Darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung die Lebensumstände einfach jemand fremden erzählen um mich zu schädigen?

6 Antworten

Bei meinem Kollegen gab es eine Hausdurchsuchung.

Ui..... soll ja vorkommen.

Da die Polizeiwache nur mit 2 Polizisten besetzt ist(Dorfwache).

Und?

Da die beiden Polizisten generell schon etwas gegen meinen Kollegen hatten, freuten diese sich sichtlich auf Richterliche Anordnung die Wohnung meines Kollegen zu betreten und ihn da schon zu schikaniert.

Komisch, immer der, der andere am Mistbauen erwischt ist schuld am Mist, nie der, der ihn macht.....????

Suchten extra bei Wäsche von ihm herum etc.

Du kennst schon die Bedeutung des Wortes "durchsuchen"? Man sucht durch. Und zwar überall, buchstäblich. Dazu gehören auch Wäsche, unter und hinter dem Schrank und der Waschmaschine und auch den Karton mit den Pornos unterm Bett.....

Nun hat mein Kollege heute mit dem Ordnungsamt gesprochen und dort hörte man neben Tür und angeln, das die Polizisten intime Details aus der Wohnung einfach den Leuten vom Ordnungsamt erzählt haben.

Da war jemand vom Ordnungsamt dabei.

Die Polizei ist verpflichtet, bei Abwesenheit des Duchsuchten einen "neutralen Zeugen" der Durchsuchung mit hinzu zu ziehen.

Neutral bedeutet, irgendwer, der nicht Polizist ist. Nachbarn als Beispiel.

Aber das wird nicht gerne gesehen, da ja dann die direkten Nachbarn dabei sind und alles sehen. Also wird jemand aus einer anderen Behörde gerne genommen, oftmals vom Ordnungsamt, Bürgermeisteramt, Meldebehörde, etc.

Und wenn da jemand dabei war vom Ordnungsamt, dann quatschen die dort untereinander drüber. Was erwartest Du? Quatscht Du unter Kollegen nicht?

Dürfen die Polizisten dies ?

Die müssen das sogar.

Ist das eine Straftat?

Nein.

Was kann mein Kollege nun tun?

In Zukunft sauber bleiben.

Sie haben einer anderen Dienststelle, die ebenfalls mal in die Wohnung gelangen könnte, wichtige Informationen mitgeteilt.

Bei der Durchsuchung waren hoffentlich Durchsuchungszeugen anwesend?

Dass die Beamten den Kollegen vom Ordnungsamt von den lebensumständen erzählen halte ich für weniger problematisch, das kann je nach Einzelfall aber durchaus rechtswidrig gewesen sein.
Lässt sich aber wohl eher schlecht nachweisen.

Wenn die polizei sich nicht an Vorschriften hält, dann wäre es wohl ratsam, ein Protokoll anzufertigen (dieses selbst und von zeugen unterschreiben zu lassen, die unter anderem das Datum bezeugen) und einen Anwalt aufzusuchen.

Aus welchem Grund hat die Hausdurchsuchung überhaupt stattgefunden? Was ist bei einer Hausdurchsuchung nicht erlaubt?

Die Zwangsmaßnahme muss verhältnismäßig zum Tatvorwurf sein – sollten Sie eine rote Ampel überfahren haben, ist eine Hausdurchsuchung nicht zulässig. Bei begründetem Verdacht auf Straftaten ist es der Polizei jedoch durchaus erlaubt, Ihre Wohnräume zu durchsuchen.

Folgende Straftaten würden beispielsweise eine Hausdurchsuchung rechtfertigen:

  • Mord oder Totschlag oder eine Mitwirkung daran
  • Menschenhandel oder Freiheitsberaubung
  • Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischem Material
  • Besitz von oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
  • Diebstahl oder Hehlerei

https://www.ra-grassmann-muenchen.de/hausdurchsuchung/#:~:text=Die%20Durchsuchung%20darf%20nur%20bei,Beweismittel%20nicht%20mehr%20aufgefunden%20wird.

Du schreibst:

Nun hat mein Kollege heute mit dem Ordnungsamt gesprochen und dort hörte man neben Tür und angeln, das die Polizisten intime Details aus der Wohnung einfach den Leuten vom Ordnungsamt erzählt haben.

Leider ist auch diese Aussage sehr allgemein formuliert.

Um welche intimen Details soll es denn gehen gehen?

Über das Ergebnis der richterlich angeordneten Hausdurchsuchung sagst du nichts. Soll das heißen, dass die Polizei nichts gefunden hat?

Im Bezug auf die oben genannten Straftaten, die eine Hausdurchsuchung rechtfertigen, spielt das mögliche Geschwätz der Beamten gegenüber dem Ordnungsamt, doch wohl eher eine untergeordnete Rolle oder?

Für mich ist der beschriebene Sachverhalt jedenfalls nicht nachvollziehbar.

Relevante Informationen, die der Gefahrenabwehr dienen, dürfen in einezlfällen seitens der Polizei weitergetragen werden. Dass das ein oder andere kleine Deteil durchsickert, lässt sich nie ganz verhindern.

Sollte dein Kollege schwierigkeiten bekommen, weil z.B. seine Freundin so von Sachen erfährt, die sie dazu bewegt sich deshalb von ihm zu trennen, hat dein Kollege Anspruch auf Schadensersatz.

Natürlich kann die Poliezei die Freundin nicht wieder bringen oder eine neue besorgen, aber ein Schadensersatz ist drin.

lg, Anna