Aus Bedarfsgemeinschaft austreten?

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Solange du bei deinen Eltern als unter 25 jähriges Kind gemeldet bist und wohnst, deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst, gehörst du im Normalfall weiter zu BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern und sie bekommen dann entsprechend eine Aufstockung für dich gezahlt.

Entweder verdienst du in dieser Zeit dann soviel das du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst und automatisch aus der BG - der Eltern fallen würdest oder du verzichtest schriftlich und freiwillig auf evtl.dann noch zustehende Sozialleistungen, wovon ich dir aber abraten würde, weil das dann mit Sicherheit Nachteile für dich hätte.

plshelpme1 
Fragesteller
 25.07.2020, 19:19

Was genau für Nachteile? Meine Eltern bekommen ca etwas mehr als 300€ für mich (Miete + Zuschüsse). In einem Monat Vollzeit kann ich >1000€ verdienen, sodass ich ja dann mehr zur Verfügung habe, als vom Amt gezahlt wird. Auch wenn ich ihnen meinen Teil für die Miete zuzahle hätte ich trotzdem mehr Geld, oder übersehe ich da etwas?

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TeamStoffcouch  25.07.2020, 20:58
@plshelpme1

Hat er doch erklärt der Nachteil ist das man dann kein eventuell zustehendes Geld mehr bekommt wenn man freiwillig auf Sozialleistungen verzichtet.

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isomatte  26.07.2020, 04:52
@plshelpme1

Wenn deine Eltern nur etwas mehr als 300 € für dich bekommen, dann muss es ja noch anderes anrechenbares Einkommen geben, welches dann auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Ich nehme einmal an das deine Eltern für dich weiter Kindergeld bekommen, weil es ihnen wegen des Beginns deines Studiums im November auf jeden Fall zustehen würde.

Sollte das nicht der Fall sein, dann müsste es überschüssiges anrechenbares Einkommen von den Eltern geben, was sie zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würden.

Denn mit nur etwas mehr als 300 € Aufstockung für dich würde dein Bedarf nicht gedeckt sein, weil dir alleine für den Regelbedarf deines Lebensunterhalts derzeit von 18 - 24 Jahren 345 € zustehen würden.

Dazu käme dann min.noch dein Anteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, dieser Kopfanteil berechnet sich aus der gesamten Warmmiete, geteilt durch die Personen im Haushalt.

Angenommen du würdest mit deinen Eltern alleine leben und sie würden für die KDU - angemessene 600 € zahlen müssen, dann würde der Kopfanteil bei jeweils 200 € liegen.

Diese 200 € kämen dann zu deinen min.345 € Regelbedarf und würde einen Bedarf von monatlich min.545 € ergeben.

Würdest du nun angenommen im Monat 1000 € Netto aufs Konto bekommen, dann würdest du auf jeden Fall auf 1200 € Brutto kommen, also vor Abzug von Sozialabgaben und ggf.Lohnsteuern.

Auf das Bruttoeinkommen kannst du dann nach § 11 b SGB - ll Freibeträge geltend machen, dass würden zunächst 100 € Grundfreibetrag sein, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn du dann also angenommen auf min.1200 € Brutto kommen würdest, stünden dir die derzeit max.vollen 300 € an Freibetrag zu und diese würden dann theoretisch von deinen angenommenen 1000 € Netto abgezogen, es blieben dann max.700 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

In diesem Fall könntest du deinen Bedarf von angenommen min.545 € selber decken und würdest automatisch aus der BG - deiner Eltern raus sein.

Würden deine Eltern dann wie gesagt noch Kindergeld für dich bekommen, dann würde diese wieder zum Einkommen von deinen Eltern, je nachdem wer es bekommt und ob dieses Elternteil schon Freibeträge auf anderes Einkommen berücksichtigt bekommt oder nicht, könnte man dann im Regelfall ohne weiteres Einkommen dann min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Dann würden von derzeit min.204 € Kindergeld dann max.174 € als Einkommen auf den Rest der BG - angerechnet.

Du müsstest also gar nicht freiwilligt auf etwas verzichten, weil dir dann eh nichts mehr zustehen würde.

In diesem Fall hättest du dann angenommen deine 1000 € Netto die du aufs Konto bekommst, davon müsstest du deinen Eltern dann im Regelfall min.deinen KDU - Kopfanteil von angenommen 200 € zahlen und deinen Kopfanteil vom monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.

Da müsstest du deine Eltern fragen wie hoch dieser ist !

Dann müsstest du dich mit deinen Eltern über ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung einigen oder das ganze dann selber übernehmen, was du dann von deinen 1000 € Netto noch übrig hast ist dann deine.

Einen Nachteil würdest du nur dann haben, würdest du freiwillig auf evtl.zustehende Leistungen verzichten, wenn du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Erwerbseinkommen decken könntest und deine Eltern z.B. noch Kindergeld für dich bekommen würden.

Denn dann würde das Jobcenter nicht berücksichtigen was du vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung noch benötigen würdest und würde das volle Kindergeld als Einkommen deiner Eltern ansehen.

Dann müsstest du von deinem Nettoeinkommen die genannten Abgaben an deine Eltern zahlen, obwohl dein Bedarf noch nicht gedeckt wäre und dir normalerweise noch eine Aufstockung zustehen würde.

Du müsstest dann von deinem Einkommen mehr an deine Eltern zahlen als es normalerweise notwendig sein würde.

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Kann ich einfach, da ich 19 bin, aus der Bedarfsgemeinschaft austreten und ein- bis zwei Monate Vollzeit arbeiten während ich bei meinen Eltern wohne?

Nein. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist man per Gesetz Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, wenn die Eltern ALG 2 beziehen und man bei ihnen lebt.

Vollzeit arbeiten darfst Du natürlich, jedoch wird Dein Verdienst auf das ALG2, welches die Eltern für Dich bekommen, angerechnet.

Wenn der anrechenbare Teil des Einkommens vom Betrag her höher ist als das Geld, welches die Eltern vom Jobcenter für Dich bekommen, bist Du automatisch kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr. Auch per Gesetz sozusagen.

Du mußt dann nur Deinen Mietanteil von Deinem Einkommen selbst zahlen.

Du trittst automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft aus wenn du für deinen Lebensunterhalt selber sorgen kannst (also nichts mehr vom Amt bekommst auch keinen Mietanteil mehr).

Du bist auch nicht verpflichtet für deine Eltern aufzukommen heißt das Jobcenter darf nichts auf den Regelsatz deiner Eltern anrechnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.
isomatte  26.07.2020, 04:22

Mit Ausnahme von nicht mehr benötigtem Kindergeld, was das Kind dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, denn das würde dann wieder zum Einkommen eines Elternteils und würde entsprechend den Vorschriften auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

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du bist mit deinen eltern in einer wohnung gemeldet und unter 25. somit bist du teil der bg. du musst also zu hause deinen teil der kosten tragen und kannst vom rest machen was du willst.

Allein durch dein Wohnen bei deinen Eltern bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Da ist nicht mal so eben auszutreten.