Gesetzeslage bei unbefugte Betreten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

grundsätzlich bist du immer dran, wenn durch deinen Hund ein Schaden entsteht. Das mit den Schildern ist so eine Sache, es gibt irgendwo im www ein urteil,d ass ein Schild mit der Aufschrift "Vorsichtig bissiger Hund" dich zur vermehrten Aufsicht mahnt, da du ja weißt, dass von deinem Hund eine Gefahr ausgeht.

Was willst du verbessern? Ich meine wie zum Teufel sollen die Kinder auf das Grundstück kommen? Dein Hund hat noch nie gebissen, er hjat auch nie Tendenzen gezeigt, er hat eine BH Prüfung, das Grundstück ist komplett eingezäunt, das Tor verschlossen, der Hund i.d.R. nicht ohne Aufsicht im Garten.

Man kann sich auch wegen allem verrückt machen. Wenn es dir wirklich so sehr auf der Seele brennt, lasse dich bei einem Anwalt beraten, der auf solche Fälle spezialisiert ist. (Dann hast du auch was in der hand, falls etwas passieren sollte).

Rottimaus14 
Fragesteller
 08.01.2015, 19:18

Naja. Kinder halt. Dumme Ideen haben die viele.

das mit dem Schild und Bissig habe ich auch gelesen deswegen steht auf unserem Schild nur "Warnung vor dem Hunde"

Hat mcih halt jetzt Interessiert weil ich in der Postboten Frage hin gegoogelt habe und immer was anderes fand.

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Wenn ich deinen Text richtig deute, habt Ihr einen Hund und Euer Grundstück ist komplett umzäunt...

Einfach gesagt: Wer unangemeldet auf Euer Grundstück kommt und gebissen wird oder sich anders verletzt, hat Pech gehabt. Es hat niemand etwas auf fremden Grundstücken zu suchen, auch Kinder nicht - wenn sie denn alt genug sind.

Schraubt noch ein Schild "Vorsicht vor dem Hund" an die Tür und dann müsste das eigentlich reichen. LG

dogmama  08.01.2015, 18:19
Schraubt noch ein Schild "Vorsicht vor dem Hund" an die Tür und dann müsste das eigentlich reichen

stimmt nicht!

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/geld_recht/4_warnung_vor_dem_hund.jsp

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Rottimaus14 
Fragesteller
 08.01.2015, 18:21
@dogmama

Aber Schaden tut es doch auch nciht oder?^^

" Ein Schild allein reicht als Absicherung nicht aus. Das Grundstück muss so geschützt sein, dass niemand es betreten kann."

Aus deinem link. Es kann ja niemand betreten es sei denn er wird sehr sehr kreativ und setzt gut Energie rein wie ein Einbrecher?

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montana83  08.01.2015, 18:28
@Rottimaus14

Laut Gesetz muss/müssen:

  • der Hund sichtbar
  • der Zaum mindestens 1,70m hoch
  • Schilder vor dem Hund warnen
  • und das Eingangstor nicht vor außen zu öffnen sein.

Nach Deinem Text erfüllt das Grundstück diese Richtlinien - außer dem Schild. LG


Quelle: mehrere Foren

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Rottimaus14 
Fragesteller
 08.01.2015, 18:49
@montana83

Supi, Schild liegt hier aber nicht angebracht weil es auch hieß das man dann selber behauptet der sei bissig :( und das wäre auch problematisch dann? Oder eher nicht?

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montana83  08.01.2015, 21:39
@Rottimaus14

Es muss ja kein "Vorsicht bissiger Hund" - Schild sein. Es gibt auch Schilder auf denen "Hier wache ich" oder ähnliches steht. Somit weist Du darauf hin, dass ein Hund auf dem Grundstück ist ohne zu "sagen", dass er beißt. LG

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Warte doch erstmal ab, bis die Neuen da sind und ansprechen.

Solange die Nachbarn frisch sind, sind sie meist umgänglich. ;-)

Rottimaus14 
Fragesteller
 08.01.2015, 18:19

Jor hoffe ich. Weiß nciht wer die auswählt. Ob ein Makler oder so. Weiß nciht mal ober Verkauf doer Mieter o.O Auch egal^^

Wenn aber die aussuchen kann es sein das sie uns da noch was schlimmeres hin stellt :(

schlimmer geht nciht mehr ....^^

Naja aber mit einem Schild würde ich die doch völlig abschrecken oder?

Obwohl. Man sieht den Hund ja durch die Scheibe von der Haustür......

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wotan0000  08.01.2015, 18:26
@Rottimaus14

Schild würde ich nicht machen.

Wenn die eingezogen sind oder beim Renovieren, mal nett vorstellen. Am besten, wenn Du den Hund dabei hast. Nicht jeder lässt sich von anderen beeinflussen. ;-)

Unsere Nachbarn haben uns auch nicht mehr lieb, aber keiner traut sich, meinen Hund auch nur schief anzuschauen.

Mach Dir keinen Kopf über ungelegte Eier.

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Das Grundstück ist genügend abgesichert. Es sei denn, euer Hund ist schon mehrfach ausgebüchst. Fremde Kinder haben auf eurem Grundstück nichts zu suchen.

"zivil anzeigen" gibt es nicht, daher nein.

Rottimaus14 
Fragesteller
 08.01.2015, 18:16

ich aknn also nciht zivil auf Schmerzensgeld klagen? Im schlimmen Fall?

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Rottimaus14 
Fragesteller
 08.01.2015, 18:20
@BrainBackup

Hm. Wenn also jemand rüber klettert trotz aller Sicherungsmaßnahmen und dann, nehmen wir mal an, sie zwickt doch mal, kann ich oder wir verklagt werden?

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wotan0000  08.01.2015, 18:31
@Rottimaus14

Ich meine ja. Dein Hund darf stellen aber nicht zwicken/beissen. Mit einem Schild würde man Dir noch unterstellen, dass Du wusstest, dass Dein Hund das tut.

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BrainBackup  08.01.2015, 18:43
@Rottimaus14

Auf eine Klage wird derjenige aber angesichts der Tatsache, dass du ihn wegen Hausfriedensbruch belangen könntest, tunlichst verzichten.

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