinträchtigt, so besteht unter Umständen eine Schadensersatzpflicht.

Hey,

Das ist nicht Strafbar also alles gut solange du 2m Abstand hältst und nur über den Zaun redest ist das okay.!

Ich hoffe ich konnte dir helfen??

Mfg/Lebron12345

Jetzt wird es zu spät sein, Du hättest son Ding vor ihm auf Grenze setzen sollen.

Hammerschlags-/Leiterrecht, nennt sich das Betreten Deines Grundstücks.

Hast Du damals auch bestimmt schon so gekauft, denn das Ding ist uralt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung