Grünstück Einfahrt zu Tief. Wer übernimmt die Kosten?
Hallo. Vor 2 Jahren habe ich mein Hof gepflastert. Damals war die Straße von der Siedlung noch nicht gemacht. Es hieß früher es kommt ca. 15 cm noch drauf und daran könnten wir uns richten die Höhe zu nehmen um zu Pflastern. Also habe ich 20cm gemacht. Ich bin mit meinem Grundstück an einer Seite zu hoch also müsste ich eine Mauer aus L-Steinen ca. 25m lang machen. Nun ist es so gekommen das meine Auffahrt auf dem Hof drauf 9 cm tiefer geworden ist obwohl ich mich richtig an die Höhe dran gehalten habe. Jetzt ist es so dass mein Auffahrt 9 cm erhöht werden muss mit den L-Steinen zusammen. Welche schon lange unter der Erde mit Beton sind. Meine Frage ist: Wer muss das jetzt beheben? Die Straßenbauer oder Ich? Es ist ja eigentlich nicht meine Schuld. Hat jemand Erfahrung?
9 Antworten
Das ist schon ein großer unterschied. Bist du dir sicher dass du die richtige höhe genommen hast als du den Hof gepflastert hast? Bei uns sagt die Stadt man soll immer von der Gullideckel höhe messen? Aber am besten mal zur stadt gehen und nachfragen.
Ja ich bin mir sicher. Unsere Gemeinde juckt das nicht. Ist nicht deren Problem so zusagen.
Es hieß früher es kommt ca. 15 cm noch drauf und daran könnten wir uns richten die Höhe zu nehmen um zu Pflastern
DAS hast bestimmt nicht schriftlich; wird an dir hängen bleiben. im Vorfeld kann dir keiner die absolute Höhe nennen. ca ist eine wage Aussage, kann auch mehr sein.
Ich würde, da ich das deutsche Kommunalrecht und die Praxis gut kenne, sagen, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst. Der Bürger zieht dabei immer den Kürzeren. Wer hat die Aussage getätigt und vor welchen Zeugen? Wenn es einer der Arbeiter war, dann hat das null Relevanz. Diese Personen sind gar nicht auskunftsberechtigt bzw. deren Aussage ist nicht rechtsverbindlich , da man davon ausgehen muss, dass ein Arbeiter nie den gesamten Bauplan der Zukunft im Kopf hat und auch nicht kennen muss. Er Arbeitet als Angestellter mehr oder weniger von einer Woche zur anderen, bekommt die Arbeitsanweisungen vom Chef oder Vorarbeiter. Wann immer man Auskünfte einholt, muss man sich immer vergewissern, dass die Person, die gefragt wird, kompetent genug ist.
Eine sichere rechtliche Aussage kann ich dir nicht geben. Aber bei uns im Wohngebiet wurden vor knapp zehn Jahren die Straße neu gemacht, da mussten alle Grundstücksbesitzer ihre Einfahrten selbst an die neue Höhe der Straße anpassen – in zwei besonders krassen Fällen ist die Einfahrt jetzt so steil, dass die Garage gar nicht mehr befahrbar ist und nur noch als Abstellmöglichkeit genutzt werden kann…
Vor 2 Jahren habe ich mein Hof gepflastert. Damals war die Straße von der Siedlung noch nicht gemacht.
Und genau deswegen ist jeder Einspruch hinterher sinnlos. Da muss man als Anlieger einfach warten, bis die Höhenkote festliegt, an der man sich orientieren muss. Der öffentliche Verkehrsweg muss gerade nicht an das Niveau privater Zuwege angepast werden, das obliegt umgekehrt den Anliegern.
Wer muss das jetzt beheben? Die Straßenbauer oder Ich?
Du natürlich. Die Straße richtet sich nicht nach den Befindlichkeiten der Anlieger. Pech gehabt, da hättest du einfach abwarten sollen.