Aussage gegen aussage! (Polizist)?
Wir habe bei der aral Tankstelle auf einem Parkplatz geparkt gegen 21 uhr. Es war ziemlich dunkel. Nach ca. 5 min nach dem wir geparkt haben und ausgestiegen sind vom Auto , ist ein schwarzer Mercedes von ziemlich weit weg hergefahren und hat hinter uns geparkt. Zwei Beamte sind aus einem Zivilauto ausgestiegen und meinten äFührerschein und Fahrzeugpapiere bitte“. Daraufhin gab mein Kollege den Führerschein und der andere Kollege gab das Fahrzeugschein. Die Polizei fragte danach wer gefahren ist. Mein Kollege der am Anfang den Führerschein gegeben hat sagte er selber ist gefahren. Danach fragten sie, ob der andere Kollege auch ein Führerschein hat und er sagte nein hat er nicht. Einer von den Beamten meinte er hätte genau den Kollegen ohne Führerschein beim fahren gesehen obwohl es Stock dunkel war. Der andere Beamte aber sah nichts sagte er. Das ganze ist jetzt zu einem Strafverfahren gelandet, obwohl der eine nicht gefahren ist.
Was kann jetzt passieren, obwohl der Kollege zuwilligt und sagt „ich bin gefahren“.
denn es heisst ja das die Aussage eines Polizisten, wie 7 Zeugen zählt.
ich bitte um genauen Rat.
4 Antworten
Hier hilft kein Rat. Du kannst Widerspruch gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft einlegen und hoffen, dass deinem Widerspruch statt gegeben wird.
Dass die Aussage eines Polizisten mit 7 Zeugenaussagen gleichzusetzen ist, ist gesetzlich nirgends geregelt.
Polizisten und Ordnunghüter vom Ordnungsamt sind genau aus dem Grund immer zu zweit auf Streife, weil dann zwei Zeugenaussagen der Beamten gegen die eine Zeugenaussage des Beschuldigten entgegenstehen. Dass ein Polizist seinem Kollegen in den Rücken gefallen ist und behauptet hat, dass er nichts gesehen hat, kann aufgrund dieses Prinzips daher nicht stimmen. Hier hilft auch kein Anwalt.
denn es heisst ja das die Aussage eines Polizisten, wie 7 Zeugen zählt
Das ist Unsinn! Bei Gericht werden keine Stimmen ausgezaehlt. Vielmehr kommt es auf die Schluessigkeit und die Glaubwuerdigkeit der jeweiligen Aussage an. Darueber befindet das Gericht.
Grundsaetzlich kann der Aussage eines Polizisten aber eine hoehere Glaubwuerdigkeit zugebilligt werden als der eines mit dem Beschuldigten befreundeten Zeugen. Schliesslich haette der Polizist kein Interesse an einer falschen Beschuldigung, der befreundete Zeuge kann ein solches aber sehr wohl haben.
Naja, ein Polizist kann schon erkennen, wer links und wer rechts aussteigt. Und wenn einer ein großer Dicker ist und der andere klein und schmächtig, dann kann man das auch im Dunkeln unterscheiden.
Vor allem - welchen Grund sollten die Polizisten haben, hier zu lügen? Welchen Vorteil hätte das für sie?
Diskutier das nicht mit mir - ich entscheide nicht darüber...
Suche einen Rechtsanwalt auf!
Kennt jemand einen sehr sehr guten Rechtsanwalt (nähe Stuttgart), der jemanden da rausbringen kann.
Aber wenn man in einem Parkplatz reinfährt und die Beamten erst nach 10 Minuten kommen und man schon draußen steht und das Auto staubsaugt, warum sollte ein Kollege es auf sich nehmen wenn er sowieso sein Führerschein verliert. Und ausserdem war es richtig dunkel, die Beamten sind von 50 Metern zu uns gefahren und beide Kollegen sahen exakt gleich aus (schwarze Jacke, gleich groß).
Die haben nicht erwähnt wer ausgestiegen ist, sondern nur mit dem Finger gezeigt, dass er das war.
Und am Anfang fragten die nach Führerschein und der eine Kollege der gefahren ist, hat direkt drauf reagiert, weil er ja gefahren ist.