SEG-Einsatz während Schulzeit?
Hallo, ich bin 18 Jahre und Wasserretter in der BRK-Wasserwacht. Da ich bald in unsere SEG Wasserrettung (SEG = Schnelleinsatzgruppe) eintreten werde und noch Schüler bin habe ich folgende Frage. Ich besuche die 12. Jahrgangsstufe einer FOS in Bayern, dies ist eine freiwillige Schule zum erreichen des Abiturs. Gibt es eine (gesetzliche) Regelung ob ich, falls während der Schulzeit ein Einsatz ist, den Unterricht verlassen darf, oder ist das immer individuell von der Schulleitung abhängig? Hat jemand aus ähnlichen Organisationen wie DLRG, Feuerwehr, Bereitschaften Erfahrungen damit?
5 Antworten
Ohne es "kompliziert" zu machen, du bist volljährig und ein freier Mensch, niemand darf dich gegen deinen Willen in der Schule festhalten. Wenn du also zu Einsätzen gehen möchtest dann kannst du dies tun, für schulische Konsequenzen bist du dann allerdings auch selber verantwortlich. Solltest du den Unterricht zu oft wegen Einsätzen verlassen, dann wird das mit Sicherheit in deinem Zeugnis vermerkt, bei ein oder zwei Einsätzen im Schuljahr wirst du vielleicht zum Gespräch mit der Schulleitung gebeten aber größere Auswirkungen auf die Schule dürfte das nicht haben. Wenn möglich solltest du das aber vorab mit der Schulleitung besprechen und im Einsatzfall auf jeden Fall immer einen Lehrer informieren.
darfst du mit Entschuldigung
Hey, ich denke das du dass mit deiner Schulleitung Abklären musst, ich aber denke das sich das schwer gestalltet. In der Schule Einsatzbereitschaft herzustellen heißt ja das du auch in Klausuren einfach gehen musst, also völlig unabhängig und das bist du meines achtens in der Schule nicht.
Schulzeit sollte vor Ehrenamts Zeit kommen.
Hoffe konnte dir bischen helfen.Schönen Abend dir noch
Du kannst hier die Feuerwehr nicht mit der DLRG vergleichen. Beide beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.
Für die Feuerwehr ist es das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes. In dem ist die Freistellung geregelt. Das ist unterschiedlich geregelt aber für Schüler gibt es in aller Regel keine gesetzliche Grundlage für eine Freistellung.
In deinem Fall kämen eher das Katastrophenschutzrecht bzw. das Rettungsdienstgesetz deines Bundeslandes zu tragen. Im Kat-Fall, dazu muss der aber erst mal ausgerufen werden sehe ich eine Möglichkeit der Freistellung. Rettungsdienst musst du selbst mal schauen.
Also bei uns gibts die Ansage vom Kommandanten. Schüler sollen während dem Unterricht nicht mit, einzige Ausnahme ist bei einer Nachalarmierung, weil weitere Kräfte unserer Wehr benötigt werden. Das gleiche gilt auch für nächtliche Einsätze, wenn es dadurch zu Konflikten mit den Schulzeiten kommen würde.