Freiwilliges Praktikum in London und deshalb während der Schulzeit fliegen?

4 Antworten

Hier in NRW im Regierungsbezirk Arnsberg gilt, dass eine Freistellung vor oder nach den Ferien von der Schulleitung entschieden werden kann.

Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.

Da du eine Genehmigung brauchst, kannst du das selber erfragen bei der Schulleitung. Es kommt nicht gut, wenn du bereits gebucht hast, anstatt vorher zu fragen. Ich würde beim Nachfragen trotzdem jetzt ehrlich bleiben, sonst hast du bei einem evt. nein echt schlechte Karten

Da es sich um ein Praktikum handelt, hast du Chancen. Aber kein Anrecht.

Deshalb kann hier keiner eine verbindliche Aussage treffen.

Würde ich mich anschließen. Du musst dich bei deiner Schule erkundigen. Vielleicht auf Kulanz.

Nein, bekommt man nicht.

Das Praktikum ist freiwillig und keine schulische Veranstaltung.

Da kann man sich auch VORHER bei der Schule erkundigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – habe in einem medizinischen Beruf gearbeitet
Elizabeth2  22.03.2023, 09:59

also, wenn du so kategorisch NEIN sagst, dann braucht man sich vorher auch gar nicht bei der Schulleitung erkundigen. Insofern ist deine Antwort widersprüchlich. Es gibt sie, die Ausnahmegenehmigungen, und dafür haben Schulleiter einen kleinen Ermessensrahmen.

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