Darf man den Grünstreifen neben einem fremden Grundstück betreten?


22.01.2021, 11:35

kleine Ergänzung: kennt vielleicht jemand ein Gesetz oder eine Internetseite als Beleg? das würde die Diskussion deutlich einfacher machen

7 Antworten

Ja das hat sie. Der Grünstreifen gehört zum Grundstück. Und es ist egal, ober dieser nur 10m, 1m oder 100m lang / breit, etc. ist. Das ist unbefugtes Betreten des Grundstücks.

Oponn  22.01.2021, 11:29
Der Grünstreifen gehört zum Grundstück.

Woher weißt du das?

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User76836888 
Fragesteller
 22.01.2021, 11:30

Vielen Dank für die Antwort. Gibt es dafür alt einen Beleg? Eine Internetseite/ein Gesetz etc?

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Kannst du nur klären in dem du eine verbindliche Aussage hast, wessen Eigentum der Grünstreifen ist. Der Zaun muss nicht die Grenze sein und - je nach kommunaler Vorschrift- muss ich mein Eigentum auch nicht einzäunen oder als privat kennzeichnen.

Aber auch wenn die Frau kein Eigentum oder Besitzrecht an dem Grünstreifen hat: hat sie das Recht der Meinungsäußerung. Es gibt Menschen, die müssen sich über dieses und jenes aufregen.

Entweder lernt das Kind mit dem Gemecker umzugehen oder es sucht sich einen anderen Weg. Auf der Vernunftebene wird sich die Situation vermutlich nicht regeln lassen.

Frage bei der Gemeine/Stadt nach, wem dieser Bereich gehört.

Wenn die Bewohnerin des Hauses Eigentümerin des Grünstreifens ist, darf sie nach §903 BGB Passanten des Grünstreifens verweisen. Dazu bedarf es keines Schildes. Ein Passant, der mündlich auf die Situation hingewiesen wurde und damit Kenntnis vom Willen der Eigentümerin hat, handelt im Wiederholungsfalle rechtswidrig.

Ist die Bewohnerin nicht Eigentümerin oder vom Eigentümer Bevollmächtigte, haben ihre Aussagen keine Rechtswirkung. Jeder darf dann solange das Grundstück betreten, bis der rechtmäßige Eigentümer seinen Widerwillen durch Beschilderung, Einfriedung, Ansprache oder sonstwie zum Ausdruck gebracht hat.

In wirklichen Leben dürfte es nach Sachlage aber für alle Beteiligten schwierig sein, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Natürlich hat die Bewonerin das Recht zu bestimmen wer ihr Grundstück betraten darf und wer nicht. Solange aber keien sichtbare Grenze vorhanden ist (ein Rasenstein wäre auch eine Grenze), kann sie dagegen nichts machen.