Jobcenter arbeit?

3 Antworten

Das ist Blödsinn, bei diesem Einkommen, egal ob Brutto, also was Du laut Vertrag verdienst, oder Netto, was Du dann auf dein Konto bekommst, bist Du zu 100 % aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus, auch wenn Du noch unter 25 bist.

Dann zahlst Du max.deinen Anteil der Warmmiete und Haushaltsstrom an deine Mutter und machst mit ihr ein angemessenes Kostgeld aus, oder verpflegst und versorgst dich dann selber.

Im SGB - ll bist Du mit deinem Einkommen weder den Eltern und schon gar nicht den Geschwistern zum Unterhalt verpflichtet.

Du mußt finanziell nicht für Deine Familie einstehen. Da hat man Euch Blödsinn erzählt, was wiederum hervorrragend beweist, daß fernmündlich übermittelte bzw. erteilte Aukünfte rechtlich bedeutungslos sind.

Bei dem genannten Gehalt fällst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der Bedarfsgemeinschaft raus.

Elena736 
Fragesteller
 29.09.2021, 10:15

Das jobcenter bei der Service Hotline meinte nein da ich ja für jeden aufkommen würde und sowas aber meine Mutter wollte mir das auch nicht glauben da unser jobcenter leider schön ziemlich dreist ist und immer irgendwas auf andere Personen berechnet aber ich könnte ja als unternieterin bei meiner Mutter einziehen und dann wäre ich aus der Bedarfsgemeinschaft auch raus oder dann dürfen sie es ja auch nicht auf die anderen anrechnen?

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Agamemnon712  29.09.2021, 10:20
@Elena736
Bei dem genannten Gehalt fällst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der Bedarfsgemeinschaft raus.

Sind diese Worte nicht aussagekräftig genug?

Was JobcentermitarbeiterInnen am Telefon oder persönlich erzählen, quatschen, meinen oder wie auch immer, ist gänzlich uninteressant.

Was zählt, ist die Gesetzgebung, richterliche Entscheidung, bzw das, was Ihr papierschriftlich habt, bekamt oder bekommt. Nichts anderes.

Falls das Jobcenter in der Vergangenheit "dubios" gerechnet hat, dann solltet Ihr die entsprechenden Bescheide mal von einer fachkundigen Stelle vor Ort überprüfen lassen. Z.B. von einer Arbeitsloseninitiative.

Man darf nicht immer alles tatenlos hinnehmen, und vor allem sollte man sich keine Angst einjagen lassen.

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Ihr werdet ja nicht die komplette Haushaltsführung getrennt haben - also seid ihr auch noch eine BG.

Das ist doch normal, dass der, der verdient, die Familie unterhält. Das erwartest du von deiner Mutter doch auch. Oder wäre es für dich in Ordnung, wenn sie einen Job hätte, dass sie das ganze Geld für sich alleine behält und ihr sehen müsstet, wo ihr Geld für Miete und Lebensmittel herbekommt?

Elena736 
Fragesteller
 29.09.2021, 08:43

Also wenn man im Monat als altenpflegerin arbeitet und einem im Monat nur 100 Euro bleibt für so eine Arbeit sit dad sicherlich nicht normal

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ErsterSchnee  29.09.2021, 08:52
@Elena736

Doch, dann ist das normal, wenn man eine Familie unterhält. Das erwartest du von deiner Mutter doch auch. Oder wäre es für dich in Ordnung, wenn sie einen Job hätte, dass sie das ganze Geld für sich alleine behält und ihr sehen müsstet, wo ihr Geld für Miete und Lebensmittel herbekommt?

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MarcusTangens  29.09.2021, 08:58
@ErsterSchnee

Zwischen dem ganzen Geld behalten und deutlich mehr als 100 Euro ist aber ein Riesenunterschied. Es gibt nicht immer nur schwarz oder weiß, sondern auch was dazwischen.

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ErsterSchnee  29.09.2021, 08:59
@MarcusTangens

Sag das der Mutter, die das Ganze "verschuldet" hat... Würde sie arbeiten, wäre diese Diskussion hier nicht.

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MarcusTangens  29.09.2021, 09:06
@ErsterSchnee

Hier hat niemand etwas verschuldet. Wenn das Jobcenter bisher den Bezug von Sozialhilfe bewilligt hat, dann ist alles in Ordnung. Offenbar wurde keine zumutbare Arbeit abgelehnt, vielleicht gibt es auch keine passende Arbeit - wie auch immer: alles ist in Ordnung, ein "verschuldet" gibt es nicht, zumindest nach den Gesetzen nicht.

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Elena736 
Fragesteller
 29.09.2021, 10:12
@MarcusTangens

Also erstmal meine Mutter hat nichts verschuldet aus gesundheitlichen Gründen kann sie keine Arbeit mehr machen gehen daher bezieht sie ja harz 4 und daher habe ich diese Frage ja hier auch gestellt und ja es ist mir bewusst und ich habe nie die Aussage gemacht das ixh meine familie nixht unterstützen möchte es geht eher darum das ich nicht für alles aufkommen möchte wenn ich mir auf meiner Arbeit meinen arsch aufreiße heutzutage müsste jeder wissen wie schwer dieser Beruf ist und wenn einem denn nur 100 Euro bleibt im Monat und ich für alles auf kommen muss weil dad jobcenter sowas ja meint finde ich schon das da ne sache ungerecht läuft so kann man ja auch nie für was sparen und wenn du meine frage nicht richtig gelesen hast dann veantworte sie doch erst gar nicht bis jetzt ist hier nähmluch immer noch keine richtige Antwort aufgetaucht

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MarcusTangens  29.09.2021, 10:16
@Elena736

Entschuldige, aber ich habe dich gegen die Angriffe von ErsterSchnee verteidigt. Du hast mich falsch verstanden.

Was ich meinte ist, dass die Entscheidung des Jobcenters bisher Sozialhilfe zu bewilligen belegt, dass deine Mutter da nichts falsch gemacht hat, was ErsterSchnee behauptet hat. Nur darum ging es und nicht um die neueste Auskunft der Behörde.

Ansonsten fällt mir kein anderer Rat ein, als einen Rechtsanwalt zu befragen, wenn das Jobcenter nicht nachgibt.

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ErsterSchnee  29.09.2021, 10:34
@MarcusTangens
dass deine Mutter da nichts falsch gemacht hat, was ErsterSchnee behauptet hat

Das ist jetzt zwar glatt gelogen - aber nun gut...

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MarcusTangens  29.09.2021, 10:37
@ErsterSchnee

Das hast Du behauptet: "Sag das der Mutter, die das Ganze "verschuldet" hat... Würde sie arbeiten, wäre diese Diskussion hier nicht."

Oder bedeutet bei dir jetzt "verschuldet" etwas anderes wie "falscht gemacht".

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ErsterSchnee  29.09.2021, 10:38
@MarcusTangens

Ja, das tut es. Deswegen auch die Anführungszeichen.

Aber bestehe ruhig auf deiner Meinung - ich bin hier jetzt raus aus der Diskussion...

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isomatte  29.09.2021, 17:26

Auf diese Frage bezogen, ist deine Aussage mit der BG - Bedarfsgemeinschaft nicht korrekt.

Kann das Kind unter 25 seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, dann ist es automatisch aus der BG - der Eltern raus.

Es könnte dann max.eine HG - Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern bilden, ein Kind ist aber im SGB - ll weder den Eltern und schon gar nicht den Geschwistern zum Unterhalt verpflichtet.

Eine HG - dürfte das Jobcenter außerdem erst dann unterstellen bzw.annehmen, wenn das Nettoeinkommen so hoch ist, dass man mehr als 2 x seinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt hat und dazu min.noch sein Anteil von der Warmmiete.

In diesem Fall also min. 2 x 357 Euro Regelbedarf und min.noch der Anteil der Warmmiete.

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