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Bissiger Hund um Grundstück zu verteidigen

Frage von Steinewerfer Steinewerfer

Hallo darf man sich einen bissigen Hund anschaffen, der ein Grundstück bewacht?? Wenn ja, was passiert bei Verletzung eines Einbrechers? Fallbeispiel: Person A möchte in ein Haus einbrechen und klettert über den Zaun auf das fremde Grundstück. Nun kommt ein wütendet bissiger Hund der natürlich das Grundstück bewachen will und beißt den A brutal ins Bein. A muss sofort ins Krankenhaus und wird behandelt. Kann A den Hundebeitzer verklagen??? Hat der Hundebesitzer irgendwelche Rechtfertigungsgründe? In welchem Gesetz sind Hunde geregelt? gegen welchen Paragraphen hat der Hundebesitzer verstoßen?

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Dem Grunde nach ist der Hundehalter dem Geschädigten durch Hundebisse entstandennr immateriellen Schadens nicht nur als Hundehalter gem. § 833 Satz 1 i.V.m. § 847 Abs. 1 BGB, sondern auch als Verkehrssicherungspflichtiger Grundstückseigentümer gem. § 823 Abs. 1 i.V.m. § 847 Abs. 1 BGB zum Schadenersatz verpflichtet.

    Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fern liegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (vgl. Palandt BGB, 53. Aufl., § 823 Rn 58). Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen. Ein Beklagter, dessen Hund in der Vergangenheit wiederholt Menschen und andere Hunde gebissen hatte, ist seiner Verpflichtung, sein Grundstück so zu sichern, dass dort befugt und auch im Rahmen des Nahe liegenden unbefugt oder unvernünftig zutretende Personen (etwa spielende Kinder) unbeschädigt bleiben, nicht ausreichend nachgekommen und wurde zu Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Der Hund wurde eingeschläfert.

    Selbst einen Einbrecher dürfte der Hund lediglich stellen, aber nicht verletzen!

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    Antwort von Monasophie17 Monasophie17

    Der Halter des Hundes hat sein Hund so aus seinem Grundstück zu halten, dass er niemanden schaden kann.

    Ein Einbrecher, der gebissen wird, hat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld und Klagen hatten immer Erfolg. So ist das deutsche Gesetz. (Das gilt sogar, wenn er im Gartenteich ersäuft oder reinfällt.)

    Ein Hund darf einen Einbrecher stellen, aber weder verletzen noch beißen, nur bellen, mehr nicht.

    Sicher Dein Grundstück besser nach den neusten Standard. Ein Hund der beißt, egal wen, bekommt hohe Auflagen wie Wesentest und u.U. bei Nichtbestehen Maulkorbpflicht! Verstoß dagegen ist eine Straftat, wenn der nicht angelegt wird!

    Übrigens!!! Wichtig! Ein Warnschild am Haus vor einem bissigen Hund ist ein Geständnis, dass Dein Hund gefährlich ist. Belastet Dich noch mehr, entlastet Dich vor Gericht in keinster Weise!!!

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    Antwort von gkyFFM gkyFFM

    Der Hundehalter haftet, weil ein Hund selbst einen Einbrecher nicht beißen darf.

    BGB § 833: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

    Vorsicht bei Warnschildern am Gartenzaun. Das kann man vor Gericht beispielsweise auch so auslegen, daß dem Hundehalter die besonderen Gefahren der Hundehaltung bekannt waren.

    Kommentar von gkyFFM gkyFFMgkyFFM

    Etwas zum Nachlesen und Nachdenken.

    http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-6708.html

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    Antwort von larry2010 larry2010

    soweit ich wiess darf ein hund nur eindringlinge stellen, aber nicht beissen.

    wenn du den hund bissig machts, machts du dich strafbar.

    der eindringling kann dich verklagen und wird recht bekommen. das unbefugte eindringen musst du anzeigen.

    Kommentar von Richie103 Richie103

    vieleicht recht erwähnens wert an der stelle, da hilft dir auch kein "vorsig bissig" schild...

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    Antwort von newcomer newcomer

    Hundebesitzer hat Schwächeanfall und ruft Rettungsdienst. Dieser kann aber wegen bissigen Hund nur sehr spät das Haus betreten. Hundebesitzer stirbt, dem Hund geht es gut!

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    Antwort von hansjurgen75 hansjurgen75

    Also wie ihr schon da ankommt mit den Paragraphen undundund ... da merke ich das ihr eig keine AHNUG habt Ich habe selber im Prv Grundstück Hof 2 Standard Bullterrier und es gab einen Fall an einem Sonntag morgen um 02:00 uhr da ein vermutlicher einbrecher reinspazieren wollte meine Hunde dann ihn angriffen und bellten haben ihn am bein und arm verletzt und es ging vor gericht wohn in Rlp also ich musste kein schmerzgeld zahlen und der Täter ein schadenersatz weil er meinen Hoftür eingebrochen war Also Zitat : an euch besserwisser wenn der Hund die Hunde angeleint sind auf einem Privatem Grundstück so das diese nicht raus können die größe der leine muss halt demensprchen ...dann macht ihr euch nicht Strafbar wenn der Hund eindringlinge verletzt was ich weiß und ihr bestimmt meint das ist aber bei Gewerblich angemeldetem Grundstück Strafbar ;)

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    Antwort von hansjurgen75 hansjurgen75

    also ihr habt aber echt keine AHNUG und redet von gesetzten wohne in Rlp hatte hier schon ma den fall und meine Hunde 2 Standard Bullterrier hatten um 02:00 uhr Sonntag morgen einen Vermutlichen Eindringling am Arm und Knie gebissen er hatte schwere Verletzungen naja dann waren wir vor gericht und ich musste nichts Zahlen weil Ein hund oder mehrere Hunde dürfen einen Beißen um Privatgrundstück zu verteidigen eins kann ich noch sagen wenn das grundstück Gewerblich ist dann dürfen die hunde das nicht und wenn die es machen muss schadenersatz gezahlt werden schmerzgeld und die tage wo die person nich arbeiten kann und und und...

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    RatgeberHelden Antwort von horbach horbach

    Warum willst du einen bissigen Hund? So was gibt es hoffentlich schon lange nicht mehr. Meine Güte, das ist ja rabiat. Es gibt doch Alarmanlagen - da muss man doch ein armes Tier nicht dazu verdammen, bissig zu werden....Denn wer sagt, das dich dein Hund nicht selber mal beisst, wenn er dazu trainiert wurde....

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    Antwort von schaerschweiz schaerschweiz

    In der Schweiz ist es privaten verboten einen Hund als Schutzhund abzurichten - also einen, der beisst, wenn man es ihm befiehlt. Die Vorstellung, dass man einfach einen Hund kaufen und dann in den Garten oder auf das Grundstück lassen könne, wo er jeden Unbefugten beisst, ist ohnehin etwas eigenartig. Damit ein Hund das tut, was er sollte, muss er entsprechend erzogen werden, was eigentlich ein grosser Aufwand ist. Man muss sich auch täglich mit ihm beschäftigen, er braucht einen Minimalgehorsam, Zuneigung, gesundheitliche Kontrollen und Massnahmen etc. etc. Das ist nicht einfach eine Bewachungsmaschine, die ich in den Garten stellen und an den Strom anschliessen kann, damit sie tut was ich von ihr verlange, sondern ein Lebewesen. Ich würde mich also zuerst einmal über die Hundehaltung informieren und dann erledigt sich wahrscheinlich die Idee vom bissigen Hund im Garten von alleine...

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    Antwort von jojo1998fr jojo1998fr

    Ich würde mir keinen bissigen Hund anschaffen, da er dicch ja auch angreifen könnte. Ich würde mir einfach einen Dobermann oder Deutscher Schäferhund welpen kaufen. Diese Rasse ist ziemlich sicher dazu im stande ein Grundsttück zu bewachen und ist trotzdem nicht bissig.

    LG

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Willst Du einen Hund allein auf einen Grundstüch rumlaufen lassen.Mach lieber eine alarmanlage.

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    Antwort von harmonieee harmonieee

    Klar kannst du dir eine hund zur verteitigung deines grundstückes anschaffen. du losstest nur ein schild aufhängen wo "vorsicht bissiger hund" draufsteht. Wenn jemand einbricht und gebissen wird, ist er selbst schuld. ist ja dien Grund und boden. wenn du lustig bis kannst du überall am boden stacheldraht hinmachen. ist ja dien Grundstück

    Kommentar von BlackCloud BlackCloudBlackCloud

    Deine Antwort ist falsch. Der Hundehalter haftet, wenn der Hund nen Einbrecher beißt.

    Kommentar von gkyFFM gkyFFMgkyFFM

    Eben weil bekannt ist, daß sich laut Schild ein bissiger Hund auf dem Grundstück befindet, hätte der Hundehalter besondere Vorkehrungen treffen müssen.

    Kommentar von inicio inicioinicio

    harmonieee, bitte antworte doch nur, wenn du dich auskennst -deine antwort ist faslch. blackcloud hat es richtig gesagt und andere auch!

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    Antwort von TheBookThief TheBookThief

    Er verklagt denjenigen, bei dem er selbst versucht hat einzubrechen, also sogesagt selbst was Strafbares gemacht hat? :D

    Ich denke in Deutschland darf man das nicht und so kann man den Hundebesitzer verklagen, weil der Hund einen körperlich verletzt hat!

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    Antwort von hanco hanco

    Willst Du uns weismachen, dass ein Einbrecher Dich verklagen will, weil der Hund das gemacht hat, was seine Natur ist - nämlich sein Revier bewachen?

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