Kann man die Anrechnung beim Hartz 4 umgehen, wenn man dieses nicht selbst bezieht?

11 Antworten

Umgehen nicht, aber das Einkommen durch eine Selbstständige Tätigkeit herunterrechnen.

Wenn Du bspw. ein Beherbergungsbetrieb und ein Restaurant betreibst, dann hast Du Deine Einkünfte soweit erzielt zu versteuern.

Jetzt kommt es dazu, dass Du das Haus renovierst, die Angestellten des Restaurants bezahlzt und nichts hast, nämlich runtergerechnet 0,- Euro. Du zahlst keine Steuern.

Beim Jobcenter bist Du Aufstocker Hartz IV.

Warum soll sich das für Dich lohnen? Du sagst dem JC nicht, dass Du Im Beherbergungsbetrieb Räume hast, die Du auch bewohnen könntest. Du sagst dem JC nicht, dass Du und Deine Familie Dich in Deinem Restaurant sattißt.

Valnar25  18.11.2019, 14:08

Eine der beschissensten Antworten die ich hier seit langer Zeit gelesen habe. Und das will auf dieser Seite was heißen...

0
BVBDortmund  18.11.2019, 14:16
@Valnar25

Wieso, es gibt immer Menschen die machen sich mit Millionen die Taschen voll, ohne jemals Tellerwäscher gewesen zu sein.

Das können auch Leistungsbezieher vom Jobcenter. Und diese haben einen Vorteil, sie müssen nicht mit Menschen wie Dir rücksichtsvoll umgehen.

0

Auf legalem Wege nicht, zumindest nicht solange du bei deinen Eltern wohnst und gemeldet bist und deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst oder min.schon 25 Jahre alt wärst.

Aber selbst dann würde dein Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, solange du noch bei deinen Eltern lebst und du müsstest ihnen dann aus deinem Einkommen deine Anteile für Warmmiete, Strom, Lebensmittel usw.selber zahlen.

Ihr wirtschaftet halt gemeinsam und du hast Einkünfte damit werden sie angerechnet. Eigentlich ist das auch in Ordnung, andere bezahlen von ihren Einkünften ihr gesamtes Leben!

Solange du bei deinen Eltern lebst, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und dein Gehalt wird als Einkommen angerechnet. Deine Eltern bekommen dann also weniger Geld. Daran kannst du nichts ändern außer du hast die Möglichkeit auszuziehen und woanders unterzukommen.

Deine Eltern bekommen ebenso vom Jobcenter Geld für dich (Regelsatz für Kinder und anteilige KDU). Da du dann einen Nebenjob nachgehst, wird dieses Geld (bei450Euro falls du dies überhaupt ausbezahlt bekommst, abzüglich der 170Euro die du behalten darfst) aufgrund der Bedarfsgemeinschaft auf deinen Anteil angerechnet.

Das bedeudet das du den fehlenden Betrag von deinem Einkommen deinen Eltern erstatten musst.