Drogenscreening für Führerschein wegen 2. Mal mit cannabis erwischt?

Hallo!

Zu meinem Problem: Letzte Woche klingelte um 7 Uhr die Polizei bei mir mit einem Durchsuchungsbefehl aufgrund von verdacht auf BtM Handel. Die Beamten durchsuchten mein Zimmer ich hatte kein Problem damit da ich wie ich dachte keine Drogen im Haus hatte! Nach 10 min fanden die Polizisten in einer Winterjacke 0.2 g Cannabis, nun meinte die Polizistin das ich nun ein Drogenscreening durchführen muss, da ich ja zum 2. Mal nun erwischt worden bin( das erste mal mit 3g im März 2019). Nun meine Frage stimmt das so ich konsumiere nun seit ca 2 wochen nicht mehr und davor auch nur wenn ich nicht fahren musste da ich der Meinung bin Drogen gehören nicht in den Straßenverkehr.

Werde ich jetzt trotzdem zu einem Drogenscreening vorgeladen und wenn dieses Positiv ist verliere ich dann meine fahrerlaubnis? Ich kann das nicht Nachvollziehen da ich wie gesagt der Meinung bin drogen gehören nicht in den straßenverkehr und niemals unter Cannabis einfluss gefahren wäre.

Ich mein wenn man einem den Füherschein wegnehmen kann obwohl man nicht gefahren ist, wohne ich im falschen Land. Bei harten Drogen verstehe ich es da diese Langzeitfolgen haben aber Cannabis zählt ja zu den weichen Drogen.

Wenn sich jemand damit auskennt oder erfahrung hat bitte ich um Hilfe!

(Entschuldigung für Rechtschreib und Formfehler !)

Mdg

Polizei, Recht, Anwalt, Führerschein, Drogen, Cannabis
Kann man sich vor Gericht selbst vertreten im Zivilrecht?

Hallo

mir steht in den nächsten Monaten eine Gerichtsverhandlung bevor, es geht darum dass ich so einem Idioten mit dem ich einmal eine Affäre hatte vor einiger Zeit mal 300 Euro geliehen habe und diese nicht wiederbekam. (Und ja das war der der einmal bei einem Bierzelt jemanden zu Tode prügeln wollte.)

Ich habe ihn ein paar mal erinnert aber er ignorierte mich immer oder schrieb etwas freches zurück.

Vor ein paar Wochen schrieb ich ihm dann:

"Hallo NAME HERDENKEN

ich forderte dich auf den Betrag in Höhe von 300 Euro binnen 2 Wochen zu begleichen, andernfalls werden wir uns in naher Zukunft vor Gericht sehen.

Du tätest uns beiden einen Gefallen bei der Zahlung keine Probleme zu machen, aber wenn du möchtest helfe ich dir gerne dabei dir deine Zukunft zu verhauen.

Ich gewinne nichts dadurch, aber ich richte mich ganz nach dir."

Wie erwartet kam kein Cent sondern statt dessen lediglich ein paar besoffene Morddrohungen.

Ich schrieb nochmal dass er ja selbst entscheiden kann ob er freiwillig zahlt oder gerne tausende Euro zahlt. Er schrieb dann zurück dass er wenn ich ihn verklage sich vor Gericht schon irgendwie heraus redet und einfach sagt dass er das schon vor Wochen überwiesen hat und er mir dann noch alles mögliche anhängt.

Jetzt habe ich mal diesen Mahnbescheid da beantragt.

Ich weiß jetzt nicht ob er da Widerspruch einlegt oder nicht, ausschließen würde ich es aber nicht. (Vertrag ist da, Chatverläufe habe ich auch als Beweise und die Transaktionshistorie auch noch immer von daher kein Problem)

Allerdings möchte ich jetzt nicht 2000€ für einen Anwalt ausgeben, könnte ich mir zwar problemlos leisten und diese Kosten nachdem ich gewonnen habe auch an ihn abzugeben wäre zwar eine tolle Sache, aber es ist mir dann doch zu lästig irgendwie, die immens teure Gerichtsverhandlung muss er ja so oder so zahlen, da werden die für ihn entstehenden Kosten schon nicht zu kurz kommen.

Zahlen könnte er schon, wenn auch nicht allzu schnell, ich weiß nicht genau wo er arbeitet aber er war einmal beim Militär wo er wegen Unfähigkeit rausflog und jetzt ist er soweit ich weiß Hilfsarbeiter in der Gastronomie. Dort verdient man netto so ca 1400€ glaube ich.

Er besitzt ein Auto welches ein paar tausend Euro wert ist, könnte man sicher pfänden lassen, da er keinen Führerschein mehr besitzt ist er ohnehin nicht darauf angewiesen.

Kann man da einfach selbst zum Gericht hinfahren und sich selbst vertreten?

Oder muss man da einen Anwalt hinzuziehen?

lg Lisa

Geld, Schulden, Recht, Anwalt, Gericht, Gerichtsverhandlung, Pfändung, Zivilrecht
Vollmacht entziehen, wie funktioniert das? - Bevollmächtigter handelt unmenschlich?

Hallo,

Folgende Situation:

Eine 91 jährige Frau hat bis auf einen Neffen keine Verwandten. Diesem Neffen hat sie vor Jahren eine Vollmacht erteilt (welche Art von Vollmacht es genau ist kann ich nicht sagen, da ich es nicht weis).

Die Frau wohnt Zuhause und ist beim Essen, Waschen und bei der Toilette auf Hilfe angewiesen. Der Bevollmächtigte hat ihr über eine Agentur polnische Pflegekräfte organisiert, die jeweils für 2 Monate bei ihr im Haus wohnen und danach wieder wechseln.

Nun ist es leider so, dass die Pflegekräfte ihre Arbeit sehr schlecht machen, fängt an bei sie waschen sie nicht, lassen Sie nachts regelmäßig ins Bett machen und reinigen es nicht, bestehlen die Frau, beschimpfen sie, sperren sie oft in ihr Schlafzimmer ein usw. Trifft nicht auf alle zu, jedoch leider auf die meisten von ihnen.

Für diese Agentur zahlt der Bevollmächtigte monatlich etwa 4000€.

Gegenüber des Bevollmächtigten verhalten sich die polnischen Pflegekräfte natürlich sehr nett und zuvorkommend.

Die Frau selber hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Bevollmächtigten, dieser verwaltet ihr gesamtes Geld und das obwohl die Frau geistlich noch sehr fit ist.

Das geht sogar soweit, dass ihre Spülmaschine kaputt ist und sich keine neue kaufen darf, Ihre elektronische Zahnbürste ist defekt und sie bekommt wieder nichts von ihrem Geld, würde vielleicht ab und zu mal Kuchen essen gehen, darf sie aber nicht usw...

Der Bevollmächtigte gibt der Agentur monatlich Geld die dann für die Dame alle Einkäufe tätigen und den Rest offensichtlich behalten.

Das Verhältnis zwischen der Frau und dem Bevollmächtigten ist mittlerweile sehr schlecht, der Bevollmächtigte spekuliert auf ein schnelles Erbe, der Frau fehlen die nötigsten Materialien und eine richtige Pflege.

Ich bin nicht mit ihr Verwandt, kenne sie aber über meine bereits verstorbene Oma seit etwa 15 Jahren und möchte ihr helfen in ein betreutes Wohnheim zu kommen, Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass die Frau wieder selbst bestimmen darf. Ihr Bevollmächtigter möchte dieses Vorhaben nicht unterstützen und beharrt auf diese Agentur.

Nun die Frage, ist es möglich so jemandem die Vollmacht zu entziehen, da er in keinster Weise im Sinne der Frau handelt?

Kennt jemand Anlaufstellen wo man sich dafür professionelle Hilfe suchen kann?

Dank!

Pflege, Kirche, Altersheim, Anwalt, Agentur, Rechtslage, Vollmacht
Ein Leben ohne Schulden?

Guten Tag liebe Community,

vor 6 Jahren, war ich mit 3 Kollegen Feiern, Wir haben einiges getrunken und waren ordentlich "Betrunken" Als wir Nachts von der Disco heim liefen, kam einer von der Gruppe auf die Idee ein Altes Firmengebäude was fast Leerstehend ist zu bekunden (Kaputte Fenster), Als wir Innen drin waren, fand der eine Flasche mit brennbarem Inhalt.. er kippe es auf dem Boden und zündete es an!

Wir rannten raus und haben uns aus dem Acker gemacht, Knapp 2 Minuten später Hörten wir die Feuer... Es wurde zum glück keiner verletz, doch das Gebäude hat sich in der Statik verzogen.. 3 Jahre später kam das ganze erst durch dieKriminalpolizei heraus.. wir mussten als Mittäter jeweils 2 jahre und 10 Monate in die JSA.

Ich wurde wegen Guter Führung auf Halbstrafe mit Bewährung vor ca. 1,5 Jahren Entlassen. Jetzt kam Post von der Versicherung des Betroffenen. sie verlangen 900.000.00 € haben.... Logisch ist das nicht Zahlbar.. und das die anderen Mittäter sich ins ausland und auf Har4 eingestellt haben ist auch überflüssig zu erwähnen.. Ich bin der einzige der Arbeiten geht, gibt es denn keine Möglichkeit da raus zu kommen? Privatinsolvenz ist ausgeschlossen zurecht, da die Schulden Straftatbedingt entstanden. Was bleibt mir übrig ?

Kugel geben ?

Unnötige Kommentare wie selber schuld oder oder oder könnt ihr euch sparen, Investiert die Zeit lieber in eure Familie habt ihr mehr davon.

Finanzen, Geld, Schulden, Recht, Anwalt, Jurist, Straftat
Was bedeutet der Paragraph 154 Abs. 1 StPO?

Hallo, ich hab meinen Ex wegen sehr viele Dingen angezeigt. Unter anderen hat er mir in Stuttgart am Hauptbahnhof die Nase gebrochen. (Laut Polizei Körperverletzung und Freiheitsberaubung, weil er mich auch auf den Boden drückte + jede Menge Zeugen konnten es bestätigen konnten). Zwei Monate später hat er mich geschlagen (Körperverletzung welche anscheinend nicht verfolgt wird) Und ca 1 1/2 Monate später vergewaltigt, einen Tag nach der Vernehmung wegen der Vergewaltigung ging er auf unser Baby, meine Großeltern und mich los im Auto als er und sah. Er hat das Baby aus den Armen meiner Oma reißen wollen und meinen Opa gewürgt und geschlagen. Alle trugen Verletzungen davon. Wir lagen auch eine Woche in der Kinderklinik. (Laut Polizei Schwere Körperverletzung) Er saß schonmal im Gefängnis wegen Sexueller Nötigung 1 Jahr und 3 Jahre auf Bewährung. Die Bewährung wurde verlängert weil er seine Ex Freundin geschlagen hat. Ich hätte vor 2 Monaten eine Verhandlung mit ihm wegen der gebrochenen Nase gehabt, aber leider keine Post mit der Ladung bekommen. Sollte das nicht eigentlich wiederholt werden und kann es sein, dass er dort seine Strafe bekommen hat? Wird beim Rest nicht mehr ermittelt? Und was heißt Strafe oder Maßregel? Nun weiß ich aber nicht wegen was dieser Brief vom Oberstaatsanwalt kam und was er bedeuten soll.

im Brief steht ganz genau:

in dem dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 14.9.2019 folgende Entscheidung getroffen: Von der Verfolgung wird gemäß Paragraph 154 Abs. 1 StPO abgesehen.

Gründe: Gegen den Beschuldigten wurde wegen einer anderen Tat eine Strafe ausgesprochen. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.

danke.

Recht, Anwalt, Strafverfahren
Geld von der Fahrschule zurückbekommen?

Hallo,

ich habe mich vor ca. 1 Jahr in der Fahrschule angemeldet. Also dieses Blaue (?) Blatt Vorort ausgefüllt welchen Führerschein ich machen möchte, wo ich wohne usw. Paar Tage später habe ich Post bekommen. Eine Rechnung von 250€ und 2 Verträge. (Den einen sollte ich Unterschreiben und zurückschicken) Ich sollte das Geld bis zu einem bestimmten Datum überweisen, also habe ich dies getan. Den Vertrag habe ich vergessen zu Unterschreiben und er lag bei mir im Schrank rum. Zwischenzeitlich hatte ich meinen Unfall (Knie) und bin Umgezogen (100km) . Vor 2 Monaten war meine Mutter in der Fahrschule und hat gefragt ob ich doch mein Geld zurückbekommen könne, da ich dort nie eine Theoriestunde gemacht habe und auch den Vertrag nicht zurückgeschickt habe. Daraufhin verneinte der Fahrschullehrer und meinte ‚Ich könnte ja hier Theorie machen und bei einer Fahrschule Vorort Fahrstunden, (müsste mich dann umschreiben lassen und das kostet ca. 100€) Es würde mich aber jedes mal 25€ hin und zurück kosten mit dem Zug.

Leider weiss ich jetzt nicht was ich machen soll, da 250€ eine Menge Geld sind und ich sie ihm nicht schenken möchte.

Ich habe noch beide Verträge, eine Quittung von der Überweisung und das Blatt auf dem Stand ich soll bis X.X.XXXX überweisen. (Ich habe nur so schnell überwiesen, weil ich das als ‚Frist sah,)

Ps. Manche antworten hier sind nicht wirklich hilfreich und wenn schon 2 Personen geschrieben haben, dass ich mein Geld nicht bekomme, muss es nicht nich eine dritte, vierte usw tun. Ich werde der Fahrschule sicherlich keine 250€ ‚schenken‘. Ich habe die Chance 4/5 zurück zu bekommen. Update kommt.

Geld, Recht, Anwalt, Führerschein, Fahrschule
Anzeige wegen Nachstellung strafe?

Ich habe gestern einen Brief von der Polizei bekommen. Ich werde vorgeladen weil man mich wegen Nachstellung angezeigt hatte.

Nun das hat mich ziemlich geschockt und weiß auch nicht wie dies zustande kam. Weiß nicht mal wer mich da angezeigt hatte.

Ich hab zwar eine Vermutung zumindest kommt nur diese in Frage.

Meine ex, (hatte mich schon desöfteren unnötig angezeigt) sie leidet leider unter Borderline und hat so bedauerlicherweise eine verzerrte Wahrnehmung. Wir hatten so um den Zeitraum kurz Kontakt. Bzw sie hat mich auf WhatsApp entblockt und haben geschrieben.

Habe ihr extra gesagt, dass sie mir sagen soll wenn sie keinen Kontakt mit mir haben möchte. Nun ja, sie betreibt Ghosting, selten schreibe ich sie mal an (zb wenn ich ne DVD von ihr gefunden habe)

Sie liest es gar nicht und wenn schreibt sie nicht.

Wenn sie keinen Kontakt will (den wir eh so gut wie gar nicht haben) hätte sie es mir einfach sagen können. blockiert tut sie mich auch nicht mal.

Aber wie gesagt mehr wüsste ich nicht wie diese Anzeige zustande käme. 

Ich bin in einer Ausbildung, verdiene nicht viel Geld und habe noch Schulden abzuarbeiten. Ich kann mir sowas gar nicht leisten.

Nun meine Frage ist diese, was habe ich zu befürchten wenn es um die versuchten Kontaktaufnahmen (die selten sind) geht und durchkommt? 

Welche Strafe kann ich erwarten? 

Polizei, Recht, Anwalt, Anzeige, Jura, Strafrecht, Nachstellung

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