Jugendamt lehnt Quittungen als Nachweis der Bezahlung von Unterhalt, meine Frau bestätigt auch die Bezahlung. Hat das JA Recht?

8 Antworten

Entweder hat sich deine Frau kriminell Sozialeistungen ohne Rechtgrund erschlichen und wird mit einem Strafverfahren konfrontiert: Sie hätte ja dan UV ohne Rechtsgrund abgezockt.

Oder du stiftest deine Frau zu einem Sozialbetrug an, indem du dir Quittungen für nicht erbrachte Unterhaltsleistungen von ihr hast unterschreiben lassen.

Einen von euch wird man hängen und ich denke mal, deine Frau wird es am Ende nicht sein...

baselq23 
Fragesteller
 24.09.2019, 11:50

Falsch und falsch

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ich habe jedoch Unterhalt bar bezahlt

Warum um Himmels Willen!?

Hat es Recht?

Fachanwalt beauftragen. Alles andere geht nach hinten los.

Wenn deine EX - vom Jugendamt UVG - bekommen hat, dann wurdest du doch sicher vom Jugendamt angeschrieben und aufgeklärt, dass du Nachweise über dein Einkommen zu erbringen hast und das deiner Ex - für den Zeitraum der Zahlung von UVG - kein Unterhalt von dir zusteht, sondern ggf.ans Jugendamt gezahlt werden muss, sollte Leistungsfähigkeit bestanden haben.

Da muss du dich dann schon mit deiner Ex - selber einig werden, dass Jugendamt wird aber auf die Rückzahlung des UVG - bei Leistungsfähigkeit deinerseits weiter bestehen, dann musst du dir das Geld von deiner Ex - zurückholen.

Wenn das Jugendamt dem Kind Unterhaltsvorschuss gewährt hat, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf das Jugendamt über. D.h., du darfst nicht mehr an das Kind (bzw. die Kindesmutter) zahlen, sondern musst an das Jugendamt zahlen. Darauf hat Dich das Jugendamt wahrscheinlich auch schriftlich hingewiesen.

Wenn Du trotzdem weiter Unterhalt an die Mutter gezahlt hast, so hast Du Unterhalt an jemandem gezahlt, dem gar kein Unterhalt (mehr) zustand. Es ist dann Dein Problem, wie Du das Geld von der Mutter wieder zurück bekommst. Dem Jugendamt musst Du trotzdem die Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss ersetzen.

Deshalb ist es für das Jugendamt auch uninteressant, ob Du Quittungen hast. Das Jugendamt kann Dir ja glauben, dass Du an die Mutter gezahlt hast. Damit hast Du aber nicht den Unterhaltsanspruch erfüllt, denn der Unterhalt stand dem Jugendamt zu. Die Situation ist nicht anders, als hättest Du den "Unterhalt" an Deinen Nachbarn statt ans Jugendamt gezahlt. Auch dann würde sich das Jugendamt nicht dafür interessieren, ob Du von Deinem Nachbarn Quittungen bekommen hast.

Du hast von der Mutter Quittungen erhalten?

Hattest du vom Jugendamt keinen Briefcb kommen, dass Zahlungen ausschließlich ans Jugendamt gehen dürfen?

baselq23 
Fragesteller
 24.09.2019, 11:32

Ja Quittungen von meiner Frau.

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