Hartz 4 Rückzahlung nach neuem Job?

5 Antworten

Du hast vermutlich am 31.01.2022 zuletzt ALG 2 erhalten, welches dann für den Februar bestimmt war.

Insofern stimmt diese Aussage:

ich habe bis zum 31.01 ALG 2 bezogen

dann nicht, da ALG 2 grundsätzlich monatlich im Voraus bezahlt wird.

Wenn das erste Gehalt am 28.02.2022 kam, dann kommt es folgerichtig zu einer Aufrechnung mit dem Februar- ALG 2 und zu einer Rückforderung,

Arbeitslosengeld wird immer im Voraus bezahlt, d. h. du hast am 31.01. GELD Monat Februar überwiesen bekommen und vom Arbeitgeber zum 1.03. GEHALT für Februar, und deswegen musst du das Arbeitslosengeld zurück bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
isomatte  04.04.2022, 22:30

Nein, dann müsste nichts erstattet werden, aber das Einkommen aus Februar ist ja noch im Februar zugeflossen, deshalb muss auch eine Rückzahlung erfolgen.

Wenn das anrechenbare Nettoeinkommen höher ist als die bezogene Leistung für Februar, dann muss alles erstattet werden.

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PlueschTiger  04.04.2022, 22:34

Der Geldeingang wäre bein deinem Szenario dann aber 1.3. der zufluss also nicht in dem Monat für den das Jobcenter gezahlt hat. Der Leistungsempfänger kann ja nicht in die Vergangenheit reisen und es noch im Februar ausgeben was er im März erst bekommt.

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Wenn Du Ende Februar nochmal Leistungen bekommen hast, dann waren diese für März und wenn dein Einkommen im März zugeflossen ist, wird es nach dem Zuflussprinzip auf die Leistungen für März angerechnet.

Ist das anrechenbare Nettoeinkommen höher als die Leistungen für März, muss die komplette Leistung ans Jobcenter erstattet werden.

Auf schriftlichen formlosen Antrag ist das im Regelfall dann auch in Raten möglich.

Klopapier91 
Fragesteller
 04.04.2022, 22:21

Danke für die Antwort. Ich habe mein erstes Gehalt am 28.02 erhalten - am Ende meines Ersten gearbeiteten Monat. Die letzten Leistungen wurden am 31.01 gezahlt

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isomatte  04.04.2022, 22:24
@Klopapier91

Das spielt auch keine Rolle, dann war die letzte Zahlung für Februar bestimmt und dein Einkommen ist dir noch im Februar zugeflossen.

Deshalb wird es auf die Leistung für Februar angerechnet und ist das anrechenbare Nettoeinkommen höher als Du für Februar vom Jobcenter bekommen hast, ist der gesamte Betrag zu erstatten.

Bitteschön

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hotangel29  04.04.2022, 22:29
@Klopapier91

Ja,und die waren im Voraus für Februar und deswegen musst du es zurück zahlen. Und es stimmt, das geht auch in Raten.

Mir ging das schon öfter so früher, zahlen zurück, so wie es am Leichtesten ist für dich und sei froh, dass du wieder Arbeit hast, das ist auf jeden Fall besser 👍

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Da gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Wenn du dein Geld noch im März bekommen hast, dann stand es dir auch für den Monat März zur Verfügung. Auch wenn du es erst Ende März bekommen hast.

Die Leistung die du Ende Februar (wahrscheinlich nicht am 31.02.) erhalten hast, war eine Vorauszahlung für den kommenden Monat. (März)

Demnach ist diese Rückzahlung gerechtfertigt. Ein Widerspruch würde nichts bringen.

Das Datum des Geldeingangs ist hierbei entscheidend. Wenn das Geld bis zum 31.03. eingeht ist das noch März und resultiert in einer Nachzahlung. Wäre es erst ab dem 01.04. eingegangen, wäre keine Rückzahlung nötig.

Klopapier91 
Fragesteller
 04.04.2022, 22:27

Danke , aber es ist und bleibt absoluter Schwachsinn. Das Gehalt bzw Die Leistungen kommen immer zum spätestens 31. des Monats. Ich habe faktisch nicht doppelt bezogen da ich ja sowieso immer fortlaufend zahlen muss.

Mein erstes Gehalt kam am 28.02 und die letzten Leistungen am 31.01

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paradox1899  04.04.2022, 22:33
@Klopapier91

Gut, dann um einen Monat verschoben, aber das Prinzip ist das gleiche. Das mag jetzt unfair erscheinen, aber gleicht sich an anderer Stelle halt wieder aus.

Nehmen wir mal an es wäre andersrum und du hättest bis Ende Januar gearbeitet.

Dann würdest du sowohl dein letztes Gehalt erhalten, als auch die Leistungen für den Monat Februar.

Da wird einem nichts angerechnet, obwohl man mit seinem letzten Gehalt eigentlich noch Miete und Lebensunterhalt bestreiten könnte.

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Du hast ja auch zu Beginn Deiner "SGB II-Karriere" zum Monatsanfang Leistungen erhalten - und jetzt musst Du die "doppelte" Leistung ( Hartz 4 ) neben dem Gehalt für den Monat Februar halt entsprechend zurückzahlen.

Allerdings wirst Du dies i.d.R. auf Antrag hin in Raten zurückzahlen können.