Aus Bedarfsgemeinschaft austreten möglich..?

7 Antworten

Den Gedanken, aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern auszutreten, solltest du ganz schnell vergessen, auch wenn das auf schriftlichen Antrag möglich wäre, hätte aber noch höhere finanzielle Nachteile für dich.

Wenn du genug anrechenbares Einkommen hast, dann löst sich dein Problem von selber, denn dann bist du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deiner Eltern raus und kannst dann max. eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) mit ihnen bilden, aber dieser Vermutung des Jobcenters kann man schriftlich widersprechen, oder deine Eltern geben dann gleich an, dass sie keine Unterstützung von dir bekommen und auch getrennt gewirtschaftet wird.

Dann gibst du deinen Eltern nur deinen Anteil für die Warmmiete, Haushaltsstrom und ggf. ein angemessenes Kostgeld für dein Essen, wenn du das dann nicht selber machst, was du dann von deiner Nettovergütung noch hast ist dann deine.

Auf dein Erwerbseinkommen stehen dir deine genannten Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, vom Bruttoeinkommen sind das zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen 1000 € haben und 800 € Netto aufs Konto bekommen, dann stünden dir deine 280 € Freibetrag zu, diese würden dann theoretisch vom Netto abgezogen und würde dann angenommen max. 520 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

Zu diesen max. 520 € käme dann ja min. noch dein Kindergeld, derzeit wären das min. 219 €, damit hättest du dann angenommen um die 739 € gesamtes anrechenbares Einkommen und das läge dann sicher über deinem dir zustehenden Grundbedarf und somit würdest du dann aus der BG - deiner Eltern raus sein.

Derzeit liegt dein Grundbedarf bei min. 357 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt + dein KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Angenommen ihr würdet insgesamt 5 Personen sein und die KDU - angemessene 1000 € betragen, dann läge der KDU - Kopfanteil bei jeweils 200 € und mit den 357 € Regelbedarf würde dein Grundbedarf dann bei angenommen min. 557 € im Monat liegen.

Du hättest dann angenommen von 739 € abzüglich 557 € einen Überschuss von 182 € und die würden deinem Kindergeld zugerechnet und würden wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater und entsprechend den Verordnungen auf den Rest der BG - angerechnet.

Hätte dann das Elternteil kein anderes Einkommen, wo schon Freibeträge berücksichtigt werden, dann könnten min. 30 € Versicherungspauschale abgesetzt werden.

Dann würdest du zwar aus der BG - deiner Eltern raus sein, müsstest aber immer noch deiner Mitwirkungspflicht nachkommen, also Nachweise über Einkommen und Vermögen erbringen, solange du zur eigenen Bedarfsdeckung noch etwas von deinem Kindergeld benötigst, dass ist dann ja aus dem Bescheid zu entnehmen.

Wenn wir also mal bei diesem Beispiel mit den 182 € Überschuss bleiben, dann würden von den 219 € Kindergeld nach Abzug der 182 € Überschuss ein Differenzbetrag von 37 € bleiben, den du zur eigenen Bedarfsdeckung selber noch benötigen würdest und deine Eltern diesen Anteil auch noch für deinen Bedarf einsetzen müssten, also z.B. für deinen Anteil für normalen Haushaltsstrom.

Du hättest dann angenommen deine 800 € Nettovergütung, davon müsstest du deinen Eltern dann deine angenommenen 200 € KDU - Kopfanteil geben, ein angemessenes Kostgeld oder dein Essen selber kaufen, was übrig ist wäre dann deine.

Dir wird gar nichts abgezogen, sondern deine Eltern bekommen weniger. Dein Mietanteil fällt z. B. weg, das solltest du deinen Eltern dann ersetzen.

Ja, Du bist raus, wenn Du Deinen Mietanteil und Deinen Bedarfssatz aus Einkommen finanzieren kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
isomatte  31.01.2021, 07:09

Dann solltest du deine Antwort aber etwas korrekter ausführen !

Das Zauberwort heißt anrechenbares Einkommen und nicht nur Einkommen, denn auf Einkommen stehen einem entsprechend nach Art des Einkommens Freibeträge zu, beim Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll.

Diese werden aus dem Brutto berechnet und dann theoretisch vom Netto in Abzug gebracht, dies ergibt dann im Regelfall das anrechenbare Netto Erwerbseinkommen.

Man ist also nicht automatisch aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) raus, nur weil man Netto mehr hat als seinen Grundbedarf nach dem SGB - ll , weil eben min. noch die entsprechenden Freibeträge in Abzug gebracht werden müssen.

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DogDiego  31.01.2021, 10:02
@isomatte

Du bist unbestritten Experte. Grundsätzlich kann aber jeder, der mit seinem Einkommen seinen Bedarf decken kann, die BG verlassen, etwa auch die Oma mit hinreichender Rente, die innerhalb der BG wohnt, ist aussen vor.

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isomatte  01.02.2021, 10:04
@DogDiego

Die Oma könnte gar kein Mitglied der BG - sein, weil sie ihre eigene bilden würde, es käme dann max. eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in Betracht.

Jeder kann die BG - nicht verlassen, selbst wenn der eigene Bedarf durch anrechenbares Einkommen gedeckt werden könnte, denn Mutter oder Vater mit Kindern bilden erst einmal eine BG - wenn Kinder unter 25 ihren eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnten.

Das trifft aber nicht auf Mutter oder Vater zu, denn die bzw. einer könnte ja auch Einkommen erzielen und mit seinem anrechenbaren Einkommen den eigenen Bedarf decken können, dieser Elternteil kann aber nicht einfach aus der BG - austreten, auch wenn dieser dann keinen Leistungsanspruch mehr hat.

Würde in diesem Fall also nur auf das Kind zutreffen, aber wegen der Ausbildung und Anspruch auf Kindergeld wäre das nicht ganz so einfach, auch wenn das Kind auf schriftlichen formlosen Antrag auf evtl. zustehende Leistungen verzichten könnte.

Wenn es dies nämlich machen würde, dann würde das Jobcenter sein komplettes Kindergeld gleich als Einkommen von Mutter oder Vater ansehen und das dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf den Rest der BG - anrechnen und die Leistungen entsprechend kürzen.

Selbst wenn das Kind diesen Antrag nicht stellen würde und durch das Kindergeld keinen Leistungsanspruch mehr vom Jobcenter haben würde und somit aus der BG - der Eltern automatisch raus sein würde, müsste das Kind weiterhin der Mitwirkungspflicht nachkommen und Nachweise über Einkommen und Vermögen erbringen.

Erst wenn das Kind seinen eigenen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen ohne Kindergeld decken könnte, dann würde keine Mitwirkungspflicht mehr bestehen.

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"Austreten" kannst du nur durch einen Auszug. Und dann musst du von deinem Gehalt eben einen kompletten, eigenen Haushalt finanzieren - Miete, Strom, Telefon, Versicherungen, Lebensmittel, Kleidung und so weiter. Geht, aber nur auf einem recht sparsamen Niveau. Sinnvoll wäre da zum Beispiel die Gründung einer WG mit anderen Azubis, hält die Kosten pro Nase deutlich geringer als eine eigene Wohnung.

Wiso Informiert du und Andeer Euch Nichtmal ordentlich ist es so schwer Den mal ein Arbeitslosen Forum zu betreten oder mal im Sozialgesetz nachzuschauen ?

1 Das ist Schwachsinn was du du schreibst!

2 Wer eine ausbildung machst Fällt automatisch aus der BG heraus solange er Davon sein miet anteil selber bezahlen kann und vom Rest sich selber versorgen kann ! Das steht sogar so im Sozialgesetzbuch!

Da kann das amt nichts anderes Raus machen den Das ist Gesetz

Also Nochmal Wen ihr zb nur zu 3 seid teilst du die miete durch 3 und dan kennst du deinen Miet anteil den musst du bezahlen und Dan noch zb 200-250€

Kostgeld Wen du da mitversorgt werden willst!

Wen du tatsächlich 1000€ netto in der Ausbildung netto bekommst Dan hast du immer noch zb 600 -550 für dich und dir ausbildung! (bin mal von ca 200€ miet anteil ausgegangen) Immer noch günstiger als eine eigen Wohnung!

Auch nach deiner Ausbildung gehörst du nicht zur bg wen du nicht grade arbeitslos bist!

Eine Wohnung kostet zn 350- 450€ miete Komplet Dan noch 450€ zum leben und Das sind in etwa die monatlichen kosten! Auch wen du Dan noch 200 € Kindergeld hast geht das für Andere Sachen wie Freizeit drauf oder um zur Arbeit zu kommen! Auch brauchst du so zb 1200€ Kaution + 1500€ für Küche und Waschmaschine und Dan auch noch Geld für Die Renovierung!

Deine Geschrieben Reglung gilt eher nur für ein 450€ Job oder Teilzeit Arbeit!

Borgia123 
Fragesteller
 30.01.2021, 19:08

Eine hilfreiche Antwort, auch wenn deine Formulierung höchst ausfallend ist..

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herakles3000  30.01.2021, 19:16
@Borgia123

Ausfallend ist was anders ! Aber es nervt langsam das kein Mensch mehr sioch selber mal informiert und nur noch alles nachredet!

Deine Falsche Aussage gibt es sicher schon 100,000 mal!

Die Richtige Information zur Richtigen zeit kann Gold werden!

Aber wen du das schon als Frech ansiehst warte mal ab wie das erst wird wen du im Berufsleben stehst!

Wen du je Arbeitslos werden solltest musst du dich immer gut selber informieren sonst bist du der Spielball des Amtes! Auch sind Falsch informationen da normal !

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