Harz4 Bedarfsgemeinschaft?

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Dein Einkommen darf nur auf deinen Bedarf angerechnet werden und nur der kann dann max.entfallen, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen eigenen Bedarf decken kannst.

Es darf dann derzeit max.dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 357 Euro entfallen und dein Kopfanteil von der Warmmiete.

Warmmiete durch Personen im Haushalt geteilt, ergibt den jeweiligen Kopfanteil.

Dann würdest Du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus sein, ab 25 dann eh, auch wenn Du kein Einkommen hättest, mit dem Du deinen Bedarf decken könntest, ab da bildest Du dann bei deinen Eltern eine eigene BG.

isomatte  21.05.2022, 19:07

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Wenn Du "genug" verdienst, entfällst Du der Bedarfsgemeinschaft ganz. Andernfalls wird nur der anrechenbare Teil Deines Einkommens auf Dein ALG 2 angerechnet.

In beiden Fällen würde sich der Auszahlungsbetrag an die Bedarfsgemeinschaft reduzieren.

Deine Eltern finanziell unterstützen mußt Du nicht. Höchstens eikommensbedingt reduziertes ALG2 aus Deinem Einkommen ausgleichen und ggf. Deinen Mietanteil selbst zahlen.

Mehr passiert nicht.

Wie soll mich sowas ermutigen Arbeiten zu gehen

Motivation: der Bedarfsgemeinschaft zu entfallen bzw. "eigenes" Geld zu verdienen.

wenn ich eh 80% meines Gehaltes nicht sehen kann

Falsche Annahme. Stimmt zudem rechnerisch nicht.

weil ich meine Familie ernähren muss?

Mußt Du dann, wenn Du eine eigene (Partner und Kind/er) hast.

Wenn du genug verdienst um deinen lebensunterhalt selbst sicherstellen zu können dann kannst du zuhause wohnen bleiben , musst jedoch deinen mietanteil , heizkostenanteil und stromkostenanteil an deine Eltern abführen.

du kannst aber auch ausziehen und allein leben. Das kann dir niemand verbieten da du ja bereits 18 Jahre alt bist.