Gesetzeslage bei unbefugte Betreten?
So unser Grundstück ist 1,80 hoch eingezäunt mit Sichtschutzzäunen. Der niedrigste Zaun ist über 1,70 also knapp unter 1,80.
Zu einem Nachbar aber hin endet das Carport (Komplett mit Holz vermantelt) dahinter ist nur ein normaler Zaun aber dahinter (direkt dran) eine über 2 meter Hecke. Um da durch zu kommen muss man also Gewalt an fremden Eigentum Anwenden oder ein verdammt guter Hochspringer sein denn diese Hecke ist so dicht das ich meinen arm nicht durch stecken kann.
Normal erfüllt unser Grundstück damit die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Sicherung. Denn es heißt doch den Hund so sicher das man ohne Einwirken von außen nicht rein kommt?
Die einzige Tür ist immer Abgeschlossen aber ein Schild haben wir nicht angebracht.
Man muss um unser hinteres Grundstück zu betreten also ein geschickter Kletterer sein, eine Machete haben und klettern können oder ein Schloss aufbrechen. Allerdings kann man, so groß wie ein Chi, unter der Hecke und Zaun durch schlüpfen.
Wir bekommen bald neue Nachbarn, die fiesen sind weg gezogen^^ Naja und die werden sich mit der Seite wo eben die Hecke ist bestimmt anfreunden. Was okay ist. Aber was wenn die zu Neugierige Kinder haben die nur dummes Zeug im Kopf haben?
PS: ich mag Kinder aber die sind manchmal einfach so
Unser Hund hat nie gebissen und zeigt auch keine Tendenzen dahin aber nehmen wir mal an ein Kind schafft es über den Zaun während ich gerade kurz im Haus bin und unser Hund verbellt/Stellt den, nicht beißen.
Haben wir uns dann gut genug abgesichert? denn um dahin zu kommen muss man schon einbrechen.
Weil einerseits heißt es, ja Einbrecher haben auch rechte, anderseits habe ich auch schon andere Urteile gefunden.
Bin verwirrt habe gerade ständig andere urteile gelesen :(
Ich wüsste nicht was man noch verbessern könnte?
Schild soll ja auch angeblich nichts bringen, habe ich aber auch wieder anders gelesen?
Verwirrt o.O
Ich mein Ansprüche an die Versicherung okay aber könnte man mich dann immer Noch zivil Anzeigen etc?
Oder verfallen die Ansprüche der Versicherung auch wenn alles derart gesichert ist? denn ich habe schon gehört das Versicherungen in Bestimmten Fällen sagen "Selber Schuld"
Hm.
7 Antworten
Hallo,
grundsätzlich bist du immer dran, wenn durch deinen Hund ein Schaden entsteht. Das mit den Schildern ist so eine Sache, es gibt irgendwo im www ein urteil,d ass ein Schild mit der Aufschrift "Vorsichtig bissiger Hund" dich zur vermehrten Aufsicht mahnt, da du ja weißt, dass von deinem Hund eine Gefahr ausgeht.
Was willst du verbessern? Ich meine wie zum Teufel sollen die Kinder auf das Grundstück kommen? Dein Hund hat noch nie gebissen, er hjat auch nie Tendenzen gezeigt, er hat eine BH Prüfung, das Grundstück ist komplett eingezäunt, das Tor verschlossen, der Hund i.d.R. nicht ohne Aufsicht im Garten.
Man kann sich auch wegen allem verrückt machen. Wenn es dir wirklich so sehr auf der Seele brennt, lasse dich bei einem Anwalt beraten, der auf solche Fälle spezialisiert ist. (Dann hast du auch was in der hand, falls etwas passieren sollte).
Naja. Kinder halt. Dumme Ideen haben die viele.
das mit dem Schild und Bissig habe ich auch gelesen deswegen steht auf unserem Schild nur "Warnung vor dem Hunde"
Hat mcih halt jetzt Interessiert weil ich in der Postboten Frage hin gegoogelt habe und immer was anderes fand.
Wenn ich deinen Text richtig deute, habt Ihr einen Hund und Euer Grundstück ist komplett umzäunt...
Einfach gesagt: Wer unangemeldet auf Euer Grundstück kommt und gebissen wird oder sich anders verletzt, hat Pech gehabt. Es hat niemand etwas auf fremden Grundstücken zu suchen, auch Kinder nicht - wenn sie denn alt genug sind.
Schraubt noch ein Schild "Vorsicht vor dem Hund" an die Tür und dann müsste das eigentlich reichen. LG
Aber Schaden tut es doch auch nciht oder?^^
" Ein Schild allein reicht als Absicherung nicht aus. Das Grundstück muss so geschützt sein, dass niemand es betreten kann."
Aus deinem link. Es kann ja niemand betreten es sei denn er wird sehr sehr kreativ und setzt gut Energie rein wie ein Einbrecher?
Laut Gesetz muss/müssen:
- der Hund sichtbar
- der Zaum mindestens 1,70m hoch
- Schilder vor dem Hund warnen
- und das Eingangstor nicht vor außen zu öffnen sein.
Nach Deinem Text erfüllt das Grundstück diese Richtlinien - außer dem Schild. LG
Quelle: mehrere Foren
Supi, Schild liegt hier aber nicht angebracht weil es auch hieß das man dann selber behauptet der sei bissig :( und das wäre auch problematisch dann? Oder eher nicht?
Es muss ja kein "Vorsicht bissiger Hund" - Schild sein. Es gibt auch Schilder auf denen "Hier wache ich" oder ähnliches steht. Somit weist Du darauf hin, dass ein Hund auf dem Grundstück ist ohne zu "sagen", dass er beißt. LG
Warte doch erstmal ab, bis die Neuen da sind und ansprechen.
Solange die Nachbarn frisch sind, sind sie meist umgänglich. ;-)
Jor hoffe ich. Weiß nciht wer die auswählt. Ob ein Makler oder so. Weiß nciht mal ober Verkauf doer Mieter o.O Auch egal^^
Wenn aber die aussuchen kann es sein das sie uns da noch was schlimmeres hin stellt :(
schlimmer geht nciht mehr ....^^
Naja aber mit einem Schild würde ich die doch völlig abschrecken oder?
Obwohl. Man sieht den Hund ja durch die Scheibe von der Haustür......
Schild würde ich nicht machen.
Wenn die eingezogen sind oder beim Renovieren, mal nett vorstellen. Am besten, wenn Du den Hund dabei hast. Nicht jeder lässt sich von anderen beeinflussen. ;-)
Unsere Nachbarn haben uns auch nicht mehr lieb, aber keiner traut sich, meinen Hund auch nur schief anzuschauen.
Mach Dir keinen Kopf über ungelegte Eier.
Jor wir schauen erst mal was da kommt:)
Das Grundstück ist genügend abgesichert. Es sei denn, euer Hund ist schon mehrfach ausgebüchst. Fremde Kinder haben auf eurem Grundstück nichts zu suchen.
"zivil anzeigen" gibt es nicht, daher nein.
ich aknn also nciht zivil auf Schmerzensgeld klagen? Im schlimmen Fall?
Hm. Wenn also jemand rüber klettert trotz aller Sicherungsmaßnahmen und dann, nehmen wir mal an, sie zwickt doch mal, kann ich oder wir verklagt werden?
Ich meine ja. Dein Hund darf stellen aber nicht zwicken/beissen. Mit einem Schild würde man Dir noch unterstellen, dass Du wusstest, dass Dein Hund das tut.
Auf eine Klage wird derjenige aber angesichts der Tatsache, dass du ihn wegen Hausfriedensbruch belangen könntest, tunlichst verzichten.
stimmt nicht!
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/4_warnung_vor_dem_hund.jsp