SEG-Einsatz während Schulzeit?

5 Antworten

Ohne es "kompliziert" zu machen, du bist volljährig und ein freier Mensch, niemand darf dich gegen deinen Willen in der Schule festhalten. Wenn du also zu Einsätzen gehen möchtest dann kannst du dies tun, für schulische Konsequenzen bist du dann allerdings auch selber verantwortlich. Solltest du den Unterricht zu oft wegen Einsätzen verlassen, dann wird das mit Sicherheit in deinem Zeugnis vermerkt, bei ein oder zwei Einsätzen im Schuljahr wirst du vielleicht zum Gespräch mit der Schulleitung gebeten aber größere Auswirkungen auf die Schule dürfte das nicht haben. Wenn möglich solltest du das aber vorab mit der Schulleitung besprechen und im Einsatzfall auf jeden Fall immer einen Lehrer informieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

darfst du mit Entschuldigung

Hey, ich denke das du dass mit deiner Schulleitung Abklären musst, ich aber denke das sich das schwer gestalltet. In der Schule Einsatzbereitschaft herzustellen heißt ja das du auch in Klausuren einfach gehen musst, also völlig unabhängig und das bist du meines achtens in der Schule nicht.

Schulzeit sollte vor Ehrenamts Zeit kommen.

Hoffe konnte dir bischen helfen.Schönen Abend dir noch

Du kannst hier die Feuerwehr nicht mit der DLRG vergleichen. Beide beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.

Für die Feuerwehr ist es das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes. In dem ist die Freistellung geregelt. Das ist unterschiedlich geregelt aber für Schüler gibt es in aller Regel keine gesetzliche Grundlage für eine Freistellung.

In deinem Fall kämen eher das Katastrophenschutzrecht bzw. das Rettungsdienstgesetz deines Bundeslandes zu tragen. Im Kat-Fall, dazu muss der aber erst mal ausgerufen werden sehe ich eine Möglichkeit der Freistellung. Rettungsdienst musst du selbst mal schauen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Also bei uns gibts die Ansage vom Kommandanten. Schüler sollen während dem Unterricht nicht mit, einzige Ausnahme ist bei einer Nachalarmierung, weil weitere Kräfte unserer Wehr benötigt werden. Das gleiche gilt auch für nächtliche Einsätze, wenn es dadurch zu Konflikten mit den Schulzeiten kommen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung